Ubergang befristeter Arbeitsvertrag in ALG 1 oder Krankengeld

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vater2006

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Guten Tag Liebe Mitfories,
habe mich heute hier angemeldet da ich dringend Rat suche wo ich selbst nicht weiterkomme.

Möglichst kurze Zusammenfassung der Situation :
- seit rund 10 Jahren anhaltende wiederkehrende Depressionen, mit Angstattacken etc.
- November 2011 zusätzlich Diagnose Krebs
- über das Jahr 2012 immer mal wieder krankgeschrieben. Unter anderem auch 2 monatiger Aufenthalt in psychosomatischer Klinik.
- seit Februar 2012 Schwerbehindertenausweis GdB 70
- Trennung durch meine Frau März 2012. Einige Wochen nach Diagnose Krebs.
- seit Oktober 2012 ( nach insgesamt rund 24 Wochen krankgeschrieben wieder zurück in Job ) > fragt aber besser nicht wie. Eigentlich Idiotie so arbeiten zu gehen.
- Ende Februar 2013 betriebsbedingt gekündigt wegen Betriebsschliessung
- seit März 2013 in Transfergesellschaft bis 30.09.
- Arbeitssuchend gemeldet bei Arbeitsamt bei Eintritt in Transfergesellschaft.

Soweit mal die Eckdaten.
Ich bin zunächst einmal froh das ich mich gesundheitsmaessig habe in diese Transfergesellschaft retten können. Die machen dort gar nicht's mit einem nur alle 2 Wochen ein Gespräch. Das schaffe ich gesundheitlich gerade noch.

Für mich war das erreichen der Transfergesellschaft irgendwie nen Rettungsanker. 7 Monate noch irgendwie Einkommen erzielen. Ohne Beanspruchung von Krankengeld oder ALG 1. Hatte die Hoffnung das sich mein Gesundheitszustand bessert. Aber wird sogar schlechter.

Die Fragen die sich mir stellen sind folgende :
- ich möchte möglichst lange aufgrund meines desolaten Gesundheitszustandes Leistungen beziehen. Von daher war es für mich in dem Wissen das man in dieser Transfergesellschaft ein relativ "ruhiges" Leben hat und ich mich etwas auf meine Genesung konzentrieren kann. Habe jetzt allerdings gesehen das ich auch psychisch ( Krebs/Scheidung/finanzielle Probleme durch Unterhalt) tiefer dranhänge als ich gedacht habe.

Ich versuche die Transfergesellschaft dennoch zu nutzen um wichtige Arzttermine wahrzunehmen.

Aber wie verhält es sich wenn sich die Zeit der Transfergesellschaft dem Ende zuneigt ?
Soll ich 6 Wochen vor Ende der Transfergesellschaft in krankenstand verschwinden ?
Oder soll ich mich dann arbeitslos melden und dann in krankenstand ?
Was ist da geschickter ?

Von meinem Gefühl her würde ich sagen 6 Woche vor Ende der Transfergesellschaft zum Doktor und Krankenstand. Wie lange der auch immer andauern wird. Ich werde die Zeit der ohnehin dann über kurz oder lang eintretenden Elo-Zeit für meine Genese nutzen.

Oder soll ich erst zum Arbeitsamt mich arbeitslos melden und dann in Krankenstand gehen ?

Um eines ganz klar hervorzuheben. Ich möchte keine Leistungen prellen oder sonst was.
Ich war in meinen 24 Jahren Berufstaetigkeit noch keinen Tag arbeitslos. Aber ich möchte bei diesem 3-fach Schicksal ( Krebs, Scheidung, Arbeitsplatzverlust ) welches mich ereilt hat jetzt das beste drauss machen. Zumal ich ein Kind zu unterhalten habe.

Bitte um eure Ratschlaege und Einschätzungen.
Vielen Dank schon einmal.
Und sorry das es so lang geworden ist und vielleicht teilweise etwas verwirrend.
Aber ich bin halt psychisch nicht so auf der Höhe derzeit.
 

Doppeloma

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Hallo Vater2006,

Oder soll ich erst zum Arbeitsamt mich arbeitslos melden und dann in Krankenstand gehen ?

ergänzend noch folgendes dazu, deine bevorstehende Arbeitslosigkeit mußt du (bei der AfA ) melden, spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages mit der Transfergesellschaft.

Zu diesem Zeitpunkt solltest du aber noch nicht von wahrscheinlicher AU bei der AfA sprechen, es genügt wenn du das zum Zeitpunkt Ende des Vertrages mitteilst, dann wollen die dich ohnehin erst nach der Genesung (Ende der AU ) wiedersehen.

