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ExitUser
Gast
Wir hangeln hier von einem Bescheid zum anderen, monatsweise und never ending story ... okay
Die Situation:
Eltern beide ALGII
4 Kinder Grundschulalter
1 Azubi ( bisher eigene BG ) U25 <- das ist kein UBoot!
Ist Stiefkind/Bruder, da nur leibl. Kind der Mutter.
Arbeitet ca 40 km vom Wohnort.
Hat zwangsläufig eigenens Auto mit allen Kosten.
Hat im Mai (!) Kleindarlehen wegen Autorep. aufgenommen, 6 Monate 100,- Euro Rate.
ca. 100 Euro monatlich für Versicherung
Nach "Zwangs-Rückführung" folgende Berechnung
Einkommen: 474,80 - ab nächsten Monat ca. 520,- Netto
abzgl. Freibetrag: 230,53
zu berücksichtigendes Einkommen: 244,27
Kindergeld: 164,-
Einkommensbereinigung: 68,17
Erwerbseinkommen: 244,27
-------------------------------------------
zu berücksichtigendes Einkommen: 340,10
Bei uns (Eltern) fehlt mit diesem Bescheid die Einkommensbereinigung von 60, 17.
2 Fahrzeuge sind vorhanden ( Frau und Sohn).
Ich blicke hier nichts mehr.
Wieso wird das Einkommen des Sohnes der Bedarfsgemeinschaft angerechnet?
Brauche dringend versierte Info.
Danke schöööön!
Die Situation:
Eltern beide ALGII
4 Kinder Grundschulalter
1 Azubi ( bisher eigene BG ) U25 <- das ist kein UBoot!
Ist Stiefkind/Bruder, da nur leibl. Kind der Mutter.
Arbeitet ca 40 km vom Wohnort.
Hat zwangsläufig eigenens Auto mit allen Kosten.
Hat im Mai (!) Kleindarlehen wegen Autorep. aufgenommen, 6 Monate 100,- Euro Rate.
ca. 100 Euro monatlich für Versicherung
Nach "Zwangs-Rückführung" folgende Berechnung
Einkommen: 474,80 - ab nächsten Monat ca. 520,- Netto
abzgl. Freibetrag: 230,53
zu berücksichtigendes Einkommen: 244,27
Kindergeld: 164,-
Einkommensbereinigung: 68,17
Erwerbseinkommen: 244,27
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zu berücksichtigendes Einkommen: 340,10
Bei uns (Eltern) fehlt mit diesem Bescheid die Einkommensbereinigung von 60, 17.
2 Fahrzeuge sind vorhanden ( Frau und Sohn).
Ich blicke hier nichts mehr.
Wieso wird das Einkommen des Sohnes der Bedarfsgemeinschaft angerechnet?
Brauche dringend versierte Info.
Danke schöööön!