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Habt Ihr das mit dem Umzug schon beim JC verkündet u. was sagen die dazu?
ALG II-Bezieher/innen bis 25 Jahre bekommen nur unter bestimmten Voraussetzungen einen eigenen Wohnraum außerhalb der elterlichen Wohnung finanziert. Der gesetzliche Rahmen wird in §22 SGB II festgelegt.
Die Regelung für den Auszug von jungen Menschen unter 25 Jahre aus der elterlichen Wohnung hat sich 2006 seitens des Jobcenters verschärft. Junge Menschen unter 25 Jahre erhalten nach einem Umzug nur dann Leistungen für Unterkunft und Heizung vom zuständigen Träger der Grundsicherung, wenn dieser dem Umzug vorher zugestimmt hat. Eine Anmietung einer Unterkunft (Unterschreiben des Mietvertrages), bevor das zuständige Jobcenter zugestimmt hat, wird in der Regel nachträglich nicht bewilligt.
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die jungen Menschen, die Bedarf auf Grundsicherung anmelden, bis zum 25. Lebensjahr bei ihren Eltern / Elternteilen wohnen bleiben.
Ja! Das Amt hat uns die Zustimmung zum Umzug erteilt und auch zu dem Mietangebot, was wir abgegeben haben.