Auch wenn es "verlockend" ist die 6 Wochen Lohnfortzahlung voll auszunutzen, solltest du das nicht so ganz "passend" mit der AU -Bescheinigung einrichten, denn die KK sind auch nicht so ganz erfreut darüber, wenn jemand dann "pünktlich" vor der Entlassung beim AG noch krank wird. :icon_evil:

Es wird inzwischen überall massiv gespart auch bei den KK wird gerne versucht die Krankengeldzahlungen möglichst schnell wieder einzustellen, du solltest also wirklich zuverlässige Ärzte haben, die sich da vom MDK nicht so schnell reinreden lassen.

Der Reihenfolge kann ich nur zustimmen, denn dein Krankengeld wird nach deinem letzten Einkommen berechnet und ist allgemein etwas höher (ca. 80% vom letzten Netto) als das spätere ALGI , es wäre also auch ein unnötiger finanzieller Verlust wenn du erst aus dem ALGI in die AU gehen würdest.

Sobald du Leistungen von der AfA bezogen hast bildet dein ALGI -Betrag auch die Grundlage für dein Krankengeld, du bekommst also genauso viel (oder wenig) wie vorher bei der AfA .

Möglicherweise wird dich die KK dann zum Antrag auf eine Reha (bei der DRV ) auffordern, um dir bei deiner Genesung zu helfen, zumindest wird man es so begründen.
Helfen wollen die sich damit allerdings nur selber, denn in dieser Zeit bekommst du dann Übergangsgeld von der DRV , trotzdem wirst du diesen Antrag dann stellen müssen, weil die KK sonst dein Krankengeld einstellen kann.

Bis dahin ist ja noch etwas Zeit aber darauf werden die sicher nicht verziechten, zumal du ja schon mal längere Zeit AU gewesen bist.

Alles Gute für dich und wenn du magst berichte mal ab und zu wie es so bei dir weitergegangen ist. :icon_daumen:

MfG Doppeloma
 

vater2006

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Die AfA wurde ja bereits bei Eintritt in die Transfergesellschaft von mir informiert das
A) ich ab 01.03. in der Transfergesellschaft bin und ich arbeitssuchend bin
B) mein Vertrag bei der Transfergesellschaft bis 30.09. laeuft und ich ggf. am 01.10. bei AfA auf der Matte stehe.

Die Dame bei AfA sagte mir bei meinem Arbeitssuchend melden ( wenn ich es noch richtig zusammen bekomme > weil ich bin psychisch wirklich nicht auf der Höhe ) das es aufgrund meiner arbeitssuchend Meldung jetzt reichen würde wenn ich mich bis zum 30.09. ( letzter Tag Transfergesellschaft bei AfA arbeitslos melde zum 01.10.2013.
Mir ist es letztlich egal ob ich zum 30.06. ( 3 Monate vor 1ten Arbeitslostag ) zu denen hingehe oder zum 30.09.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall habe ich wenn ich richtig recherchiert habe bereits wieder. Da der letzte Tag der Krankschreibung am 07.10.2012 war. Korrigiert mich bitte wenn das falsch ist. Das heisst die Transfergesellschaft muss 6 Wochen zahlen.

Das ich es richtig verstanden habe folgendes Szenario.
1) ich gehe am 30.06. zur AfA und sage das aus meiner bisherigen ARBEITSSUCHEND Meldung aufgrund des bisherigen Misserfolges bei der Jobsuche sollte sich nichts ändern zum 01.10.2013 es zu einer Arbeitslosigkeit kommt. Damit bin ich da mal clean mit denen.
2) Anfang/Mitte September sorge ich für die erste AU Bescheinigung. Transfergesellschaft zahlt mich vollends bis zum Ablauf des Zeitvertrages.

>> so jetzt ist der 30.09.2013. Was passiert jetzt ?
Für die Transfergesellschaft bin ich mit dem Ablauf des heutigen Tages Geschichte.
Die AfA hat mich zum 01.10. aber auch nicht zur Verfügung da ich ja arbeitsunfahig bin.
- was muss ich an dem 30.09. machen ?
- wo müssen die AU Bescheinigungen hin ab sofort ?
- wer bezahlt mich die 2 Wochen wo ich noch Anspruch auf Lohnfortzahlung habe ?

Sorry aber blicke da null durch.
 
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Du gibst deine AU´s weiter fleissig an die KK.
Wenn du 4 Wochen vorm Ender der Transfergesellschaft AU wirst, zahlen diese 4 Wochen weiter ab dann die KK.
Ich persönlich habe da nichts gemacht in solchen Fällen, KK hat sich immer automatisch wegen Krankengeld gemeldet.
 

vater2006

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Das heisst dann dass die AfA erstmal komplett aussen vor ist da ich ja krankgeschrieben bin. Richtig ? Gut ich werde mich so denke ich dennoch am 01.10. bei denen melden das ich krank bin und arbeitsunfahigkeit besteht auf unbestimmte Zeit. Denke das sollte man schon machen oder ? Schliesslich gehen die ja davon aus das ich aufgrund meiner Meldung im Juni ich ab 01.10.13 bei denen auf der Liste stehe.

