Bitte mal um Hilfe.
Kurz vorab Informationen: Junger Mann 20 Jahre hat bis 15.03.2008 auf 400€ Basis gearbeitet und mit Kindergeld seinen Lebensunterhalt bestritten. Eigene Wohnung.
Er hat seinen Job jetzt verloren und ist zum Amt hin. Die haben ihn gleich eine EGV aufs Auge gedrückt. Leider hat er diese in Unkenntnis auch sofort unterschrieben.
Sie bieten ihm eine Arbeitsgelegenheit mit Entgeltvariante an als Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsangabe mit 40 Wochenstunden.
Aussage vom SB waren 650 €. Leider ist nicht bekannt ob Brutto oder Netto. Nur das laut SB das Geld auf seine Leistungen angerechnet wird.
In der Vereinbarung steht folgendes :
Einhaltung des Arbeitsvertrages und den daraus resultierenden Verpflichtungen.
AU Bescheinigungen sind bei der Arge und dem Maßnahmeträger vor zulegen.:icon_kotz:
So der Junge Mann ist nach einem Gespräch mit mir ziemlich sauer auf sich selbst.
Er muss nun morgen früh zum Träger.
Was ihm jetzt ein bisschen Sorgen macht ist die unbestimmtheit des Vertrages. Er weis ja garnicht was in dem Vertrag mit dem Träger drin steht aber er hat ja schon Unterschrieben das er sich Verpflichtet die Regeln ein zuhalten.
In der Stellen Ausschreibung steht: Vermittlung von beruflichen Grundlagen , Entwicklung alternativen Berufswegen , regelmäßige Qualifizierung (Allgemeinbildung, Deutsch, Mathe ,EDV).
Das hörte sich für ihn recht gut an plus Geld das hörte sich sogar sehr gut an.
Jetzt zu meinen Fragen : Was passiert wenn ihm der Vertrag vom Träger nicht zu sagt und er ihn nicht Unterschreibt. Sanktion ?
Kann er verlangen das genau die oben genannten Tätigkeiten auch im Vertrag drin stehen oder muss er jetzt wirklich alles machen weil in der EGV Hilfstätigkeit drin steht.
Gibt es eine Möglichkeit zwar an der Maßnahme teil zunehmen sich aber trotzdem gegen die EGV zu wehren. Ich finde die EGV ist einfach zu unbestimmt und er muss vorweg schon Sachen zu stimmen die er noch garnicht kennt.
Oder besser Augen zu und durch.
Gruß Seminor
Kurz vorab Informationen: Junger Mann 20 Jahre hat bis 15.03.2008 auf 400€ Basis gearbeitet und mit Kindergeld seinen Lebensunterhalt bestritten. Eigene Wohnung.
Er hat seinen Job jetzt verloren und ist zum Amt hin. Die haben ihn gleich eine EGV aufs Auge gedrückt. Leider hat er diese in Unkenntnis auch sofort unterschrieben.
Sie bieten ihm eine Arbeitsgelegenheit mit Entgeltvariante an als Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsangabe mit 40 Wochenstunden.
Aussage vom SB waren 650 €. Leider ist nicht bekannt ob Brutto oder Netto. Nur das laut SB das Geld auf seine Leistungen angerechnet wird.
In der Vereinbarung steht folgendes :
Einhaltung des Arbeitsvertrages und den daraus resultierenden Verpflichtungen.
AU Bescheinigungen sind bei der Arge und dem Maßnahmeträger vor zulegen.:icon_kotz:
So der Junge Mann ist nach einem Gespräch mit mir ziemlich sauer auf sich selbst.
Er muss nun morgen früh zum Träger.
Was ihm jetzt ein bisschen Sorgen macht ist die unbestimmtheit des Vertrages. Er weis ja garnicht was in dem Vertrag mit dem Träger drin steht aber er hat ja schon Unterschrieben das er sich Verpflichtet die Regeln ein zuhalten.
In der Stellen Ausschreibung steht: Vermittlung von beruflichen Grundlagen , Entwicklung alternativen Berufswegen , regelmäßige Qualifizierung (Allgemeinbildung, Deutsch, Mathe ,EDV).
Das hörte sich für ihn recht gut an plus Geld das hörte sich sogar sehr gut an.
Jetzt zu meinen Fragen : Was passiert wenn ihm der Vertrag vom Träger nicht zu sagt und er ihn nicht Unterschreibt. Sanktion ?
Kann er verlangen das genau die oben genannten Tätigkeiten auch im Vertrag drin stehen oder muss er jetzt wirklich alles machen weil in der EGV Hilfstätigkeit drin steht.
Gibt es eine Möglichkeit zwar an der Maßnahme teil zunehmen sich aber trotzdem gegen die EGV zu wehren. Ich finde die EGV ist einfach zu unbestimmt und er muss vorweg schon Sachen zu stimmen die er noch garnicht kennt.
Oder besser Augen zu und durch.
Gruß Seminor