U25 Familiengründung + zusammenziehen

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Beli1

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Hallo werte Community,

ich habe ein Anliegen wobei ich Unterstützung suche. Kurzer Sachverhalt:

Ich, (U25 ) wohne in einem eigenständigen Haushalt und möchte mit meiner schwangeren Freundin - ebenfalls U25 - zusammenziehen in eine gemeinsame Wohnung. Ihre Wohnsituation ist noch so das sie bei ihrer Mutter lebt.

Ich weiß natürlich wie die Bedingungen aussehen was das ausziehen bei U25 aussieht. Dort fällt eben auch die Familiengründung bzw das zusammenziehen mit dem Kindsvater hinein.

Wie wäre allerdings der beste und einfachste Ablauf oder wie gehe ich das am besten an? Ich will das möglichst so einfach und unbeschwert ohne viele Laufereien machen.

Ist es ratsam sie erstmal offiziell vom Amt aus bei mir einziehen zu lassen, meine Wohnsituation sind ca 40m², 2 Zimmer , und dann eine größere Wohnung zu suchen und beim Amt eine Umzugsgenehmigung dafür einzuholen oder sollten wir einfach bei der aktuellen Situation eine Umzugsgenehmigung einfordern sprich als aktuell noch getrennte Haushalte?

Da die Mutter ebenfalls ausziehen müsste, da die Wohnung anschließend zu Groß für sie wäre müsste sie ja eigentlich die reguläre Frist von 6 Monaten bekommen sich eine neue Wohnung zu suchen, sehe ich das richtig? Bekommt sie den Umzug gezahlt oder nicht weil das ausziehen der Tochter nicht notwendig war?

Das Jobcenter weiß längst von der Schwangerschaft, allerdings nicht von der Vaterschaft meinerseits.

Welche Leistungen stehen uns grundsätzlich zu was den Umzug / Wohnung angeht?

Vielleicht hat ja jemand ähnliches hinter sich und kann mir da Tipps geben. Suche also nach einer Art "Rezept" :biggrin:


Danke und einen schönen Abend!

Gruß
 
Mein Gott hat noch niemand was von Empfängnisverhütung gehört. Solche Situationen sind geeignet einem das ganze Leben zu versauen. U25 und Kind bekommen ist viel zu früh...

O. k. es ist angerichtet und die Jugend ist ja auch heute anders drauf. Sind alle Beteiligten wenigsten über 18?

Ich bin etwas konservativ würde aber, wenn die Zuneigung ausreicht zur Heirat raten. Und da sehr gedrängelt wird, wenn Deine Vaterschaft bekannt wird, mache Dich schon mal mit einer erhöhten "Schlagzahl" vertraut mit der Du Jobs suchen sollst. Hier bestimmt dann das Jugendamt die "Taktzahl" und die ist hoch. Der Staat möchte nämlich die Kosten schnell auf Dich abwälzen.

Roter Bock
 
Selbstverständlich beide über 18 Jahre alt.

Desweiteren möchte ich hier keine Debatte über solch derartige Diskussionen führen ob das ganze zu früh ist, zu spät oder weiß der Kuckuck - das trägt nicht zur Lösung meines Anliegens bei.

Gruß
 
Warum denken in diesem Forum eigentlich so viele Leute, dass man sich erst fortpflanzen darf, wenn man Ü30 ist, einen unkündbaren Job hat, der mindestens drei Personen ernähren kann, am besten noch ein perfektes Haus gebaut hat und von Gott persönlich die Versicherung erhalten hat, nie nie nie krank zu werden?

Davon mal ab, ideal mags nicht sein. Ist aber nicht die Entscheidung von Forenusern, die den Threadersteller nicht kennen.

Was den Ablauf angeht:

Erst bei dir zusammenziehen und dann eine größere Wohnung suchen halte ich für ungünstig. Da stresst das JC dann gerne rum und ihr hängt womöglich viel zu lang in der kleinen Wohnung fest - länger, als wenn ihr jetzt gleich gemeinsam etwas sucht.

Zusammenzug bei Familiengründung ist ein wichtiger Grund, wegen dem deiner Freundin der Umzug zu genehmigen ist, egal ob mit Trauschein oder ohne.

Unbeschwert und ohne viele Laufereien wird das aber dann sicher trotzdem nicht.
Vereinfacht wäre der Ablauf, dass ihr beide euch eine Umzugsgenehmigung holt, eine angemessene Wohnung sucht, diese bestätigen lasst, sie anmietet, Umzugskosten beantragt und umzieht. Der Teil mit der Umzugsgenehmigung wird aber evtl. nicht so einfach. Der Teil mit der Wohnungssuche.... ist fraglich, würde ich mal sagen.