Ok die KK springt dann ab den 01.10.13 ein. Obwohl Lohnfortzahlungspflicht für 6 Wochen besteht. Aber ist ja kein Arbeitgeber mehr da ab 01.10.13
Ist dann die Leistung die ab 01.10.13 kommt von der KK dann gleich Krankengeld ?
Sprich um die 80% ?
 

Anna B.

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Hallo,

du kannst das so machen, wenn du meinst...

achte unbedingt darauf, dass deine AU 's nahtlos sind....überlappend...

gerade auch über den 30.9. hinaus...

wenn du eine Au -Bescheinigung bis zum 30.9. hast und dann am 1.10. zum Arzt gehst, bist du raus aus dem Krankengeld...!!!

am 1.10. bestand kein Beschäftigungsverhältnis...ergo kein Anspruch auf KG..
am 1.10. bestand aber auch AU , kein Anspruch auf ALG I , weil du dem ARbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst...!!
also unbedingt überlappend au schreiben lassen...

wenn der Doc dich bis zum 30.9. au schreibt, dann spätestens am 29.9. (wenn es nicht grad ein Sonntag ist, dann früher) zum Arzt und Folge-Au -Bescheinigung ausstellen lassen...

dann bist du erst mal auf der sicheren Seite...
ab dem KG-Bezug dann immer auf die rechtzeitige Ausfüllung des Zahlscheins achten..immer überlappend...

die KK wird dann versuchen, dich wieder arbeitsfähig zu bekommen...mit dem Argument, dass du nur für den derzeit ausgeübten Beruf au gewesen bist, da ja das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde, wärest du nicht mehr au ...

darauf mußt du gefasst sein und lass dich in nichts hineindrängen...

des weiteren muß dein beh. Arzt unbedingt hinter dir stehen und dich unterstützen, die KK wird auch versuchen, dich ruckzuck arbeitsfähig zu machen...in dem die deine Unterlagen dem MDK vorlegen zur Begutachtung der Arbeitsunfähigkeit..
oder, was auch schon passiert sein soll....sie werden deinen beh. Arzt anrufen und ihm sagen, dass du ja nicht mehr arbeitest und somit ja eigentlich nicht mehr au bist...
wenn der Arzt die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien nicht ad hoc im Kopf hat, fällt er womöglich noch auf das Argument der KK rein und sagt dann: mh, oh ja,...stimmt ja....und schwupp teilen sie dir mit, dass dein beh. Arzt auch der Meinung ist, dass du nicht mehr arbeitsunfähig bist...

also mach den Arzt zu deinem Freund und Helfer...

viel Erfolg...und Gute Besserung...
 

vater2006

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@Anna
Danke fuer die Erklaerung der "Nahtstelle" 30.09. dass das auf jedenfall abgedeckt sein muss mit einer AU . Bsp. AU von 28.09. - vorlaeufig 04.10. Das habe ich jetzt soweit verstanden. Auch die weiteren Au immer rechtzeitig am Tag der Beendigung der letzten AU auststellen lassen.

So jetzt komme ich an den Tag wo die 6 Wochen rum sind.
Es gibt dann ja Auszahlungsscheine.
Das mit dem überlappend habe ich nicht verstanden.

Fakt ist das ich immer einen Tag vor Ende der letzten AU oder Auszahlscheins beim Arzt bin und mir nen Stempel hole. Richtig ?

Ja das mit dem Arzt wird so nen Problem werden.
Den kenne ich kaum. Und richtig warm bin ich mit dem auch nicht.
Muss ich halt zur Not ab Juli von Facharzt zu Facharzt rennen.
Am besten auch Psychiater mal ins Boot nehmen.
 

Anna B.

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Hallo,

mein Arzt hat immer geschrieben: b.a.w.

somit bin ich dann alle 14tage freitags zu ihm hin und ab den Zahlschein ausfüllen und abstempeln lassen...

es gibt KK , die, aus eigenem Antrieb, ohne gesetzl.Grundlage, Zahlscheine "erfunden" haben, auf denen das Bis-Datum bereits festgelegt ist..

also ....Am 2.10. nächster Arzttermin...

wenn du nun aber erst am 4.10. beim Arzt erscheinst, dann kann es sein, dass die KK dir dann mitteilt: kein KG-Anspruch mehr, da am 2.10. keine AU bescheinigt wurde..

oft genug mußten diese Entscheidungen zurückgenommen werden, oft genug hatte aber der Patient ein Riesenproblem...

um etwas klarer zu sehen und die vielen verschiedenen Fälle zu erkennen, empfehle ich dir einen Einblick ins Krankenkassen und Krankenversicherung - Krankenkassenforum und dort unter "Krankengeld"...es werden dir die Augen übergehen, wie viele mitunter rechtswidrige KG-Einstellung es gibt..

