moonlights
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Hallo,
meine Tochter (24) hat ihre Ausbildung im Januar beendet und wurde übernommen, verdient seit Februar netto 900,-
Nun wurde sie von der ARGE angeschrieben, dass sie Einkommensnachweis für Februar vorlegen muss.
Nun zu meiner Frage, wieso muss sie das noch vorlegen? Ich hatte nach ihrer mündl. Prüfung sofort eine Änderungsmitteilung gemacht, dass meine Tochter nun aus der BG raus ist und selbst für ihren Unterhalt aufkommt, mir ab Februar die Hälfte der Miete gibt und nur noch bei mir wohnt bis sie eine Wohnung gefunden hat. Auch hatten wir ihren Arbeitsvertrag kopiert und der ARGE gegeben, darin stand ja auch genau was meine Tochter brutto verdient. Daher versteht ich nun nicht warum die ARGE jetzt nochmal den Einkommensnachweis für Februar haben möchte.
Muss ich das so verstehen, dass die nicht bereit sind meine Tochter aus der BG rauszulassen obwohl sie ihren Lebensunterhalt selbt decken kann?
LG
Moonlights
meine Tochter (24) hat ihre Ausbildung im Januar beendet und wurde übernommen, verdient seit Februar netto 900,-
Nun wurde sie von der ARGE angeschrieben, dass sie Einkommensnachweis für Februar vorlegen muss.
Nun zu meiner Frage, wieso muss sie das noch vorlegen? Ich hatte nach ihrer mündl. Prüfung sofort eine Änderungsmitteilung gemacht, dass meine Tochter nun aus der BG raus ist und selbst für ihren Unterhalt aufkommt, mir ab Februar die Hälfte der Miete gibt und nur noch bei mir wohnt bis sie eine Wohnung gefunden hat. Auch hatten wir ihren Arbeitsvertrag kopiert und der ARGE gegeben, darin stand ja auch genau was meine Tochter brutto verdient. Daher versteht ich nun nicht warum die ARGE jetzt nochmal den Einkommensnachweis für Februar haben möchte.
Muss ich das so verstehen, dass die nicht bereit sind meine Tochter aus der BG rauszulassen obwohl sie ihren Lebensunterhalt selbt decken kann?
LG
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