Ü 60, gehe mit 63 in Ruhestand, nach 1 Jahr ALGI nun Jobcoaching mit AVGS von meiner SB "gewünscht", wie damit umgehen ?

Leser in diesem Thema...

E

ExitUser

Gast
Ü 60, gehe mit 63 in Ruhestand, nach 1 Jahr ALGI nun Jobcoaching mit AVGS von meiner SB "gewünscht", wie damit umgehen ?

Hallo.
Ich bin seit 1 Jahr in ALG1 und habe schon einige Termine bei der Agentur für Arbeit gehabt. Ich bin 60 Jahre alt und werde mit 63 in Rente gehen. Die Zeit bis dahin ist durch eine Abfindung "gesichert".
Nun wurde mir von der freundlichen Sachbearbeiterin ein JobCoaching "aufgebrummt". Dies steht nun auch in der nicht unterschriebenen Eingliederungsvereinbarung drin.
Ich habe der SB mitgeteilt, das ich eigentlich darauf verzichten möchte und sie diese Maßnahme doch Leuten erteilen soll, die noch wirklich einen Job suchen, aber das war ihr egal.
Das Unternehmen für das JobCoaching kann ich mir aussuchen, es muss nur AVGS zertifiziert sein.
Welche Möglichkeiten habe ich, diese Aufgabe möglichst "pflegeleicht" hinter mich zu bringen?
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
AW: Ü 60, gehe mit 63 in Ruhestand, nach 1 Jahr ALGI nun Jobcoaching mit AVGS von meiner SB "gewünscht", wie damit umgeh

Hallo klpe1957,

Ich denke mal du gehst besser in einen anderen Bereich (Ü 50) hier im Forum, da wirst du auch ähnlich gelagerte Fälle antreffen.

Ich bin seit 1 Jahr in ALG1 und habe schon einige Termine bei der Agentur für Arbeit gehabt. Ich bin 60 Jahre alt und werde mit 63 in Rente gehen. Die Zeit bis dahin ist durch eine Abfindung "gesichert".

Und was hat man bisher so "geboten", um dich wieder in Arbeit zu bringen, die Ü 55 / Ü 60 sind doch so begehrt am Arbeitsmarkt ... da müsstest du doch längst wieder in "Lohn und Brot" sein ... :icon_hihi:

Nun wurde mir von der freundlichen Sachbearbeiterin ein JobCoaching "aufgebrummt". Dies steht nun auch in der nicht unterschriebenen Eingliederungsvereinbarung drin.

Stell mal bitte deine EGV hier ein (bitte gut anonymisieren !!!), ohne (besonders deine) Unterschrift ist das ja zumindest noch GAR NICHTS wert. :icon_evil:

Was hat sie dir denn sonst so erzählt dazu, warum du da überhaupt hin sollst und wie dich das (wobei) voran bringen soll, dass dich einer "zulabert" der von deinem Leben keine Ahnung hat ... :bigsmile:

Ich habe der SB mitgeteilt, das ich eigentlich darauf verzichten möchte und sie diese Maßnahme doch Leuten erteilen soll, die noch wirklich einen Job suchen, aber das war ihr egal.

Das ist schon mal grundfalsch, man lehnt niemals etwas ab, schon gar nicht weil man eigentlich nicht mehr arbeiten möchte ...damit stellst du deine Verfügbarkeit (für die Arbeitsvermittlung) in Frage und das kann böse enden.

Deine Pläne wie du gerne die Zeit bis zur Rente verbringen möchtest sind deine Privat-Angelegenheit, du hast daraus keinen Anspruch bei der AfA "verschont" zu werden ... diese "Zeiten sind vorbei" im Zuge von (angeblich erreichter) "Vollbeschäftigung" ...

Auch bis zur Rente in 3 Jahren kann man noch helfen, die Wirtschaft "am Leben zu halten" und natürlich auch die Arbeitslosen-Statistik wenigstens zu "schönen" und den Maßnahmeträgern (MT) das Einkommen zu sichern, wenn man schon keine Arbeit für dich mehr anzubieten hat ... bei der Arbeitsvermittlung der AfA .

Das Unternehmen für das JobCoaching kann ich mir aussuchen, es muss nur AVGS zertifiziert sein.

