Steckrübe
Priv. Nutzer*in
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- 21 Februar 2019
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Folgende Ausgangssituation:
Nun möchte die Person gerne den Realschulabschluss nachholen; gerne in Vollzeit in einem Berufskolleg o.ä.. Der zuständige SB meinte nein, das geht nicht. Erstens würde sie es sowieso nicht schaffen und zum anderen zahlt da das JC überhaupt nicht.
Ist da was dran? Ich kann mir schon vorstellen, dass man dann aus dem ALG2 Bezug raus fällt. Dafür dann aber andere Leistungen beantragen kann damit man gnädigerweise überleben darf. Kann da jemand einen Tipp geben?
Fast genauso wichtig: Darf der SB einfach so sagen, dass man das sowieso nicht schafft?
- U25
- abgeschlossener Hauptschulabschluss
- abgeschlossene Berufsausbildung
- wohnt mit Partner zusammen
- im Moment Bezug von ALG2
Nun möchte die Person gerne den Realschulabschluss nachholen; gerne in Vollzeit in einem Berufskolleg o.ä.. Der zuständige SB meinte nein, das geht nicht. Erstens würde sie es sowieso nicht schaffen und zum anderen zahlt da das JC überhaupt nicht.
Ist da was dran? Ich kann mir schon vorstellen, dass man dann aus dem ALG2 Bezug raus fällt. Dafür dann aber andere Leistungen beantragen kann damit man gnädigerweise überleben darf. Kann da jemand einen Tipp geben?
Fast genauso wichtig: Darf der SB einfach so sagen, dass man das sowieso nicht schafft?