Steckrübe
Priv. Nutzer*in
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Frage an die Profis. Der Einfachheit halber alles in Stichpunkten ohne viel Schnickschack.
-U25 in Leistungsbezug, wohnt im elterlichen Haushalt
-U25 findet SV-pflichtige Stelle und fällt aus Bezug raus
-während der Anstellung kommt U25 mit Ü25 zusammen und beide ziehen zusammen in Wohnung von Ü25
-U25 wird dann wieder arbeitslos und ist wieder im Leistungsbezug
-U25 trennt sich von Ü25 und möchte nun dort ausziehen
Fragen:
1.: Kann U25 wieder auf den elterlichen Haushalt verwiesen werden?
2.: Kann/darf/muss das JC Kaution und Erstausstattung zahlen?
3.: Kann das JC verlangen, dass U25 bei Ü25 wohnen bleiben muss?
-U25 in Leistungsbezug, wohnt im elterlichen Haushalt
-U25 findet SV-pflichtige Stelle und fällt aus Bezug raus
-während der Anstellung kommt U25 mit Ü25 zusammen und beide ziehen zusammen in Wohnung von Ü25
-U25 wird dann wieder arbeitslos und ist wieder im Leistungsbezug
-U25 trennt sich von Ü25 und möchte nun dort ausziehen
Fragen:
1.: Kann U25 wieder auf den elterlichen Haushalt verwiesen werden?
2.: Kann/darf/muss das JC Kaution und Erstausstattung zahlen?
3.: Kann das JC verlangen, dass U25 bei Ü25 wohnen bleiben muss?