JO, und so ein AVGS hat einen entscheidenden "Nachteil" für deine SB ... den muss man nämlich selber (freiwillig) beantragen (wollen) und erst dann bekommt man den auch und einlösen muss man den dann immer noch nicht ... dazu kann sie dich auch nicht per EGV verpflichten ... :icon_evil:

Das weißt DU jetzt schon mal (deine SB hofft, dass du es NICHT weißt) und wenn du noch Bedarf an Weiterbildung haben solltest, dann kannst du dir auch was Anderes "Nettes" aussuchen dafür ... im KursNet der AfA z.B. und sei es nur, um was Interessantes für dein späteres Rentnerleben zu lernen.

Welche Möglichkeiten habe ich, diese Aufgabe möglichst "pflegeleicht" hinter mich zu bringen?

Stell mal deine EGV ein und dann werden wir weiter daran "arbeiten" und bei der AfA immer schön neugierig bleiben, nie was rigoros ablehnen ...es gibt immer einen anderen und meist besseren Weg ... :icon_evil:

Wir lesen uns sicher wieder ...

MfG Doppeloma
 
Zuletzt bearbeitet:
E

ExitUser

Gast
AW: Ü 60, gehe mit 63 in Ruhestand, nach 1 Jahr ALGI nun Jobcoaching mit AVGS von meiner SB "gewünscht", wie damit umgeh

... danke für die Antwort.
Wenn ich die EGV von allem bla bla befreie, bleibt der folgende Satz:
"Ich nehme mit privaten Trägern Kontakt auf und recherchiere nach einem Einzelcoaching/Jobcoaching. Rückmeldung an Frau (SB ) innerhalb von 14 Tagen".

Das habe ich heute schon erledigt, ein persönliches Gespräch mit dem "Träger" folgt, aber abschliessen werde ich natürlich nichts. Ich werde als Rückmeldung die Mailanfrage und das Gespräch erwähnen und sagen, das ich von dem Unternehmen nicht überzeugt bin, um etwas Zeit zu gewinnen.
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
AW: Ü 60, gehe mit 63 in Ruhestand, nach 1 Jahr ALGI nun Jobcoaching mit AVGS von meiner SB "gewünscht", wie damit umgeh

Hallo klpe1957,

Wenn ich die EGV von allem bla bla befreie, bleibt der folgende Satz:
"Ich nehme mit privaten Trägern Kontakt auf und recherchiere nach einem Einzelcoaching/Jobcoaching. Rückmeldung an Frau (SB ) innerhalb von 14 Tagen".

Nicht ganz, denn ich denke mal, dass dir noch die Erfahrung fehlen dürfte, wo es sich um "Bla-Bla" handelt und was doch wichtig sein könnte ... wie lange soll denn diese EGV dann gültig sein ???

Das habe ich heute schon erledigt, ein persönliches Gespräch mit dem "Träger" folgt, aber abschliessen werde ich natürlich nichts.

Und warum erfüllst du Forderungen aus einem Vertrag (dem bloßen Vorschlag dazu bisher), den du (wahrscheinlich) gar nicht unterschreiben willst und der zumindest bis dahin noch gar keine verbindliche Wirkung hat ??? :sorry:

Ich werde als Rückmeldung die Mailanfrage und das Gespräch erwähnen und sagen, das ich von dem Unternehmen nicht überzeugt bin, um etwas Zeit zu gewinnen.

Welche Rückmeldung bitte und welche Mail-Anfrage ???

Das nenn ich mal wieder sinnlosen "vorauseilenden Gehorsam",
Man kommuniziert am Besten mit Niemandem per Mail oder Telefon (schon gar nicht mit MT / AG oder SB der AfA ) ...

Einen Vertrag den es noch gar nicht gibt, braucht man auch nicht erfüllen und keine Rückmeldungen dazu machen ... :icon_evil:

In eine Wohnung zu der es noch keinen Mietvertrag mit dir gibt kannst du ja auch nicht einfach einziehen, nur weil sie dir bei der Besichtigung gefallen hat ... :doh:

Und dieser Vertrag gefällt dir doch nicht mal, warum erfüllst du den dann schon "brav" ... ???

Ob du von dem MT-Laden "überzeugt" bist oder nicht ist der SB völlig egal, SIE hat dich erst mal zu überzeugen warum dich genau das besser in Arbeit bringen soll ... oder ob es nur der "Statistik-Bereinigung" dient und dem Überleben des privaten MT ...

Du siehst dich durchaus in der Lage dich OHNE Coaching zu bewerben, den aktuellen Arbeitsmarkt kann diese Maßnahme auch nicht ändern ... und von der AfA hast du ja sicher auch noch nie akzeptable Vermittlungs-Vorschläge bekommen bisher, ODER ???