schau hier ist das vorgegebene Formular der Kassenärztlichen Vereinigung:

KBV - VL - Verordnungsvordrucke - VL-Arbeitsunfähigkeit-Verordnungsvordrucke

Muster 17...

und deine KK wird aber ein eigenes Formular haben, aber du kannst dir das Muster 17 ja bereits einmal anschauen...

und vielleicht wird das dann mit den Terminen auch klarer...

niemals eine Lücke zwischen den Daten lassen...bei der KK ist bereits ein Lücke entstanden, wenn du z.B. bis 15.10. au geschrieben bist und erst am 16.10. wieder beim Arzt bist...!!!

deswegen...aufpassen...!!
 

saurbier

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Also zuerst einmal Top was Doppeloma wieder geschrieben hat.

Dann genauso Top was AnnA B. zur Krankmeldung (AU ) ausgeführt hat.

Diesbezüglich hab ich vor kurzem im Fernsehen einen Beitrag gesehen, wo jemand weil er erst am Monat zum Arzt ging, anstatt bereits am Freitag (den letzten Tag der AU ) eben weil kein Arbeitsverhältnis mehr Bestand, ruck zuck bei der Krankenkasse rausflog.

Das ist eine Lücke im System, wo wohl schon viele Politiker und Sozialexperten drüber streiten, wie man solch ein Schicksal verhindern kann. Die Linken und die Grünen sind derzeit da wieder sehr Aktiv.

Also besorge dir immer rechtzeitig die neue AU .

Laut den Bestimmungen des SGB V beginnt die AU erst am Folgetag nach der Krankschreibung zu laufen. Also wenn jemand am Montag beim Arzt war, rechnet die KK erst ab Dienstag als ersten tag AU . Komisch, aber so steht es im Gesetz. Deshalb, wenn der Arzt die bis Freitag Krank schreibt, unbedingt spätestens an dem Tag eine neue AU besorgen. So bleibst du Nahtlos AU .

Ansonsten würde ich so verfahren wie Doppeloma schon geschrieben hat.

Vielleicht schon 4 Wochen vor Ende der Transfergesellschaft bereits in AU gehen.

Du solltest dabei bitte berücksichtigen, dass du für eine Krankendiagnose maximal 78 Wochen KG innerhalb der Blockfrist von 3 Jahren erhältst.

Man sollte sich also bitte nicht darauf versteifen, dass man ja zwischendurch mal wieder einige Monate gearbeitet hat, dass bringt leider nicht viel, wenn man eben innerhalb dieser 3 Jahresfrist wegen der selben Krankheit erneut AU wird. Da kämst du nur raus, wenn du wegen AU mit Krankheit A 3 Jahre plus x Tage ab dem ersten AU Tag Gesund bleiben würdest. Der Zutritt einer neuen Diagnose bedingt eine neue Blockfrist, außer die neuerliche Diagnose tritt bei Bezug von KG wegen laufender AU (z.B. Krankheit A) hinzu.

Das würde bedeuten, wegen Krankheit A 3 Wochen AU und danach 1 Woche Arbeiten und nun tritt Krankheit B auf, wegen der du AU geschrieben wirst. Dies würde eine neue Blockfrist für Krankheit B bilden.

Alles sehr Kompliziert, aber man muss es im Hinterkopf haben, denn die KK achten peinlichst darauf, weil sie so KG sparen.

Wenn du jetzt ja eh verschiedene Krankheiten hast (psychosomatischer Art bzw. Krebs), solltest du deinem Wunsch entsprechend eben darauf achten für eine neuerliche AU dir die passende mit dem längsten AU Anspruch auszuwählen, so es denn dein Hausarzt mit macht. Ansonsten würdest du eben Geld verlieren.

Dazu müsstest du eben die ganzen AUs zusammen suchen und es dir anhand der Daten ausrechnen.

Es gibt leider viel zu bedenken, bei deinem etwas komplizierten Krankheitsverlauf und man möchte dir ja soweit helfen das du auch so wenig wie möglich an Geld verlierst.


Gruß saurbier
 

vater2006

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Ok ich sehe das gibt ein Riesenkampf. Wo ich eigentlich gar keine Kraft habe zu führen.
Problem ist seit meiner Trennung/Scheidung stehe ich komplett alleine da.
Und damit meine ich wirklich komplett alleine.

Ich muss bis Juni/Juli einen besseren Kontakt zum Arzt knüpfen.
Aber er als Hausarzt sagt gleich immer " da muessen sie zum Facharzt "
Fragt man dann " welchen denn ? Wohin denn ? "
Dann drückt er einem Überweisung in die Hand und eine Liste mit Fachärzten und das war es.