Wenn die Freundin ausgezogen ist, wird die Mutter eine Kostensenkungsaufforderungen bekommen und hat dann sechs Monate Zeit, sich eine günstigere Wohnung zu suchen. Es muss also nicht zwangsläufig gleichzeitig passieren, was die Sache sicherlich entstresst.

Bei eurer beschriebenen Konstellation kam mir aber spontan eine Idee, die wenigstens das Problem der Wohnungssuche umgehen würde - wenn die Mutter der Freundin sich wohnungstechnisch eh verkleinern muss, wäre es nicht eine Option, dass du in die Wohnung von Freundin und Mutter einziehst und Mutter dafür in deine Wohnung? Das setzt natürlich voraus, dass die aktuellen Wohnungen gefallen und alle Parteien damit einverstanden sind. Wenn das der Fall ist, würde dafür aber die Wohnungssuche wegfallen und der Umzug erleichtert werden (man hat nur zwei Umzüge und nicht drei, kann sie in einem Aufwasch erledigen und terminlich flexibel gestalten).

Eine andere Option wäre, dass nur die Mutter sich eine neue Wohnung sucht und du einziehst. Es würde zumindest auch wieder die Anzahl der zu suchenden Wohnungen und Umzüge reduzieren.

Wie man diese Abläufe dem Amt klarmacht, weiß ich allerdings auch nicht - dieser Teil wird in jedem Fall kompliziert. :wink: Aber falls eine der beiden Möglichkeiten eine Option ist, kriegen wir das hier sicher aufgedröselt.
 
Wie gross ist denn die Wohnung der Mutter? Vielleicht kann man ja tauschen?

Glaube auch ca 65-70m² .. bin mir nicht sicher, müsste ich lügen. Jedenfalls zu groß um sie alleine zu halten ohne vom JC aufgefordert zu werden.

Für uns kommt das allerdings sowieso nicht in Frage einen Wohnungstausch vorzunehmen da wir von dort weg möchten. Wir haben hier Nachbarn die uns ständig auf die Nerven gehen mit sehr lauter Musik, Streitereien und co. Denen ist es egal ob Sonntag, Mittagszeit oder sonstwas. Polizei ist eh laufend hier. Noch dazu gibts viele Probleme mit dem Vermieter.

Sprich wir wollen hier sowieso weg.

Werde also morgen mal telefonisch einen Termin beim JC vereinbaren. Soll ich dort alleine oder mit Freundin auftauchen? (Ganz allein, ist mir selbstverständlich klar gehe ich natürlich nicht, aber ist es klug meine Freundin mitzunehmen? - betrifft ja letztendlich uns beide.)

Dort dann eine Umzugsgenehmigung beantragen und dort eben jenen Wisch organisieren und dann auf Wohnungssuche gehen, ein Mietangebot vom zukünftigen Vermieter einholen und damit dann zum örtlichen zuständigen Jobcenter maschieren um die Angemessenheit des Wohnraums zu klären. Vermutlich werden wir zu 90% Wahrscheinlichkeit den Zuständigkeitsbereich wechseln sprich ein neues Jobcenter. Wenn Wohnung angemessen deklariert und das möglichst auch schriftlich dann unterschreiben wir den Mietvertrag. Und beim neuen JC stellen wir dann die neuen Anträge und warten ab was passiert.

Ist mein Plan so richtig oder irgendwas zu bemängeln?

Stehen uns Umzugskosten eigentlich zu? Wir MÜSSEN ja eigentlich nicht zusammenziehen. Aber in der U25er Regelung und jenen Gesetzen steht ja, dass wir berechtigt sind.
Und warum glaubst du wird es schwierig eine Umzugsgenehmigung einzuholen? Wichtig wäre für mich noch - müssen wir uns separat jeweils um eine Umzugsgenehmigung bemühen oder reicht eine gemeinsame?

Danke an euch beiden. :)
 
Schade, wär ja auch zu einfach gewesen. :biggrin:

Ihr braucht definitiv beide eine Umzugsgenehmigung. Wenn dasselbe JC für euch zuständig ist und die eure beiden Namen auf dasselbe Schriftstück setzen, ist das sicher okay. Ansonsten müsst ihr bei euren beiden jeweils zuständigen SBs vorsprechen und jeweils die Genehmigungen organisieren.

Und ja, auf Umzugskosten habt ihr dann auch Anspruch.