Die sollen dich in Arbeit vermitteln und nicht in Maßnahmen verschwinden lassen und wenn sie dazu nicht in der Lage ist, dann möchtest du dich gerne auch weiterhin ohne persönliche Gängelei (durch einen Coach) eigenständig bewerben, alt genug dafür bist du schon ... :icon_hihi:

MfG Doppeloma
 
E

ExitUser

Gast
AW: Ü 60, gehe mit 63 in Ruhestand, nach 1 Jahr ALGI nun Jobcoaching mit AVGS von meiner SB "gewünscht", wie damit umgeh

Hier die VA .
 

Anhänge

  • EGV-VA 1.jpg
    EGV-VA 1.jpg
    252,4 KB · Aufrufe: 299
  • EGV-VA 2.jpg
    EGV-VA 2.jpg
    416,6 KB · Aufrufe: 281
  • EGV-VA 3.jpg
    EGV-VA 3.jpg
    61,5 KB · Aufrufe: 179

Pixelschieberin

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
2 Jul 2011
Beiträge
4.811
Bewertungen
11.129
AW: Ü 60, gehe mit 63 in Ruhestand, nach 1 Jahr ALGI nun Jobcoaching mit AVGS von meiner SB "gewünscht", wie damit umgeh

Schon wird der Textschnipsel
ICH nehme Kontakt auf
absurd.
Das ist - bei einem Diktat - WER?
Richtig.
Der Autor.
Vermutlich ein SB .

ICH - also der Empfänger - hatte nämlich GAR nichts unterschrieben und mich zu GAR nichts verpflichtet.
So steht's auch in der Einleitung des VA geschrieben.

Wie jeder freie Bürger, kann der Autor des Diktats Kontakt aufnehmen mit wem er mag.
Wozu das Hinz & Kunz mitgeteilt wird, muß der HE nicht nachvollziehen können.

Frei nach Ozymandias:
Nicht was gemeint sein könnte, ist relevant - sondern stets das, was geschrieben steht.
Zur Frage aufgezwungener Initiativbewerbungen schwirrt - leider nur in meiner Erinnerung - ein Urteil herum, das genau diese Anforderung untersagt.
Vielleicht hat jemand ein länger und besser geführtes Schlagwortsystem als ich und kann mit einem AZ aushelfen?
Es mag für beamtisch sozialisierte Bürokraten nicht nachvollziehbar sein, jedoch haben sich zahlreiche Unternehmer gegen diese Praxis der Kalt-Aquise verwahrt.
Weder wollen sie fremdbestimmt Arbeit=KOSTEN noch Papier=KOSTEN aufs Auge gedrückt bekommen.
 
E

ExitUser

Gast
AW: Ü 60, gehe mit 63 in Ruhestand, nach 1 Jahr ALGI nun Jobcoaching mit AVGS von meiner SB "gewünscht", wie damit umgeh

Danke!
Habe verstanden, zumindest das Wesentliche :)
Wenn ich der SB in 14 Tage eröffne, das sie so formuliert hat, das sie selber den Träger recherchiert, würde das nicht eine agressivere Haltung der SB zur Folge haben? Den VA kann sie doch einfach verändern, ich würde mich nicht auf so einen Tippfehler berufen wollen.
Wichtiger ist, was ich herausgelesen habe, das ich kein Coaching akzeptieren muss. Was die SB sich aber dann einfallen läßt, steht in den Sternen. Darum möchte ich nicht zu forsch gegen die Maßnahmen vorgehen, ob sie nun verbindlich sind, oder nicht. Die dort stehende Recherche habe ich nun vollzogen, damit bin ich meiner Ansicht nach sauber. Mehr steht da ja nicht.

Soll ich der VA widersprechen oder alles so lassen, wie es ist?

Bitte keine philosophische Antwort, ein zwei Argumente reichen völlig.

Danke!
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
AW: Ü 60, gehe mit 63 in Ruhestand, nach 1 Jahr ALGI nun Jobcoaching mit AVGS von meiner SB "gewünscht", wie damit umgeh

Hallo klpe1957,


und WO ist bitte die EGV die VORHER mit dir zusammen erstellt wurde, das ist ja bereits der einseitige Bescheid, in dem einfach mal behauptet wird, dass du zum Abschluss einer EGV gar nicht bereit gewesen sein sollst. :doh:

Das dürfte in der Weise auch bei der AfA nicht zulässig sein ... siehe § 37 SGB III ...
Darin wird auch von einer "erfolgten Anhörung" geschrieben, wann soll denn die stattgefunden haben ???

"Gültig bis 31.08.2018 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird" ...

Bei einem Bescheid wird NICHTS vereinbart, das drückt dir die Behörde auf und erwartet, dass du das erfüllst ...

