Hey 
Ich habe folgende Situation.
Ich bin Ü25 und habe eine 2 Zimmer - Wohnung und beziehe ALG II .
Meine Partnerin (U25 ) und Ich wollen heiraten (Termin steht fest) und hat allerdings gerade ihre Arbeit verloren, sucht aber schon eine neue Arbeit.
Natürlich wollen wir spätestens nach der Hochzeit zusammenziehen, also sie würde dann zu mir ziehen.
Wie würde denn die Situation aussehen, falls sie zu dem Zeitpunkt noch keine Stelle gefunden haben sollte?
Dann würde sie ja in meine Bedarfsgemeinschaft rutschen und somit würden wir (wenn man es dann extra noch machen muss) auch ALG für sie beantragen.
Bekommt sie dann die ganze Unterstützung, oder wird sie dann weiterhin als U25 "behandelt" und bekommt, ich glaube ja, dass es so war, dann "nur" den Regelbedarf?
Ich kenn mich da leider nicht so aus, ob sich durch die Hochzeit dann was ändert.
Ich habe folgende Situation.
Ich bin Ü25 und habe eine 2 Zimmer - Wohnung und beziehe ALG II .
Meine Partnerin (U25 ) und Ich wollen heiraten (Termin steht fest) und hat allerdings gerade ihre Arbeit verloren, sucht aber schon eine neue Arbeit.
Natürlich wollen wir spätestens nach der Hochzeit zusammenziehen, also sie würde dann zu mir ziehen.
Wie würde denn die Situation aussehen, falls sie zu dem Zeitpunkt noch keine Stelle gefunden haben sollte?
Dann würde sie ja in meine Bedarfsgemeinschaft rutschen und somit würden wir (wenn man es dann extra noch machen muss) auch ALG für sie beantragen.
Bekommt sie dann die ganze Unterstützung, oder wird sie dann weiterhin als U25 "behandelt" und bekommt, ich glaube ja, dass es so war, dann "nur" den Regelbedarf?
Ich kenn mich da leider nicht so aus, ob sich durch die Hochzeit dann was ändert.