Wenn hier jemand mit Hormonerkrankung ( Schilddruese ), daraus resultierende Depression, Angst- und Panikattacken sich auskennt und über die Vorgehensweise der Ärzte bin ich um jeden Tipp dankbar.

Fakt ist jedenfalls immer rechtzeitig am besten 2 Tage vor Ablauf der AU /Krankengeldschein zum Arzt. Wobei der dann sagen wird " was wollen Sie denn hier ? Sie sind noch 2 Tage krankgeschrieben "

- Ja werde auf jedenfall mind. 2 Wochen ( eher mehr ) vor Ende der transfergesellschaft in AU gehen.
- Und auch das mit dem "überlappen" des 30.09./01.10.13 ist soweit deutlichst angekommen.
- mit den Auszahlscheinen habe ich noch nicht so richtig kapiert. Weil die ja immer rückwirkend gezahlt werden.

Weiss gar nicht wie ich meine Frage da in Worte fassen soll.
 

Anna B.

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Hallo,

das beantworten wir dann, wenn du den 1. Zahlschein hast..

aber lese dich bitte in die verschiedenen Links ein, sehr interessant zu lesen...

und wie gesagt: immer auf die Termine achten....

Schilddrüsenprobleme habe ich seit jahrzehnten...nehme meine Tabletten und eigentlich ist es gut...

meine Stimmungschwankungen, Depressionen usw. hat noch niemand mit der Schilddrüse in Verbindung gebracht...
eher meinte man mir sagen zu müssen, dass die im MRT und Röntgen nachweisbaren Vorfälle und Arthrose in den kleinen Wirbelgelenken, zwar Schmerzen verursachen können, aber sicherlich meine Schmerzen psychischer Natur wären..so schlimm könnte man ja keine Schmerzen haben...

tja, und nun nehme ich schon ewig BTM (Opiate) und hab die Schmerzen damit im Griff...halbwegs....wieso weiß dann die Depression, dass der Schmerz sich nun zurückziehen muss, wenn ich die Opiate genommen hab?

das konnte mir auch kein Arzt bislang erklären...

bis ich dann auf den neuen Orthopäden und den Schmerzmediziner traf...natürlich hab ich da Schmerzen und heftige....und klar ist auch, dass dann die Seele leidet...
aber mit Sicherheit waren nicht zuerst die seelischen Probleme die Auslöser für Arthrose und Bandscheibenvorfälle...

tja, und das muß nun auch noch der Richter am SG glauben...

örrg...
 

saurbier

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Nun das mit dem Auszahlschein ist doch einfach.

Du erhältst den von deiner KK und gehst dann damit Termingerecht zum Arzt.

Der notiert darauf die Diagnose sowie bis wann du voraussichtlich weiterhin Krank bist (AU ). Dann schickst du den Auszahlschein an deine KK und die Zahlen daraufhin dein KG aus, Punkt.

Hier mal als Anhang mein Auszahlschein von der ehemals GEK heute BARMER GEK.

Da siehst du zum Beispiel die Diagnose und das weiterhin AU gegeben ist, die Empfehlungen meines Hausarztes und zum Schluss das Datum.

O.K. mein Doc hat es sich auch einfach gemacht und gesagt komme halt alle 3 Wochen einen neuen Schein Unterschreiben. Da gab es nie was wie bis dann und dann weiter AU oder so, siehst du ja hier.

Das bedeutet nichts anderes als das ich jetzt von dem letzten vorgelegten Auszahlungsschein bis zum neuen mein Geld erhalte (ca. alle 3 Wochen ein neuer).

Klar, dass mit den Fachärzten ist uns eh bekannt.

Als ich mit meiner Schulter den Unfall (Freizeit) hatte bin ich erst mal 3 Monate von meinem Hausarzt behandelt worden. Dann sagte er ich kann nichts mehr machen, geh bitte zu Orthopäden die Sache abklären lassen.

Ha, da ging es richtig los, denn ich bekam bei 99% der angefragten Ärzte erst einen Termin nach 3-5 Monaten. Einer erbarmte sich dann und sagte ab 7 Uhr als Notfall in die Praxis setzten und eben warten.

Gemacht getan, bin auch recht zügig ran gekommen. Der machte dann seine Untersuchung und schrieb mich mit der Diagnose Krank und erstellte für meinen Hausarzt einen Bericht.

Danach erfolgte die Krankschreibung nur noch über meinen Hausarzt.

Vielleicht ist es ja auch ein Vorteil meinerseits, dass der Arzt hier mich jetzt seit 1996 mit meinem LWS/HWS-Syndrom schon behandelt und die dicke Akte kennt. Dem lege ich stets die neuen Diagnosen der Fachärzte vor und schon gibt es wenn es denn sein muss eine neue AU , wie z.B. jetzt auch wieder nach meiner letzten OP. Gleichwohl holt er sich auch immer eine fachärztliche Meinung.

