Koelschejong
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Arco meinte:.... mein Versuch einer Antwort würde lauten;
" um all den Fragen 1 bis 3 aus dem Weg zu gehen würde ich evtl. vorschlagen:
a) die Tochter muß ja arbeitsplatzbedingt wohl für die Aufbaukurs in das Rheinland zurückziehen - dann würde ich mir für diese Zeit eine eigene Wohnung suchen.feiff: feiff:
Koelschejong meinte:Die Lösung, die sich anbietet, mich persönlich aber :kotz:
1) Meine Tochter beantragt im Norden Umzug ins Rheinland, unwiderlegbare Begründung liefert der Ausbildungsbetrieb. Kosten trägt dann wohl die ARGE.
2) Sie nimmt sich hier, möglichst im Bereich einer Nachbar ARGE, ein möbliertes Zimmer, die Eltern bleiben draußen vor - Miete trägt natürlich die ARGE.
3) Bei mir tritt keine Änderung ein, Probleme sind nicht zu erwarten, denn die derzeitige ARGE im hohen Norden weiß nichts von den Eltern und die Nachbar ARGE wird auch nichts von ihnen erfahren.
Ist zwar teuer, aber wohl der praktikabelste Weg. Meine Tochter und ich hatten uns, blauäugig, vorgestellt:
Tochter packt ihre sieben Sachen, meldet sich im Norden mit Begründung ab, kommt zu uns, schläft auf Bettcouch im Wohnzimmer, bezieht weiter ihre ALG II Aufstockung auf EUR 345 (also ohne Miete) und gut ist. Geht aber nicht, denn wenn sie bei uns schläft, haben wir eine Änderung, 3 statt 2 Personen im Haushalt bzw. sogar in der BG. Müsste ich also melden = Änderung bei uns, Änderung bei Tochter - Ärger vorprogrammiert.