Wenn der VA vorher seine Gültigkeit verlieren soll, muss er durch einen entsprechend begründeten Bescheid aufgehoben werden ...

Von wegen "unwichtiges Bla-Bla", du hast noch nicht mal bemerkt, dass du diesen Unsinn gar nicht unterschreiben brauchst und das schon verbindlich gültig ist, ohne dein Einverständnis überhaupt zu benötigen ...

Auf Seite 2 (von 3) bietet man dir wozu die AfA sowieso verpflichtet ist, wie viele sinnvolle Vermittlungs-Vorschläge hast du denn im bereits abgelaufenen Jahr mal erhalten ???
Gab es überhaupt welche, wurdest du nach den Bewerbungen mal zum Vorstellungsgespräch eingeladen ?

"Bei vorliegen aller Voraussetzungen fördern wir ein Einzelcoaching mittels Aushändigung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (AVGS)"

Wo ist bitte die Begründung (aus deinem Profiling?), dass diese Förderung überhaupt nötig und angebracht ist für dich konkret und welche "Voraussetzungen" sind das, die zunächst zu erfüllen wären, dass man diese "Zusage" auch umsetzen wird

Das ist wirklich nur "Bla-Bla", denn einen Vermittlungsgutschein bekommt man auf eigenen Antrag und NICHT per VA ... :icon_evil:

Da weiß man in der Regel schon selber was man damit von der AfA "gefördert" haben möchte ... denn das ist ja der eigentliche Sinn ...
Für die Notwendigkeit (aus deiner Person) dir ein "Einzelcoaching" bewilligen zu müssen, gibt es keine einzige Begründung ... :icon_evil:

Zu deinen Aktivitäten ...

Erneut die Frage wie viele VV gab es denn überhaupt schon bisher (ich meine Zumutbare nach § 140 SGB III) von der AfA ... ???

Wo und wie du konkret selber nach Arbeit suchst hat die AfA nicht zu entscheiden, Tageszeitungen kosten Geld (was man auch im ALGI nicht endlos zur Verfügung hat) und Internet muss auch Keiner haben um sich Arbeit zu suchen ... die privaten Kontakte sind PRIVAT und können nicht "in den Dienst der AfA " gestellt werden.

Kosten-Erstattungen werden jedenfalls für NIX zugesagt, aber du sollst wenigstens EINE Stelle in der Woche finden können, wo sich eine Bewerbung lohnen könnte, am gleichen Arbeitsmarkt wo auch die AfA KEINE (oder zumindest nicht genug) VV für dich finden kann ???

Im Grunde ist auch die Forderung an dich NICHT konkret, du "solltest nachweisen können", wenn es NICHTS gab kannst du also auch NICHTS nachweisen "müssen" ... :icon_hihi:

Also schreibe auf, was sich mal so ergeben sollte und die AfA hat dir auch nicht vorzuschreiben in welchem "Zielberuf" du das machen darfst ... wenn dich was Anderes interessiert weil du die Kenntnisse und Fähigkeiten dafür hast, dann entscheidet letztlich der AG ob er dich einstellen möchte und nicht dein "Zielberuf" ... :icon_evil:

Auch die Nachweisforderung ist "verwaschen", entweder wird gefordert, dass du die Liste bei jedem Meldetermin vorzulegen hast (das sollte dann auch in deiner Einladung stehen müssen) oder es ist "eigentlich wurscht" ... denn ein "ODER" wird ja gar nicht genannt (monatlich z.B. oder alle 3 Monate).

Warum bitte sollst DU recherchieren, zu finden was dir die AfA nicht konkret anbietet (oder anbieten möchte), weil es genau in der Form so für deine bessere Arbeitsvermittlung erforderlich sein soll ...

Zu den dafür geeigneten Trägern hat man dich zumindest umfassend zu beraten, es gibt Hunderte die allen möglichen Coaching-Quatsch anbieten, woher sollst du auch nur ahnen können ob dir das was bringen könnte.

Also ich wüsste nicht was ich bei so einem Coach sollte, ich weiß mich durchaus selber entsprechend einer angebotenen Tätigkeit bei Bewerbung und Gespräch zu präsentieren ... ich denke mal das ist bei dir auch nicht anders ... :icon_hihi:

Zudem musst du den Kram selber bezahlen wenn du dann doch keinen AVGS "verdient" haben solltest, den bekommst du ja auch nur "vielleicht" ... würde ich auch drauf verzichten an deiner Stelle.

