U 25 mit ausreichend eigenem Einkommen in die elterliche BG?

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E

ExitUser

Gast
Ich sage nein: und ich seh grad im Forum der SB, daß da die gleiche Meinung vertreten wird:

https://foren.duisburg.de/sa_disk/viewtopic.php?t=2794

Ich zitiere:
Den § 7 Abs. 3 SGB II verstehe ich dahingehend, dass eine BG zwischen Kind und Eltern nur dann vorliegt, wenn das Kind seinen LU nicht selbst bestreiten kann, nicht aber im umgekehrten Falle, wenn die Eltern auf Hilfe angewiesen sind und das Kind ein ausreichendes Einkommen hat.

Praktisch wie bei mdj. Kindern, die ihr übersteigendes Einkommen auch nicht für ihre Eltern einsetzen müssen.
 
A

Arco

Gast
... das wissen wir doch auch schon lange :hihi: :hihi:

nur es müssen leider erst die ersten gewonnen Klagen her damit die umdenken - bzw. die von Oben geänderte Anweisungen bekommen.

Die lesen die gleichen Gesetze wie wir - nur verstehen die es irgendwie anders :twisted: :twisted:
 
E

ExitUser

Gast

Hallo, Arco!

Ich dachte mir das so, und du hast mir zugestimmt: nun weiß ich aber endlich auch, daß selbst die sB das so sehen, zumindest der überwiegende Teil da im Forum. Das beruhigt! Denn ich hör/les zu oft, man hat sich mit dem Gesetz abzufinden...

Vor einer Klage scheut man sich: ich hab in den letzten Tagen so oft überlegt, ob ich da eine Chance hab: denn einen guten Anwalt hab ich leider nicht. Aber ich kämpf immer durch, was ich mir in den kopf setz... bis ich überzeugt werde vom Gegenteil, und das hat noch niemand geschafft, denn mit : "so ist das eben" hab ich mich noch nie zufrieden gegeben!

Andererseits: Für mich ist das Ganze ja auch ein Rechenbeispiel... da man sie bereits in die BG gepackt hat, ist das Ganze ja für den zeitraum bis September ja nicht mehr zu ändern.

Und durch die Autosteuer, die das Amt nun übernehmen muß, hab ich denen zumindest mal gezeigt: Mit mir nicht. Aber das läuft alles noch... ich wart noch auf die Rechnung der Versicherung.

Ich überlege, ob ich deswegen nicht bis zum Beginn der Ausbildung mit der Klageeinreichung warten soll...und auch erst ab 01.10. eine Änderung fordern soll...und inzwischen noch Infos sammle.

Das Wohnungsamt hat mir inzwischen mitgeteilt, daß meine Tochter bei einem für uns positiven Urteil das Wohngeld nachgezahlt bekäme...
Widerspruch gegen den Einstellungsbescheid sei jetzt nicht möglich/nötig.

Das ist auch noch etwas, das ich hier einstellen werd...

Gruß aus Ludwigsburg
 
E

ExitUser

Gast
Arco meinte:
Die lesen die gleichen Gesetze wie wir - nur verstehen die es irgendwie anders :twisted: :twisted:

Wäer ja nicht weiter schlimm, wenn sie in der Lage wären, uns ihren Standpunkt zu erklären! Das ist nun mal so hab ich noch nie akzeptieren wollen!

Gruß aus Ludwigsburg
 
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