AW: Ü 60, gehe mit 63 in Ruhestand, nach 1 Jahr ALGI nun Jobcoaching mit AVGS von meiner SB "gewünscht", wie damit umgeh Hallo klpe1957,
und
WO ist bitte die
EGV die
VORHER mit dir zusammen erstellt wurde, das ist ja bereits der einseitige Bescheid, in dem einfach mal behauptet wird, dass du zum Abschluss einer
EGV gar nicht bereit gewesen sein sollst.
Das dürfte in der Weise auch bei der
AfA nicht zulässig sein ... siehe § 37
SGB III ...
Darin wird auch von einer "erfolgten Anhörung" geschrieben, wann soll denn die stattgefunden haben ???
"Gültig bis 31.08.2018 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird" ...
Bei einem Bescheid wird
NICHTS vereinbart, das drückt dir die Behörde auf und erwartet, dass du das erfüllst ...
Wenn der
VA vorher seine Gültigkeit verlieren soll, muss er durch einen entsprechend begründeten Bescheid aufgehoben werden ...
Von wegen "unwichtiges Bla-Bla", du hast noch nicht mal bemerkt, dass du diesen Unsinn gar nicht unterschreiben brauchst und das schon verbindlich gültig ist, ohne dein Einverständnis überhaupt zu benötigen ...
Auf Seite 2 (von 3) bietet man dir wozu die
AfA sowieso verpflichtet ist, wie viele sinnvolle Vermittlungs-Vorschläge hast du denn im bereits abgelaufenen Jahr mal erhalten ???
Gab es überhaupt welche, wurdest du nach den Bewerbungen mal zum Vorstellungsgespräch eingeladen ?
"Bei vorliegen aller Voraussetzungen fördern wir ein Einzelcoaching mittels Aushändigung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (AVGS)"
Wo ist bitte die Begründung (aus deinem Profiling?), dass diese Förderung überhaupt nötig und angebracht ist für dich konkret und welche "Voraussetzungen" sind das, die zunächst zu erfüllen wären, dass man diese "Zusage" auch umsetzen wird
Das ist wirklich nur "Bla-Bla", denn einen Vermittlungsgutschein bekommt man auf eigenen Antrag und
NICHT per
VA ...
Da weiß man in der Regel schon selber was man damit von der
AfA "gefördert" haben möchte ... denn das ist ja der eigentliche Sinn ...
Für die Notwendigkeit (aus deiner Person) dir ein "Einzelcoaching" bewilligen zu müssen, gibt es keine einzige Begründung ...
Zu deinen Aktivitäten ...
Erneut die Frage wie viele
VV gab es denn überhaupt schon bisher (ich meine Zumutbare nach § 140
SGB III) von der
AfA ... ???
Wo und wie du konkret selber nach Arbeit suchst hat die
AfA nicht zu entscheiden, Tageszeitungen kosten Geld (was man auch im
ALGI nicht endlos zur Verfügung hat) und Internet muss auch Keiner haben um sich Arbeit zu suchen ... die privaten Kontakte sind
PRIVAT und können nicht "in den Dienst der
AfA " gestellt werden.
Kosten-Erstattungen werden jedenfalls für
NIX zugesagt, aber du sollst wenigstens
EINE Stelle in der Woche finden können, wo sich eine Bewerbung lohnen könnte, am gleichen Arbeitsmarkt wo auch die
AfA KEINE (oder zumindest nicht genug)
VV für dich finden kann ???
Im Grunde ist auch die Forderung an dich
NICHT konkret, du "solltest nachweisen können", wenn es
NICHTS gab kannst du also auch
NICHTS nachweisen "müssen" ...
Also schreibe auf, was sich mal so ergeben sollte und die
AfA hat dir auch nicht vorzuschreiben in welchem "Zielberuf" du das machen darfst ... wenn dich was Anderes interessiert weil du die Kenntnisse und Fähigkeiten dafür hast, dann entscheidet letztlich der
AG ob er dich einstellen möchte und nicht dein "Zielberuf" ...
Auch die Nachweisforderung ist "verwaschen", entweder wird gefordert, dass du die Liste bei jedem Meldetermin vorzulegen hast (das sollte dann auch in deiner Einladung stehen müssen) oder es ist "eigentlich wurscht" ... denn ein "
ODER" wird ja gar nicht genannt (monatlich z.B. oder alle 3 Monate).
Warum bitte sollst
DU recherchieren, zu finden was dir die
AfA nicht konkret anbietet (oder anbieten möchte), weil es genau in der Form so für deine bessere Arbeitsvermittlung erforderlich sein soll ...
Zu den dafür geeigneten Trägern hat man dich zumindest umfassend zu beraten, es gibt Hunderte die allen möglichen Coaching-Quatsch anbieten, woher sollst du auch nur ahnen können ob dir das was bringen könnte.
Also ich wüsste nicht was ich bei so einem Coach sollte, ich weiß mich durchaus selber entsprechend einer angebotenen Tätigkeit bei Bewerbung und Gespräch zu präsentieren ... ich denke mal das ist bei dir auch nicht anders ...
Zudem musst du den Kram selber bezahlen wenn du dann doch keinen AVGS "verdient" haben solltest, den bekommst du ja auch nur "vielleicht" ... würde ich auch drauf verzichten an deiner Stelle.
Ist auf der (noch fehlenden) Seite 3 eine Rechts-Mittel-Belehrung (Gegen diesen Bescheid ist
Widerspruch möglich binnen 1 Monat oder so ähnlich ???), denn die gehört normal dazu wenn man dir einen Bescheid schickt / gibt ...
Ansonsten verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein ganzes Jahr ... da würde ich aktuell noch abwarten wie es so weitergehen wird ...
Auf Nachfrage deiner
SB (zu deinen Recherchen) würde ich nur antworten, dass du bisher zu keinem "befriedigenden Ergebnis gekommen bist", es erschließt sich dir immer noch nicht, wie dich das in Arbeit bringen soll ???
Über deine privaten Kontakte hast du jedenfalls nur negative Erkenntnisse sammeln können, da hat das auch noch Keinem wieder einen Job gebracht ...
Du sollst doch auch deine "privaten Kontakte" nutzen lt.
VA , das darf man dann sicher auch bei solchen Fragen ... es war da immer nur verschwendete Zeit (und verschwendetes
AfA -Geld).
Wenn sie gar nicht locker lässt damit, dann kannst du ja mal eine Beschwerde dazu nach Nürnberg senden (KRM = Kundenreaktions-Management) warum man dir in deinem Alter nicht mehr zutrauen möchte sich selbst um Arbeit zu kümmern, wenn es denn genug davon geben würde, hättest du schon einen neuen Arbeitsplatz ...
Ich nehme mal an das war auch wieder so ein "Aufbäumen" um die eigene Vermittlungs-Unfähigkeit zu "überdecken" und den nächsten "Beratungstermin" gibt es wahrscheinlich erst wenn der
VA abgelaufen ist ...
Ein
Widerspruch wäre schon interessant, dann hat sie etwas Arbeit ... aber viel zum "Sperren" gibt es in dem
VA eigentlich auch nicht ... wenn du beim nächsten Termin wenigstens einige Bewerbungen auf deiner Liste hast ...
Mehr gab es eben
NICHT und von der
AfA kam ja (wahrscheinlich) auch wieder
NICHTS ...
Wegen dem AVGS würde ich mir gar keine Gedanken weiter machen ... dazu kannst du gar nicht verpflichtet werden ...
MfG Doppeloma