Hallo,
Meine Lage: Ich bin im 22 habe eine Ausbildung als Elektroniker und wohne "vorübergehend" ( seit 2 Jahren ) bei meinem Opa in einem Dorf.
Zu dem Umzug kam es als ich mich noch im 2. Lehrjahr befand und meine Mutter ( alleinerziehend ) mit ihrem derzeitigen Lebensgefährten ca 100 km gezogen ist.
Das Verhältnis zu meine Mutter war zu dem Zeitpunkt nicht besonders gut und ist heute auch nicht besser. Zu meinem Vater habe ich keinen Kontakt.
Meine Mutter wohnt jetzt wieder in meiner heimatstadt aus der ich komme ( ca 15km entfernung ).
Ich suche aber finde einfach keine Arbeit die ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann. Kenne auch niemanden für eine Fahrgemeinschaft. Habe leider keinen Führerschein.
Meine KV läuft jetzt wieder über meine Mutter, hatte davor 2 Monate keine.
Das ich zu meiner Mutter ziehe wollen wir beide nicht da das nur in Mord und Totschlag endet.
Meine Frage:
1.Wie kann ich mein Problem am besten angehen?
Alg2 antrag, kdu, hilfe vom Jugendamt ....
2. Kann ich mich auf die ersten 2 Punkte in diesem Absatz berufen ?
Dazu nochmal Zitat aus dem SGB II, der nächste Absatz:
(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
KDU oder einem anderen ?
4. In was für einer gemeinschaft Befinde ich mich und was erzähle ich auf dem JC ?
BG , HG oder WG ? Halte mich mit einem 150€ Aushilfsjob über Wasser was hinten und vorne nicht reicht... Es geht mir dementsprechend gesundheitlich schlecht ....
5. Muss mein Opa mich unterhalten ?
Muss mein Opa jetzt für mich aufkommen ?
Hoffe habe das ganze ein bischen verständlich schildern.
Habe leider keine ahnung wieweit ich im Recht bin
Grüße Sascha
Meine Lage: Ich bin im 22 habe eine Ausbildung als Elektroniker und wohne "vorübergehend" ( seit 2 Jahren ) bei meinem Opa in einem Dorf.
Zu dem Umzug kam es als ich mich noch im 2. Lehrjahr befand und meine Mutter ( alleinerziehend ) mit ihrem derzeitigen Lebensgefährten ca 100 km gezogen ist.
Das Verhältnis zu meine Mutter war zu dem Zeitpunkt nicht besonders gut und ist heute auch nicht besser. Zu meinem Vater habe ich keinen Kontakt.
Meine Mutter wohnt jetzt wieder in meiner heimatstadt aus der ich komme ( ca 15km entfernung ).
Ich suche aber finde einfach keine Arbeit die ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann. Kenne auch niemanden für eine Fahrgemeinschaft. Habe leider keinen Führerschein.
Meine KV läuft jetzt wieder über meine Mutter, hatte davor 2 Monate keine.
Das ich zu meiner Mutter ziehe wollen wir beide nicht da das nur in Mord und Totschlag endet.
Meine Frage:
1.Wie kann ich mein Problem am besten angehen?
Alg2 antrag, kdu, hilfe vom Jugendamt ....
2. Kann ich mich auf die ersten 2 Punkte in diesem Absatz berufen ?
Dazu nochmal Zitat aus dem SGB II, der nächste Absatz:
(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
3. Von welchen Antag ist in dem Absatz die rede ?2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
KDU oder einem anderen ?
4. In was für einer gemeinschaft Befinde ich mich und was erzähle ich auf dem JC ?
BG , HG oder WG ? Halte mich mit einem 150€ Aushilfsjob über Wasser was hinten und vorne nicht reicht... Es geht mir dementsprechend gesundheitlich schlecht ....
5. Muss mein Opa mich unterhalten ?
Muss mein Opa jetzt für mich aufkommen ?
Hoffe habe das ganze ein bischen verständlich schildern.
Habe leider keine ahnung wieweit ich im Recht bin
Grüße Sascha