Ist auf der (noch fehlenden) Seite 3 eine Rechts-Mittel-Belehrung (Gegen diesen Bescheid ist Widerspruch möglich binnen 1 Monat oder so ähnlich ???), denn die gehört normal dazu wenn man dir einen Bescheid schickt / gibt ...

Ansonsten verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein ganzes Jahr ... da würde ich aktuell noch abwarten wie es so weitergehen wird ...

Auf Nachfrage deiner SB (zu deinen Recherchen) würde ich nur antworten, dass du bisher zu keinem "befriedigenden Ergebnis gekommen bist", es erschließt sich dir immer noch nicht, wie dich das in Arbeit bringen soll ???

Über deine privaten Kontakte hast du jedenfalls nur negative Erkenntnisse sammeln können, da hat das auch noch Keinem wieder einen Job gebracht ... :icon_hihi:

Du sollst doch auch deine "privaten Kontakte" nutzen lt. VA , das darf man dann sicher auch bei solchen Fragen ... es war da immer nur verschwendete Zeit (und verschwendetes AfA -Geld). :bigsmile:

Wenn sie gar nicht locker lässt damit, dann kannst du ja mal eine Beschwerde dazu nach Nürnberg senden (KRM = Kundenreaktions-Management) warum man dir in deinem Alter nicht mehr zutrauen möchte sich selbst um Arbeit zu kümmern, wenn es denn genug davon geben würde, hättest du schon einen neuen Arbeitsplatz ...

Ich nehme mal an das war auch wieder so ein "Aufbäumen" um die eigene Vermittlungs-Unfähigkeit zu "überdecken" und den nächsten "Beratungstermin" gibt es wahrscheinlich erst wenn der VA abgelaufen ist ... :bigsmile:

Ein Widerspruch wäre schon interessant, dann hat sie etwas Arbeit ... aber viel zum "Sperren" gibt es in dem VA eigentlich auch nicht ... wenn du beim nächsten Termin wenigstens einige Bewerbungen auf deiner Liste hast ...

Mehr gab es eben NICHT und von der AfA kam ja (wahrscheinlich) auch wieder NICHTS ...

Wegen dem AVGS würde ich mir gar keine Gedanken weiter machen ... dazu kannst du gar nicht verpflichtet werden ... :icon_evil:

MfG Doppeloma
 

Pixelschieberin

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
2 Jul 2011
Beiträge
4.811
Bewertungen
11.129
AW: Ü 60, gehe mit 63 in Ruhestand, nach 1 Jahr ALGI nun Jobcoaching mit AVGS von meiner SB "gewünscht", wie damit umgeh

[...] Wenn ich der SB in 14 Tage eröffne, das sie so formuliert hat, das sie selber den Träger recherchiert, würde das nicht eine agressivere Haltung der SB zur Folge haben? [...]
Gegenfrage:
Findest du die Ansagen deiner SB im VA nicht bereits "aggressiv"?
Mein Einwand führt zu mehr Rechtssicherheit und könnte schlampig formulierende SBs lehren, mit dem Wort rechtskonform umzugehen.
Noch ist nämlich Deutsch die Amtssprache - und nicht Orakelei.
Dazu müßte ich Sybille heißen und nach Delphi übersiedeln.

Wer mit Wattebäuschchen werfen möchte, dem bleibt es unbenommen, die selben Erfahrungen einzusammeln, wie viele sie vor ihm gemacht haben.
Erwarte jedoch nicht, daß geduldig zugesehen wird wenn jemand das Rad neu zu erfinden sucht.
[...] Den VA kann sie doch einfach verändern, [...]
Du meinst, einfach einen neuen, abgeänderten ausdrucken?
Dann hättest du zwei parallel laufende VAs am Start.
Das ist - ohne den vorherigen - mit guten Gründen garniert - aufzuheben - nicht vom Gesetzgeber vorgesehen.
DAS von sich aus zu wissen, erwarte ich von einer gut gehartzten Integrationsfachkraft und wiese sie darauf nicht extra hin.
Es gibt sog. "unheilbare" Gegebenheiten.
Miß- oder unverständlich formulierte Anweisungen gehören so lange dazu, wie nicht auf rechtskonforme Abhilfe gesonnen wurde.