Ich bin jetzt bereits seit 20.12.2010 fortlaufend AU geschrieben, mit Unterbrechung von 2 OPs und zweier Reha-Maßnahmen mit anschließendem IRENA-Programm und seit dem 11/2012 volle EMR - Arbeitsmarktrente.

Trotzdem sitze ich beim Jobcenter und muss aufstocken, dass nach 36 Jahren harter Knochenarbeit.

Mit den Problemen bei der Schilddrüse kenne ich mich leider nicht aus.

Allerdings mit der Medikation von Psychopharmaka. Neben Morphin nehme ich noch Nachts zur Schmerzreduktion Amitriptylin und das haut auch gut rein. Tags über verzichte ich darauf, weil ich sonst alles nur vernebelt wahrnehmen würde.



Gruß saurbier
 

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Anna B.

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Hallo,

Amitriptylin sollte man abends nicht so spät nehmen..wenn man sensibel darauf reagiert, ist der Hang over am nächsten Tag doch sehr ausgeprägt...

ich nehme allabendlich gegen 22.00 Uhr 25mg und schlafe dann mitunter gut oder auch gar nicht....kommt immer drauf an....(ich war allerdings auch schon bei 100mg...aber..nee, nie wieder...man wird davon fett...)..

zusätzlich nehme ich noch 2 - 4 mg Sirdalud...das haut rein...das ist ein Muskelentspannungsmittel und macht müde..wie mit dem Hammer...

aber auch das Medikament wirkt bei mir nur, wenn sonst alles paletti ist..wenn der Schmerz zu stark, oder Aufregung..dann wirken gar kein Medikament...

.....

zum Auszahlungsschein..die BARMER-GEK..ist da auch ziemlich human, die läßt auch noch den Patienten seine Termine mit dem ARzt machen...

aber es gibt auch KK , die setzen den nächsten TErmin mit dem ARzt fest und wenn man dann an dem "durch die KK festgelegten Termin" nicht da war, dann schwupp, stellen sie die Zahlung ein..

mehr als einmal gelesen im Zusammenhang mit KG-Einstellung und KK , die mit A anfangen oder BK...usw. usw...
die sind da ganz flexibel, was die schnelle Einstellung von KG betrifft...
 

saurbier

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@Anna B.
Nun ja, ich kann da (abseits der BARMER GEK) wie gesagt auch nur auf das bisher gelesene bzw. im Fernsehen veröffentlichte zurück greifen.

Ich hab ja auch schon anderswo geschrieben, dass ich während des gesamten Krankenverlaufes eigentlich noch nie bewusst Freitags zu Doc gegangen bin um die AU verlängern zu lassen, was man dem Gesetz nach jedoch machen müsste, wegen letzter Tag der AU (allgemein bis Freitag ausgestellt).

Da hat sich bei der KK bzw. auch AfA selbst jetzt beim Jobcenter noch nie jemand beschwert, wenn ich die Verlängerung erst am Monat abgeholt hatte und dann per E-Mail bzw. per Post weiter versandte. O.K. beim Jobcenter spielt das eh eine untergeordnete Rolle, dann da bin ich eh nur proforma eben wegen der Arbeitsmarktrente als 100% Schwerbehinderter.

@Kaffeesäufer
Amitriptylin ist eigentlich ein Medikament gegen Depressionen, wird aber neuerlich auch zur Unterstützung der Schmerztherapie eingesetzt. So wie bei Anna B. nehme ich eben noch Morphin-Präparat und zur Nacht eben noch zusätzlich Amitriptylin damit ich wenigstens Schmerzminimiert schlafen kann.

Man sollte nicht vergessen, dass sich jedes Medikament bei einem anderen Menschen auch wieder ganz anders verhalten kann. Ich kenn Leute die wurden sofort ins Koma fallen, wenn sie meine Medikamente bekämen. Dagegen ein Junkie wohl darüber lachen würde.

Wenn du schreibst, dass du von dem Medikament trotz solch hoher Dosis nichts merkst, dann dürfte es an der Zeit sein, mal mit dem Arzt zu reden. Reine Masse bringt eh nicht, mich haben anfangs bereits 25mg so umgehauen, dass ich erst am nächsten Nachmittag wieder Wach wurde.



Gruß saurbier
 
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Ja wird aufgrund meiner chronischen Schmerzen genommen und Depris.
Ja muss mal wirklich hin und auch einen vernünftigen Schmerztherapeut finden, von den Schmerzen her bräuchte ich auch BTM-Mittel aber die doktern ja lieber mit Spritzen und Einläufe in den Venen rum, meine Muskeln im Rücken sind durch die Wirbelsäulenfehlstellung chronisch überlastet und verspannen daher ziemlich schnell bei kleinster Belastung, und Myogelosen kommen auch zügig, da habe ich aber eine Technik entwickelt dass ich die alleine mit Hilfsmittel weichdrücken kann, schmerzhaft sind sie trotzdem wie sau.....

