Hallo zusammen,
wenn ich einen Ü-Antrag stelle, muss dann nicht die SB sich die Mühe machen und nachsehen um welche Bescheide es geht, oder kann die von mir verlangen, dass ich bei einem Ü-Antrag zu Aufhebungs- und Rückforderungsbescheiden die genauen Daten nennen muss ?
Und :
stimmt es, dass wenn Bescheide wegen Widerspruch eingereicht wurden, man diese nicht per Ü-Antrag prüfen lassen kann ?
Das diese ausgeschlossen wären, wie die SB schreibt ?
Ich hoffe Ihr habt hierzu Infos, denn unsere ganze Angelegenheit wird kommende Woche, endlich, vor Gericht gebracht.
Vielen Dank schon mal für Eure, wie immer sehr gute Mithilfe.
Überigens allen noch ein gutes Neues, ich weiß, etwas spät, aber noch kann man das wünschen.
Grüßle mahawk
wenn ich einen Ü-Antrag stelle, muss dann nicht die SB sich die Mühe machen und nachsehen um welche Bescheide es geht, oder kann die von mir verlangen, dass ich bei einem Ü-Antrag zu Aufhebungs- und Rückforderungsbescheiden die genauen Daten nennen muss ?
Und :
stimmt es, dass wenn Bescheide wegen Widerspruch eingereicht wurden, man diese nicht per Ü-Antrag prüfen lassen kann ?
Das diese ausgeschlossen wären, wie die SB schreibt ?
Ich hoffe Ihr habt hierzu Infos, denn unsere ganze Angelegenheit wird kommende Woche, endlich, vor Gericht gebracht.
Vielen Dank schon mal für Eure, wie immer sehr gute Mithilfe.
Überigens allen noch ein gutes Neues, ich weiß, etwas spät, aber noch kann man das wünschen.
Grüßle mahawk