Den nächsten VA kann SB - sofern Kenntnisse in Deutsch ausreichend vorhanden - sicher präziser formulieren.
[...] ich würde mich nicht auf so einen Tippfehler berufen wollen.[...]
Wer mit vorauseilendem Gehorsam zu kämpfen hat, nennts Tippfehler, der des Lesens mächtige nimmt den Autoren - gerade bei ausgemachten Bullshit - wörtlich beim Wort.
[...] Darum möchte ich nicht zu forsch gegen die Maßnahmen vorgehen, ob sie nun verbindlich sind, oder nicht. [...]
Es gibt verschiedene Wege nach Rom.
Sicher findest du den für dich gangbaren.
[...] Soll ich der VA widersprechen oder alles so lassen, wie es ist? [...]
Die Frage kannst nur DU dir beantworten.
Vorzugsweise nachdem du dir selbst die Frage beantwortet hast, ob du mit ALLEN Punkten des VA völlig einverstanden bist.
[...] Bitte keine philosophische Antwort, ein zwei Argumente reichen völlig. [...]
Die "Wasch mich aber mach mich nicht naß" Ansage funktioniert nicht.
Das mag daran liegen, daß letztendlich DU deinen Hintern hinhängen mußt wenn es in den Ring gehen sollte.

Woher sollen wir wissen, welche Gegenwehr du für minimal akzeptabel hältst?
 
Zuletzt bearbeitet:
E

ExitUser

Gast
AW: Ü 60, gehe mit 63 in Ruhestand, nach 1 Jahr ALGI nun Jobcoaching mit AVGS von meiner SB "gewünscht", wie damit umgeh

Hallo klpe1957,
und WO ist bitte die EGV die VORHER mit dir zusammen erstellt wurde, ...

Die EGV , die sie mir vorgelegt hat und die ich nicht unterschrieben habe, ist gleich im Papierkorb gelandet.

Das dürfte in der Weise auch bei der AfA nicht zulässig sein ... siehe § 37 SGB III ...

Von wegen "unwichtiges Bla-Bla", du hast noch nicht mal bemerkt, dass du diesen Unsinn gar nicht unterschreiben brauchst und das schon verbindlich gültig ist, ohne dein Einverständnis überhaupt zu benötigen ...

...doch, habe ich!

Auf Seite 2 (von 3) bietet man dir wozu die AfA sowieso verpflichtet ist, wie viele sinnvolle Vermittlungs-Vorschläge hast du denn im bereits abgelaufenen Jahr mal erhalten ???
Gab es überhaupt welche, wurdest du nach den Bewerbungen mal zum Vorstellungsgespräch eingeladen ?

ca. 4 pto Monat, Vorstellungsgespräche gab es nicht, das habe ich mit den Bewerbungen schon verhindert (ich bin 60 und will in 3 Jahren in Rente etc.).

Erneut die Frage wie viele VV gab es denn überhaupt schon bisher (ich meine Zumutbare nach § 140 SGB III) von der AfA ... ???

ca 4 pro Monat

Warum bitte sollst DU recherchieren, zu finden was dir die AfA nicht konkret anbietet (oder anbieten möchte), weil es genau in der Form so für deine bessere Arbeitsvermittlung erforderlich sein soll ...

angeblich darf die AfA keinen privaten Dienst empfehlen!

Zu den dafür geeigneten Trägern hat man dich zumindest umfassend zu beraten, es gibt Hunderte die allen möglichen Coaching-Quatsch anbieten, woher sollst du auch nur ahnen können ob dir das was bringen könnte.

es gibt nur eine Handvoll Träger in meiner Nähe

Ist auf der (noch fehlenden) Seite 3 eine Rechts-Mittel-Belehrung (Gegen diesen Bescheid ist Widerspruch möglich binnen 1 Monat oder so ähnlich ???), denn die gehört normal dazu wenn man dir einen Bescheid schickt / gibt ...

Die 3. Seite ist sehr wohl dabei!

Ansonsten verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein ganzes Jahr ... da würde ich aktuell noch abwarten wie es so weitergehen wird ...

siehe 3. Seite (ist auf einen Monat definiert)

Auf Nachfrage deiner SB (zu deinen Recherchen) würde ich nur antworten, dass du bisher zu keinem "befriedigenden Ergebnis gekommen bist", es erschließt sich dir immer noch nicht, wie dich das in Arbeit bringen soll ???

so will ich es machen

Danke nochmal !!!
 
E

ExitUser

Gast
AW: Ü 60, gehe mit 63 in Ruhestand, nach 1 Jahr ALGI nun Jobcoaching mit AVGS von meiner SB "gewünscht", wie damit umgeh

Gegenfrage:
Findest du die Ansagen deiner SB im VA nicht bereits "aggressiv"?

Nein!