Dieses Jahr darf ich wieder in eine Reha , diesmal die richtige mal gespannt was die dort sagen, ziele auf halbe Rente hin(auch wenn ich mir da wenig Chancen einrichte wenn ich hier so lesen muss dass kränkere Menschen hier auch keine bekommen)
, OP kommt nicht in Frage, da die ganze BWS und 2-3 Wirbe LWS versteift werden, ergo

noch mehr Bewegungseinschränkung
keine Sicherheit ob ich dann schmerzfrei bin
noch mehr Probleme in Zukunft da die restlichen beweglichen weitaus mehr belastet werde dadurch und da habe ich auch schon Probleme damit....
 

saurbier

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@Kaffesäufer

Das ganze Spiel mit Rücken etc. ist eh so eine Sache.

Ich hab da einiges erlebt, von wie stellen sie sich mal nicht so an, bis hin oh mein Gott.

Klar wird so was auch nicht besser, ich lebe bereits seit 1997 damit und nichts hat sich verbessert, eh im Gegenteil. Wie du sagst, es werden durch die muskulären Verspannungen höchsten noch mehr Baustellen, denn man nimmt automatisch eine Schonhaltung ein, was wiederum kontraproduktiv ist.

Ich bin jetzt zum Glück seit einigen Jahren bei einem Schmerztherapeuten in Dauerbehandlung. Auch der sagt immer wieder eine OP sollte der letzte Schritt sein, aber erst wenn nichts anderes mehr geht und mit BTM geht so manches.

BTM und Amitriptylin ist eine Kombo die verhindern soll, dass man gleich zu hoch mit BTM einsteigt, denn es gibt verschieden starke Versionen davon.

Ich kann nur jedem Empfehlen der dauerhaft unter starken schmerzen leidet, sich einen Schmerztherapeuten zu suchen, bzw. mal Versuchsweise in eine Schmerzklinik zu gehen.

Ich kann mir dabei nicht vorstellen, dass Schmerztherapeuten (zumindest meiner) eine Therapie mit mal eine Spritze hier mal eine Spritze da durchzieht. Die die ich kennen lernen durfte, wie auch mein jetziger haben immer nach 10 Tage stationärer Intensivbehandlung (Schmerzkatheter / Infusionen) auf eine dauerhafte Medikation mit Tabletten gesetzt.

Vielleicht wäre das auch ein guter Weg für dich.


Gruß saurbier
 
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Ich bleib auf jeden Fall dran, aber erst nach dem Umzug, hier in der Gegend gibt es nichts vernünftiges.
Die Schmerztherapeuten die ich bisher hatte, hatten auch keine Ahnung von meiner Grunderkrankung dass das davon kommt, ich hatte ja nicht umsonst 5 Orthopäden gebraucht.....
Im Prinzip habe ich "nur" einen Hohlrundrücken.Da winken schonmal sehr viele Ärzte ab und da heisst es dann stell dich nicht so an und blablabla....
Hab 30 GdB darauf bekommen und dann soll da nix sein????

Behandlungsmethoden hierbei: Korsett, Schrothkur und eben OP.
Mein Fehler war wohl dass ich gute 20 Jahre mit den Schmerzen noch gearbeitet habe, dass es dann nicht gleich besser wird ist mir auch klar, und wenn man von den Schmerzfuzzis hört"Wenn man Spass am Beruf hat, dann hat man keine Schmerzen" da könnt ich schon wieder kotzen.
Nunja ins KH geh ich nicht da wird solang gesucht bis einer gleich mit BTM anfängt.Habe ja schon ein paar Adressen von anderen Betroffenen die das gleich bekommen haben weil sich die Therapeuten auskannten aber die sind alle mind. 600Kilometer weg.

Naja ich schlag mich durch nach dem Umzug......
 

vater2006

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So hier mal ein update.

Da meine Zeit in der Transfergesellschaft sich in 3 Monaten zum 30.09.2013 dem Ende neigt, habe ich mich rechtzeitig zum Ende Juni bei der AfA gemeldet.

Bereits Mitte Februar 2013 hatte ich mich bei der AfA arbeitssuchend gemeldet. (Start der Transfergesellschaft war der 01.03.2013). Bereits damals "sagte" die Dame von der AfA das es reichen wuerde wenn ich mich bis zum 30.09.2013 ( der letzte Tag der Zeit in der Transfergesellschaft ) arbeitslos melden wuerde. Dann wuerde ich ab 01.10.2013 entsprechend nahtlos ALG 1bekommen.

