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Moin moin....
heute geht es um meinen Sohn, wird im Oktober 20J.
Wir haben eine neue Wohnung mit Zustimmung der ARGE angemietet.
3 Zimmer mit fast 16 J. alter Tochter.
Mein Sohn darf sich ab sofort eine eigene Wohnung suchen, allerdings gelten hier bei der Miethöhe andere Regeln als bei einer Person ü 25.
Hier in unserer Region beträgt die Höhe der Nebenkostenmiete für eine Person 367 Euro und für U25 : 294 Euro. [FONT=Arial, sans-serif]Jugendliche unter 25. Lebensjahr[/FONT][FONT=Arial, sans-serif] haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung. In begründeten Ausnahmefällen kann der Anmietung eines möblierten Zimmers o.Ä. zugestimmt werden. Die vorgenannten Höchstbeträge reduzieren sich dann um 20%. Eine Beihilfe für eine Ersteinrichtung wird nicht gewährt.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Für diesen Mietzins gibt es kaum eine Wohnung, nicht mal eine Hundehütte.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Ist das Rechtens ?[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Wie sieht es dann mit dem Regelsatz aus, bekommt er dann, wenn er allein wohnt auch nur die 287 Euro, oder stehen ihm dann 351 Euro zu?[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Strom und Tel. aus 287 Euro und dann noch genug zum Essen und Trinken sieht übel aus....[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Kann mir da jemand eine Auskunft geben ?[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Danke schon mal ...
[/FONT]
heute geht es um meinen Sohn, wird im Oktober 20J.
Wir haben eine neue Wohnung mit Zustimmung der ARGE angemietet.
3 Zimmer mit fast 16 J. alter Tochter.
Mein Sohn darf sich ab sofort eine eigene Wohnung suchen, allerdings gelten hier bei der Miethöhe andere Regeln als bei einer Person ü 25.
Hier in unserer Region beträgt die Höhe der Nebenkostenmiete für eine Person 367 Euro und für U25 : 294 Euro. [FONT=Arial, sans-serif]Jugendliche unter 25. Lebensjahr[/FONT][FONT=Arial, sans-serif] haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung. In begründeten Ausnahmefällen kann der Anmietung eines möblierten Zimmers o.Ä. zugestimmt werden. Die vorgenannten Höchstbeträge reduzieren sich dann um 20%. Eine Beihilfe für eine Ersteinrichtung wird nicht gewährt.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Für diesen Mietzins gibt es kaum eine Wohnung, nicht mal eine Hundehütte.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Ist das Rechtens ?[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Wie sieht es dann mit dem Regelsatz aus, bekommt er dann, wenn er allein wohnt auch nur die 287 Euro, oder stehen ihm dann 351 Euro zu?[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Strom und Tel. aus 287 Euro und dann noch genug zum Essen und Trinken sieht übel aus....[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Kann mir da jemand eine Auskunft geben ?[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Danke schon mal ...
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