Da die Freundin ja auch eine Genehmigung braucht, macht es vermutlich Sinn, zusammen hinzugehen. Ihr könnt euch trotz Partnerschaft gegenseitig als Beistand begleiten. Wenn du schon weißt, dass dein oder ihr SB tendenziell eher stressig ist, wäre eine dritte Person dabei sicher hilfreich.

Stellt euch auf jeden Fall darauf ein, dass man euch die Umzugsgenehmigung nicht unbedingt freiwillig geben wird. Da wird evtl. ein wenig Beharrlichkeit nötig sein, auch wenn ihr das Recht habt.
 
Ich habe nun eine Wohnung gefunden die einfach Traumhaft ist. Problem - 79 m2 ...4 m2 zuviel. Nun ist die Frage.. K.O.? Oder Toleranz?

Zweite Frage. Darf ich die Wohnung beziehen bevor das Kind da ist? Offiziell sind wir ja JETZT und NOW nur 2 Personen. Entbindung ist Anfang Mai. In die Wohnung einziehen kann ich ab 01.03.

Ist das Kulanz vom Sachbearbeiter oder können die jetzt einfach sagen "Nö is nich. Sie sind nur zu zweit ihnen stehen nur 55m 2 zu."

Ich werde mir jetzt die Umzugsgenehmigungen einholen und dann hoffen das die Wohnung angemessen ist.

Eventuell ist sie 40 Euro zu teuer, kann ich die aus eigener Tasche zahlen?


Lg
 
Richtig. Die qm sind egal, solange der Preis stimmt. Ist die Wohnung jetzt für die 2er-BG 40€ zu teuer oder für die zukünftige 3er-BG ?

Was den Umzug vor Geburt angeht, gibt es meines Wissens keine festen gesetzlichen Vorschriften. Da kann man nur auf etwas Intelligenz seitens des Sachbearbeiters hoffen. Grundsätzlich haben sie durchaus die Option, eine Wohnung schon vor der Geburt für die künftige 3er-BG zu bewilligen.
 
TE =Caye;1999234]Ist die Wohnung jetzt für die 2er-BG 40€ zu teuer oder für die zukünftige 3er-BG ?
[/QUOTE]

Für die 3er-BG .

Ich hatte 'n Termin mit 'nem Makler und der hatte die Örtlichen Richtlinien liegen. Ob die Aktuell sind weiß ich nicht.

Laut Harald Thome bin ich im Rahmen. Es geht um die Stat Oberkirchen im LK Schaumburg. Kann da mal einer recherchieren? :)

395 Kalt + 85 NK + 100 Heizkosten.

Was die Umzugskosten angeht: ich brauche weder Kaution noch Umzugskosten. Das Darlehen lasse ich über eine Kautionsbürgschaft laufen. (Zusicherung habe ich bereits eingeholt.)

Könnte ich mir theoretisch den Stress ersparen mit der Umzugsgenehmigung? Will Alles so schnell wie möglich erledigen da ich den Makler nicht so lange sitzen lassen will.

Klar: Unterstützung bei den Umzugskosten wären super. Aber ich verzichte gerne darauf wenn es den Prozess beschleunigt.

Und ist es nicht so das man nur den Betrag der alten Wohnung gezahlt kriegt in der man vorher wohnte wenn man ohne Genehmigung umzieht? Bei mir aktuell 370.- warm. Das langt nicht für die neue. Achtung, Bezirk und Landkreiswechsel. Also Etwa 50 km von hier.

Daanke!

Lg
 
Ich denke mal, dass Harald Thome aktuell sein wird. Evtl. findest du die Zahlen aber auch auf der Seite des gewünschten Landkreises. Da könntest du mal nah suchen. Bei uns stehen die auf der Webseite der Stadt, aber ist vermutlich nicht überall so. Das wäre dann auf jeden Fall die aktuelle Zahl.

Durch den Wechsel des Landkreises und dadurch des zuständigen JC fällt die Deckelung auf die alte Miete weg. Da du allerdings U25 bist, kann man da probieren, dich wieder ganz ohne Leistungen abzuspeisen... wäre nicht korrekt, weil du ja nicht bei den Eltern ausgezogen, sondern nach erfolgter Genehmigung schon allein lebst, aber... das hält den Verein im Zweifel ja nicht ab.

Außerdem wird es dann schwierig, eventuelle Kosten für die alte Wohnung abzurechnen - Renovierung, falls nötig, evtl. NK-Nachzahlung.