Hier bekam ich ja den Tipp mich auf jeden Fall bis spaetestens 30.06.2013 bei der AfA zu melden. Das habe ich gemacht. Habe im Rahmen der elektronischen Jobboerse wo man
auch mit seinem Berater direkt kommunzieren kann eine Nachricht geschickt.

Teilte ihm mit das:
- Arbeitssuche bis dato erfolglos
- ich mich daher jetzt zum 01.10.2013 arbeitslos melden muss um alle Fristen zu wahren.

Es kam zur Antwort das er meine Arbeitslismeldung erst im August annimmt. Es seien trotzden alle Fristen gewahrt. Dies habe ich schriftlich von der AfA . Ihr sagtet ja auch alles immer schriftlich machen.

Kurzum ich werde Anfang August jetzt da hin wackeln und mich zum 01.10.2013 beginnend arbeitslos melden. Von meinem desolaten Gesundheitszustand sage ich naturlich nichts. Das erfahren die noch frueh genug.

Andere Frage :
Ich werde vor Beginn des ALG 1 ja im Krankenstand sein. Dauer unbekannt.
Krankengeld sind rund 75-80 Prozent des bisherigen Verdienstes bei der Transfergesellschaft.

Irgendwann werde ich dann aber in ALG 1 fallen.
Wie berechnet sich dann das ALG 1 ?
- nach meinen letzten 12 monatlichen Bezuegen ? ( Krankengeld )
- nach meinen letzten 12 Gehaeltern vor dem Krankengeld ?
 

vater2006

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Der Link verwirrt mich noch mehr.

Dort steht was von Haertefall-Regelung.
Wenn die letzten Einkuenfte vor ALG 1( sind sie ja in meinem Fall mit Krankengeld ) um 10 Prozent niedriger waren als die letzten Gehaelter. Dann werden die letzten 24 Monate vor ALG 1 Bezug als Bemessungsgrundlage genommen. Lese ich das richtig ?

Grund ist das ich im Oktober 2012 durxh eine aeusserst uppige Zahlung von Weihnaxhtsgeld meinen Schnitt ganz schoen nach iben druecken kann. Diesen Monat haette ich gerne drin in der Berechnung des ALG 1.

Sprich wenn ich mir dessen sicher sein will das der Monat mit in die Berechnung mit einfliesst, muesste ich auf Krankschreibung ab September verzichten.

Wenn ich jetzt aber die Haertefall-Regelung richtig verstehe wird der Monat Oktober 2012 im Falle des Krankengeldes/Haertefall noch bis Oktober 2014 beruecksichtigt. Richtig ?
 

Fritz Fleißig

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Die Härtefallregelung hat mit deinem Anliegen nichts zu tun.

Hier geht es um etwas anderes, was auch dort dargestellt wird: für die Höhe des Bemessungsentgeltes und damit des ALG sind immer nur Monate mit "Anspruch auf Arbeitsentgelt" maßgebend. Wenn du in einem Monat Krankengeld beziehst, hattest du in diesem keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt, und folglich werden Monate mit (niedrigerem) Krankengeld nicht für die Berechnung berücksichtigt.

Es müssen für die Berechnung mindestens 150 Tage (= 5 Monate) mit Anspruch auf Arbeitsentgelt zusammenkommen, sonst wird fiktiv bemessen. Diese 150 Tage müssen normalerweise in den letzten 12 Monaten vor Entstehung des Anspruchs auf ALG liegen, erforderlichenfalls wird der Zeitraum auf die letzten 24 Monate ausgeweitet.

Noch zu deiner Meldung bei der Arbeitsagentur: du hast dich jetzt arbeitssuchend gemeldet. Die persönliche Arbeitslosmeldung brauchst du erst am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit vorzunehmen, sie kann jedoch auch eher erfolgen.
 

Fritz Fleißig

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Zur Vermeidung von Mißverständnissen, auch falls es bereits bekannt sein sollte: Zeiten des Krankengeldbezuges im Anschluß an ein Arbeitsverhältnis gehören nichtsdestoweniger zu den Versicherungszeiten in der Arbeitslosenversicherung. Sie werden freilich nicht bei Berechnung der Höhe des ALG berücksichtigt (sonst würde das ALG ja zwangsläufig niedriger ausfallen).
 

vater2006

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Also nur noch einmal das ich es richtig verstehe.

Bsp.
Meine Transfergesellschaftzeit endet am 30.09.2013
Dummerweise erkranke ich ab dem 01.09.2013

Meine Krankheit bzw. AU erstreckt sich ueber einen laengeren Zeitraum.
Ich werde wieder gesund bzw. ausgesteuert.

Nehmen wir mal ein Datum an. Der 31.10.2014.

Verstehe ich es richtig das mein ALG 1 dann berechnet wird nach meinem Einkommen von
0109.2012 bis 31.08.2013 ?

Sorry fuer mein unsicheres Nachfragen.
 
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