U25 Hochzeit, dann zusammenziehen, ALG II?

Leser in diesem Thema...

Umbrella

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
16 Okt 2017
Beiträge
7
Bewertungen
0
Hey :)

Ich habe folgende Situation.
Ich bin Ü25 und habe eine 2 Zimmer - Wohnung und beziehe ALG II .
Meine Partnerin (U25 ) und Ich wollen heiraten (Termin steht fest) und hat allerdings gerade ihre Arbeit verloren, sucht aber schon eine neue Arbeit.

Natürlich wollen wir spätestens nach der Hochzeit zusammenziehen, also sie würde dann zu mir ziehen.

Wie würde denn die Situation aussehen, falls sie zu dem Zeitpunkt noch keine Stelle gefunden haben sollte?

Dann würde sie ja in meine Bedarfsgemeinschaft rutschen und somit würden wir (wenn man es dann extra noch machen muss) auch ALG für sie beantragen.
Bekommt sie dann die ganze Unterstützung, oder wird sie dann weiterhin als U25 "behandelt" und bekommt, ich glaube ja, dass es so war, dann "nur" den Regelbedarf?
Ich kenn mich da leider nicht so aus, ob sich durch die Hochzeit dann was ändert.
 
@Umbrella



Hier erstmal eine Verständnisfrage, hat sich deine Freundin bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet?

Noch nicht, weil sie erst vorgestern gekündigt wurde und nun auf die schriftliche Kündigung per Post wartet.
Sie hat aber Anfang nächste Woche mehrere Vorstellungsgspräche, wodurch sich das dann schnell wieder geklärt haben könnte.
Nur für alle Fälle würde mich die oben beschrieben Situation sehr interessieren :)
 
@Umbrella

auch ALG für sie beantragen.

Daher war ja mein Frage in Post 2, hat sie Anspruch, falls sie keinen Job findet auf ALG I also nicht auf ALG II ?

Bei Anspruch auf ALG I sollte sie sich umgehend persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit melden um eine Sperrfrist zu vermeiden.

Erst dann kann man deine Frage beantworten.
 
Na das Anmelden wäre nicht das Problem, macht sie dann natürlich sofort.
Nur wie ist das allgemein mit der Wohnung dann?
Also wenn man, nachdem man geheiratet, zusammenziehen möchte, bzw. sie zu mir ziehen möchte, aber noch U25 ist?
Würde sie dann alle Leistungen bekommen, oder hat das mit der Hochzeit gar nix zu tun?
 
@Umbrella

Ich gehe jetzt davon aus deine Partnerin erhält ALG I , leider hast du meine Frage dahingehend noch nicht beantwortet, das ist aber wichtig, denn ALG I ist eine Versicherungsleistung und ALG II eine Sozialleistung und bei ALG I ist es nicht leistungsrelevant das deine Partnerin U25 ist ist.
 
Hey :)

Ich habe folgende Situation.
Ich bin Ü25 und habe eine 2 Zimmer - Wohnung und beziehe ALGII ...
Natürlich wollen wir spätestens nach der Hochzeit zusammenziehen, also sie würde dann zu mir ziehen...
Dann würde sie ja in meine Bedarfsgemeinschaft rutschen...
Ich kenn mich da leider nicht so aus, ob sich durch die Hochzeit dann was ändert.

Nach der Hochzeit (Zusammenzug) musst du eine entsprechende Veränderungsmitteilung einreichen. Ihr erhaltet dann jeweils den sog. Partner-Regelsatz von derzeit 374€ und die hälftigen KdU , Einkommen/Vermögen wird ebenfalls als BG -bezogen berücksichtigt (U25 ist nur relevant für 'Kinder', die noch bei ihren Eltern wohnen).
[>Posted via Mobile Device<]
 
@Umbrella

Ich gehe jetzt davon aus deine Partnerin erhält ALG I , leider hast du meine Frage dahingehend noch nicht beantwortet, das ist aber wichtig, denn ALG I ist eine Versicherungsleistung und ALG II eine Sozialleistung und bei ALG I ist es nicht leistungsrelevant das deine Partnerin U25 ist ist.

Das ist eine gute Frage. Ich würde mal jetzt davon ausgehen, aber so ganz sicher weiß ich das natürlich nicht.
Denn es ist ja die Frage, ob sie das überhaupt dann bekommt, wenn sie ansich noch bei der Mutter wohnt.
 
Nach der Hochzeit (Zusammenzug) musst du eine entsprechende Veränderungsmitteilung einreichen. Ihr erhaltet dann jeweils den sog. Partner-Regelsatz von derzeit 374€ und die hälftigen KdU , Einkommen/Vermögen wird ebenfalls als BG -bezogen berücksichtigt (U25 ist nur relevant für 'Kinder', die noch bei ihren Eltern wohnen).
[>Posted via Mobile Device<]

Steht das denn wirklich auch gesetzlich so fest, dass sie dann auch die KdU bezahlt bekommt, wenn sie dann bei mir einzieht?
Denn so gilt ja diese Regel, wenn jemand U25 ist, dass man das dann nur im Härtefall bekommt, weil man ja noch zuhause wohnen kann. Ändert sich das durch die Hochzeit dann?
 
Moin @Umbrella,

Macht euch keinen Stress. Natürlich kann deine Ehefrau dann auch bei dir einziehen. Noch ist es nicht so, dass ihr erst das JC befragen musst, wenn ihr nach eurer Eheschließung zusammen ziehen wollt. Drei Scenarien könnten für euch mMn entstehen. In allen Fällen bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft.


1.
Ehemann > Hartz IV
Ehefrau > Arbeitslosengeld_1

Regelbedarf für Partner 374 x 2 = 748 zzgl. anerkannte KDU = Leistungsbetrag
Das etwaige ALG-1 der Ehefrau wird voll verrechnet

2.
Ehemann > Hartz IV
Ehefrau > Hartz IV

Regelbedarf für Partner 374 x 2 = 748 zzgl. anerkannte KDU = Leistungsbetrag

3.
Ehemann > Hartz IV
Ehefrau > Arbeitslohn (neuer Job)

Regelbedarf für Partner 374 x 2 = 748 zzgl. anerkannte KDU = Leistungsbetrag

Hier wird der Verdienst der Ehefrau unter Berücksichtigung der Freibeträge angerechnet. Sollte die Ehefrau „gut“ verdienen, könnte die Voraussetzung eines H4-Leistungsbezugs ggf. nicht mehr gegeben sein, und der Ehemann müsste sich dann über die Ehefrau krankenversichern.

Dem JC reicht ihr eine Veränderungsmitteilung ein. Den Beleg (Kopie) über eure Eheschließung fügt ihr bei. Falls sich bei den Mietkosten die Nebenkosten durch den Einzug deiner Frau erhöhen sollten, reicht ihr dies ebenfalls per Belegkopie mit ein.

Für eure gemeinsame Zukunft wünsche ich euch alles Gute.
 
Das hört sich ja dann echt beruhigend an :)

Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort und auch die ganzen Möglichkeiten, die in Betracht kommen :)
 
Zurück
Oben Unten