Bedenke auch, dass man dir (und damit evtl. der gesamten BG ) dann womöglich keine Erstausstattung genehmigt. Auch wenn ihr ja vermutlich schon einige Möbel habt, irgendwas wird da sicher noch fehlen. Immerhin kommst du aus einem Single-Haushalt und die Freundin von daheim... Hast du ein Doppelbett? Ein Sofa? Wie siehts in der neuen Wohnung mit der Küche aus? Ausreichend großer Esstisch?

Und deine Freundin braucht auf jeden Fall die Genehmigung.

Lange Rede kurzer Sinn - ich würds nicht ohne Genehmigung machen. Jetzt während der Feiertage wird der Makler vermutlich ohnehin kaum etwas zu tun haben, und das JC kann man dennoch nerven gehen (auch wenn da sicher auch nur ne Notbesetzung hockt - ist aber evtl. sogar von Vorteil ^^). Durch die Genehmigung gehst du dann ja auch sicher, dass die Miete angemessen ist und man euch daraus keinen Strick drehen wird.
 
TE =Caye;1999234]Könnte ich mir theoretisch den Stress ersparen mit der Umzugsgenehmigung? Will Alles so schnell wie möglich erledigen da ich den Makler nicht so lange sitzen lassen will.

Und ist es nicht so das man nur den Betrag der alten Wohnung gezahlt kriegt in der man vorher wohnte wenn man ohne Genehmigung umzieht? Bei mir aktuell 370.- warm. Das langt nicht für die neue. Achtung, Bezirk und Landkreiswechsel. Also Etwa 50 km von hier.

Es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine Umzugsgenehmigung, das Gesetz stellt ausschließlich auf die Notwendigkeit/Erforderlichkeit ab. Der Umzug ist hier als Notwendig/Erforderlich zu bewerten. Zumal sich bei dir zusätzlich noch erhebliche Veränderungen ergeben, so dass nicht auf die 370€ abgestellt werden darf.

Und kannst du nachweisen, das es keine angemessenen Wohnraum gibt, kannst du die höheren Kosten vor Gericht einklagen.

Und sollte man euch keine Erstausstattung bewilligen, weil es keine Umzugserlaubnis gab, ist das rechtswidrig.
 
Gibt gute Neuigkeiten. Ich habe die Umzugsgenehmigung für uns beide erhalten und die Wohnung wurde als anermessen erkannt. Aber auf einen mir unbekannten Möglichen Weg.

Ich bin am selben Tag noch zum zukünftigen JC gefahren und habe dort die Umzugsgenehmigung inkl Vermieterbescheinigung und Mietvertrag vorgelegt und die haben mir gesagt vonwegen "Ich kann nichts mehr für Sie tun, es ist bereits alles entschieden." - Daraufhin ich: "Wie, sie können nichts für mich tun?" - "Ja, die Wohnung wurde bereits von ihrem jetzigen Leistungsträger als angemessen erkannt. Ob sie nun umziehen oder nicht, die Bescheinigung die sie hier haben ist das wichtigste was sie nun brauchen."

-

Die Dame sagte mir also das es irrelevant ist ob sie nun tatsächlich angemessen ist oder nicht da mein jetziger Leistungsträger die Wohnung auf der Umzugsgenehmigung als angemessen erkannt hat. Sie sagte mir auch im Wortlaut etwa dass wenn die, die Wohnung nicht anerkennen würden und ich sie trotzdem anmieten würde dann würden die, bei meinem jetzigen Leistungsträger, die Hand aufhalten vonwegen "Ja, ihr habt zugestimmt - dann zahlt ihr gefälligst auch."

Ich habe also jetzt kein Dokument vom neuen Leistungsträger bekommen da angeblich meine Umzugsgenehmigung reicht und ich mir den Weg dahin sparen hätte können.

Ich zitiere mal aus dem Dokument.

"Zusicherung zum Umzug nach §22 Abs. 4 SGB II
(dient auch zur Vorlage beim Zuzugsträger außerhalb des Landkreises)

Sehr geehrter Herr Elo

Herr Elo, Wohnhaft in ----------- usw hat am -------- hier vorgesprochen und möchte folgende Wohnung anmieten.

------Adresse der Immobilie etc--------

Der Umzug ist erforderlich, da die bisherige Wohnung zu klein (Familienzuwachs u.ä.) ist

Mit Herrn Elo ziehen folgende Personen um:
-------------

Nach Beteiligung des Zuzugsträgers Schaumburg ist die neue Wohnung angemessen.