Wer mit Wattebäuschchen werfen möchte, dem bleibt es unbenommen, die selben Erfahrungen einzusammeln, wie viele sie vor ihm gemacht haben.
Erwarte jedoch nicht, daß geduldig zugesehen wird wenn jemand das Rad neu zu erfinden sucht.

Dazu müßte ich Sybille heißen und nach Delphi übersiedeln.

Du meinst, einfach einen neuen, abgeänderten ausdrucken?
Dann hättest du zwei parallel laufende VAs am Start.
Das ist - ohne den vorherigen - mit guten Gründen garniert - aufzuheben - nicht vom Gesetzgeber vorgesehen.

Gut zu wissen!

Woher sollen wir wissen, welche Gegenwehr du für minimal akzeptabel hältst?

Danke!
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
AW: Ü 60, gehe mit 63 in Ruhestand, nach 1 Jahr ALGI nun Jobcoaching mit AVGS von meiner SB "gewünscht", wie damit umgeh

Hallo klpe1957,

mache es mal extra, damit es nicht übersehen wird ...

Habe verstanden, zumindest das Wesentliche :)
Wenn ich der SB in 14 Tage eröffne, das sie so formuliert hat, das sie selber den Träger recherchiert, würde das nicht eine agressivere Haltung der SB zur Folge haben?

Du hast nämlich NICHTS verstanden :icon_evil:
Sie hat das nicht so "formuliert", das ist ihre Aufgabe und nicht deine, dir geeignete MT zu "empfehlen" ...

Woher sollst du denn wissen können, welche vielleicht was taugen (die bekommen mit dem AVGS immerhin richtig Kohle dafür von der AfA ) ... wenn du nicht mal weißt, was du dort überhaupt sollst ... auch das hat sie dir plausibel erst mal zu begründen ...

Den VA kann sie doch einfach verändern, ich würde mich nicht auf so einen Tippfehler berufen wollen.

Das ist kein "harmloser" Tippfehler, dass ist ein verbindlicher, einseitiger, amtlicher BESCHEID und KEIN Vorschlag für eine EGV mit dir.

Sie schreibt aber frech rein, dass eine EGV (die dir nie vorgelegt wurde offenbar) mit dir nicht zustande gekommen wäre ... und dir deswegen dein Pflichten per VA auferlegt werden müssen.
Angeblich gab es sogar eine "Anhörung" (§ 24 SGB X) wann und wie wurde die denn durchgeführt ???

Du solltest dir dringend mal das Terminprotokoll einfordern, darauf hast du einen Rechtsanspruch nach § 25 SGB X, damit du mal nachlesen kannst, was noch so alles mit dir besprochen wurde, NUR DU weißt nichts davon. :icon_evil:

Wichtiger ist, was ich herausgelesen habe, das ich kein Coaching akzeptieren muss. Was die SB sich aber dann einfallen läßt, steht in den Sternen. Darum möchte ich nicht zu forsch gegen die Maßnahmen vorgehen, ob sie nun verbindlich sind, oder nicht.

Im Moment steht in diesem Bescheid was ihr so eingefallen ist (es gilt was drin steht und nicht was du dir "herausgelesen" hast) und der ist kein "Tippfehler" sondern VERBINDLICH auch für deine SB bis er lt. Gültigkeit abgelaufen ist.

Die dort stehende Recherche habe ich nun vollzogen, damit bin ich meiner Ansicht nach sauber. Mehr steht da ja nicht.

Doch da steht mehr und dazu habe ich dir schon im letzten Beitrag sehr ausführlich geantwortet, du "erfüllst" ausgerechnet das, was man überhaupt nicht verlangen darf ... zumindest die Bewerbungen solltest du schon erbringen, die KANN sie nämlich verlangen ...

Soll ich der VA widersprechen oder alles so lassen, wie es ist?

Wie alt bist du, das wirst du schon selbst entscheiden müssen ... :sorry:

Ein VA OHNE vorheriges Angebot einer EGV ist schon mal gesetzlich gar nicht zulässig, du kannst auch ALLES so lassen wie es ist und weiter hoffen, dass es schon "gut gehen wird bis zur Rente" ...

Spätestens gegen eine Sperre solltest du dich dann aber wehren, die kann eigentlich nur wegen "mangelhafter Bewerbungen" kommen ... wenn du weniger als 1 nützliches Angebot pro Woche bearbeiten solltest.
Mehr steht dafür tatsächlich nicht drin in diesem VA ... und mehr KANN sich deine SB auch bis zum Ablauf NICHT ausdenken wollen.

