Hallo,
es geht um eine Bekannte, die seit ca. 2 Jahren in Obhut des Jugendamtes in einer betreuten Jugendgruppe wohnt. In 4 Monaten wird sie 18 und möchte dann von der WG in eine eigene Wohnung ziehen. Eine Unterkunft bei den Eltern kommt nicht in Frage.
Diese Person wird nach Auszug eine Teilzeitschule (Erwachsenenschule) besuchen oder aber sich einen Ausbildungsplatz suchen, das ist bisher noch nicht entschieden.
Die Betreuer vom Jugendamt meinten, sie könne nicht vor ihrem 18. Geburtstag ausziehen. Sie wird Mitte Juni 18 und würde gerne einen Mietvertrag zum 1.6. machen, zumal die Betreuer gemeint hätten, sie dürfe mit ihrer Volljährigkeit nicht mal einen Tag länger in der WG bleiben. Wie soll das funktionieren?
Meine eigentlichen Fragen sind:
- Kann sie jetzt schon beim JC vorstellig werden und Leistungen für sich ab dem 1.6. beantragen?
- Kann sie sich jetzt schon eine Umzugszusicherung und vor ihrem Auszug Geld für die Erstausstattung geben lassen, so dass sie sich die Wohnung mit dem Nötigsten einrichten kann?
- Die leiblichen Eltern können wegen geringem Verdienst nicht zum Unterhalt herangezogen werden, wenn, dann nur der Stiefvater, der mit der Mutter dieser Person zusammen wohnt. Würde man in diesem Fall den Stiefvater zum Unterhalt heranziehen?
- Soll sie sich parallel dazu beim Träger des Bafögs vorstellen, evtl. kommt für sie Bafög in Frage?
Ich danke euch für die Antworten im voraus.
es geht um eine Bekannte, die seit ca. 2 Jahren in Obhut des Jugendamtes in einer betreuten Jugendgruppe wohnt. In 4 Monaten wird sie 18 und möchte dann von der WG in eine eigene Wohnung ziehen. Eine Unterkunft bei den Eltern kommt nicht in Frage.
Diese Person wird nach Auszug eine Teilzeitschule (Erwachsenenschule) besuchen oder aber sich einen Ausbildungsplatz suchen, das ist bisher noch nicht entschieden.
Die Betreuer vom Jugendamt meinten, sie könne nicht vor ihrem 18. Geburtstag ausziehen. Sie wird Mitte Juni 18 und würde gerne einen Mietvertrag zum 1.6. machen, zumal die Betreuer gemeint hätten, sie dürfe mit ihrer Volljährigkeit nicht mal einen Tag länger in der WG bleiben. Wie soll das funktionieren?
Meine eigentlichen Fragen sind:
- Kann sie jetzt schon beim JC vorstellig werden und Leistungen für sich ab dem 1.6. beantragen?
- Kann sie sich jetzt schon eine Umzugszusicherung und vor ihrem Auszug Geld für die Erstausstattung geben lassen, so dass sie sich die Wohnung mit dem Nötigsten einrichten kann?
- Die leiblichen Eltern können wegen geringem Verdienst nicht zum Unterhalt herangezogen werden, wenn, dann nur der Stiefvater, der mit der Mutter dieser Person zusammen wohnt. Würde man in diesem Fall den Stiefvater zum Unterhalt heranziehen?
- Soll sie sich parallel dazu beim Träger des Bafögs vorstellen, evtl. kommt für sie Bafög in Frage?
Ich danke euch für die Antworten im voraus.