Grundlage der Entscheidung waren folgende durch den Kunden nachgewiesen Kosten der Unterkunft:

Grundmiete: 395,00€
Neben-/Betriebskosten 85,00€
Heizkosten: 100€

Umzugskosten werden gewährt.

Die Mietsicherheit liegt nach § 22 Abs. 3 SGB II in der Zuständigkeit des Zuzugsträgers.

Die Zusicherung zum o. g. Umzug wird gem. § 22 Abs. 2 SGB II erteilt."

"


Ist das rechtsmäßig tragbar oder muss ich mir da keine Sorgen machen?

Werde in den kommenden Tagen die Wohnung kündigen und den Mietvertrag unterschreiben.

LG


//Edit

Zusätzlich habe ich noch eine Frage. Unweigerlich entsteht mir nämlich eine Doppelmiete (250.- Kalt, 60.- NK, 60.- HK) - gibt es dazu Unterstützung vom JC ? Wenn nicht auch nur mittels eines Darlehens? Und im Falle das ich zum 01.03. dort schon ausziehe und die Wohnung soweit leer ist - muss ich dann nur die Kaltmiete zahlen oder komplett warm?

Kann nämlich erst zum 31. März kündigen und am 01. März will ich schon in die neue Wohnung einziehen. Konnte ja nicht einfach vorher die aktuelle Wohnung kündigen bevor ich was schriftliches fest habe ob ich denn in die neue Wohnung einziehen kann bzw den Umzug überhaupt genehmigt bekomme.
 
Selbstverständlich beide über 18 Jahre alt.

Desweiteren möchte ich hier keine Debatte über solch derartige Diskussionen führen ob das ganze zu früh ist, zu spät oder weiß der Kuckuck - das trägt nicht zur Lösung meines Anliegens bei.

Gruß

besser hätte ich es nicht ausdrücken können.

aber das ist eben manchmal so in internetforen: je sachlicher und seriöser eine frage gestellt wird, desto bescheuerter sind die antworten, bis hin dazu, dass sie sich gegen das leben richten. :)

zum thema: wie du ja bereits weisst, ist familiengründung relativ sicher ein "wichtiger grund", um aus- oder umzuziehen.

die zweite bedingung, das ganze problemlos über die bühne zu bekommen ist dann eigentlich nur noch die frage danach, ob die neue wohnung abstrakt angemessen ist.

theoretisch könnte man also auch einfach ohne genehmigung umziehen und dann eine änderungsmitteilung machen - wenn man denn bei umzug und kaution keine hilfe vom amt braucht.

trotzdem würde ich grundsätzlich dazu raten, die übliche angemessenheitsprüfung des jobcenters mitzumachen, also das angebot einzureichen und um prüfung zu bitten.

und nur wenn die dann herumspinnen und auf die elterliche wohnung oder di e möglichkiet zur abtreibung verweisen (jobcenter sind da ähnlich bescheuert wie internetforen) ist es dann allerdgins wirklich problemlos einfach ohne genehmigung umzuziehen.

das einzige was dann noch passieren kann ist, dass man sich mit dem amt über die mehrkosten im vergleich zur alten wohnung streiten muss, falls die neue denn wirklich teuerer ist als die alte (also natürlich ohne die mehrkosten für das drittel der dritte person), was beim zusammenziehen ja meist nicht der fall sein dürfte.
 
Na, die Wohnung wurde ja - laut neuem JC - von meinem jetzigen JC als angemessen erkannt obwohl ich in einen anderen Zuständigkeitsbereich ziehe.

Die SB vom neuen JC hat mir eben gesagt das folgender Satz aus der Umzugsgenehmigung hier absolut für mich von Bedeutung ist.

Nach Beteiligung des Zuzugsträgers Schaumburg ist die neue Wohnung angemessen.

Die Frage ist ob ich mich darauf verlassen kann, dass die Wohnung tatsächlich später gezahlt wird und ich dann nicht doch eine böse Überraschung erlebe. Laut Richtlinien IST sie tatsächlich angemessen, für 3 Personen aber zum Einzugszeitpunkt sind wir eben ja nur 2.

Bin kein Risikofreund und möchte mich möglichst im sicheren Bereich bewegen. :)

Ich konnte mir auch nicht die Frage verkneifen wie es aussieht das wir 2 Monate vorher in die Wohnung ziehen obwohl wir faktisch in diesem Zeitraum ja nur 2 Personen sind und noch keine 3.

Da hat aber tatsächlich ausnahmsweise mal die Intelligenz gewirkt und mir wurde gesagt das es keine Probleme darstellen würde weil es absolut keinen Sinn macht eine Woche vor ET umzuziehen.
 
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