Es geht hier nicht um Polemik sondern um knallharte Tatsachen, du beziehst eine Lohnersatzleistung für die du mal jede Menge Beiträge gezahlt hast, du hast es nicht nötig dich wie ein Kleinkind behandeln zu lassen, ich bin 65 ...
ICH darf das so deutlich schreiben ... :peace:

Zu deinem Hinweis weiter oben, gehört ein EGV -Vorschlag in deine Hand und NICHT in den Papierkorb ... aber auch das nur nebenbei ...

MfG Doppeloma

PS: Bitte lerne dringend richtig zu zietieren, man schmiert nicht in Rot seine Antworten in Komplett-Zitate rein ... :icon_evil:
 
Zuletzt bearbeitet:

Pixelschieberin

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
2 Jul 2011
Beiträge
4.811
Bewertungen
11.129
AW: Ü 60, gehe mit 63 in Ruhestand, nach 1 Jahr ALGI nun Jobcoaching mit AVGS von meiner SB "gewünscht", wie damit umgeh

Laut Netiquette sollte von Usern einer Plattform, die ihnen nicht selbst gehört, korrektes Zitieren angewandt werden - sofern der Forenbetreiber dies wünscht.
[...] und ich zitiere, wie ich Lust habe! Jetzt mal in Blau :)
Applaus. Applaus.

Vorteil des korrekten Zitierens jedoch ist:
Mitleser können die Texte besser auseinander halten und den jeweiligen Autoren zuordnen.
Es kommt vor, daß mehrere Autoren im selben Post zitiert werden.
Mittels des blauen icons kann der Interessierte sofort zum Ursprungs-Post springen, aus dem das jeweilige Zitat entnommen ist.
Auch andere Moderatoren kritisieren unnötige Voll-Zitate.

[...] mal ein Hinweis in eigener Sache, schau dir bitte mal diesen Thread an
zum Thema richtiges zitieren, hier wird das Schritt für Schritt erklärt.

Anleitung: Richtiges Zitieren von Beiträgen... und Mehr ;)

Bedenke richtiges zitieren spart dem Forum Ressourcen
(Server) daher schau dir mal diesen Beitrag aus dem Forum an, hier ist
Schritt für Schritt und bildlich gut von @Texter50 erklärt zum
Thema richtiges zitieren.

Auch sollte man an die user denken die mit dem Handy in das Forum kommen und ggf. erst "ellenlang" Zitate lesen sollen.

Ich wünsche dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt im Forum.
Noch eins auf den Weg ins www:
Das Setzen von Ausrufezeichen wird als anbrüllen aufgefaßt.
Frag dich mal kurz, ob sich jemand, der seine Freizeit für lau opfert, von einem ratsuchenden Noob anbrüllen lassen möchte?
Wer keinen missionarischen Auftrag vom Herrn verfolgt, wendet sich ziemlich schnell angenehmeren Gesprächspartnern zu und überläßt fußstampfend Brüllende sich selbst.
Son Neuzugang-Welpenschutz ist schnell verbraucht.

Nachtrag:
Zügiges Zitieren deiner Beiträge hast du übrigens - mit deiner Methode - nahezu unmöglich gemacht.
Einmal geb ichs mir, aus dem Wust etwas herauszuklamüsern.
[...] Du hast nämlich NICHTS verstanden :icon_evil:
Sie hat das nicht so "formuliert", das ist ihre Aufgabe und nicht deine, dir geeignete MT zu "empfehlen" [...]
[...] Danke für die Blumen! Sie sagte, sie darf das nicht! Habe ich auch schon erwähnt. [...]
Davon, daß du es erwähnt hast, wird deren Ansage jedoch nicht richtiger.
I. d. R. kaufen die Jobcenter die Dienstleistung "Maßnahme für dies und das" von Trägern ein und verteilen sie gießkannenmäßig auf mehr oder weniger geeignete Kandidaten.
Selbst herausgesuchte Privatschulen werden selten bis nie finanziert.
Nur zu, versuchs und laß' uns wissen, OB und wenn - WIE du die Quadratur des Kreises hinbekommen hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
AW: Ü 60, gehe mit 63 in Ruhestand, nach 1 Jahr ALGI nun Jobcoaching mit AVGS von meiner SB "gewünscht", wie damit umgeh

Beim ALG I können in einem EGV /VA nur Bewerbungsbemühungen geregelt sein.

Eine Sperrzeit wegen Bildungsgutschein nicht einlösen ist laut den fachlichen Weisungen unzulässig.

Bliebe nur eine Extra-Zuweisung zu einer Maßnahme ohne Bildungsgutschein. Das könnte SB dann aber kaum mittels Ermessensauslegung belegen.
 
Oben Unten