Arco meinte:
... das wissen wir doch auch schon lange :hihi: :hihi:
nur es müssen leider erst die ersten gewonnen Klagen her damit die umdenken - bzw. die von Oben geänderte Anweisungen bekommen.
Die lesen die gleichen Gesetze wie wir - nur verstehen die es irgendwie anders :twisted: :twisted:
Hallo, Arco!
Ich dachte mir das so, und du hast mir zugestimmt: nun weiß ich aber endlich auch, daß selbst die
sB das so sehen, zumindest der überwiegende Teil da im Forum. Das beruhigt! Denn ich hör/les zu oft, man hat sich mit dem Gesetz abzufinden...
Vor einer Klage scheut man sich: ich hab in den letzten Tagen so oft überlegt, ob ich da eine Chance hab: denn einen guten Anwalt hab ich leider nicht. Aber ich kämpf immer durch, was ich mir in den kopf setz... bis ich überzeugt werde vom Gegenteil, und das hat noch niemand geschafft, denn mit : "so ist das eben" hab ich mich noch nie zufrieden gegeben!
Andererseits: Für mich ist das Ganze ja auch ein Rechenbeispiel... da man sie bereits in die
BG gepackt hat, ist das Ganze ja für den zeitraum bis September ja nicht mehr zu ändern.
Und durch die Autosteuer, die das Amt nun übernehmen muß, hab ich denen zumindest mal gezeigt: Mit mir nicht. Aber das läuft alles noch... ich wart noch auf die Rechnung der Versicherung.
Ich überlege, ob ich deswegen nicht bis zum Beginn der Ausbildung mit der Klageeinreichung warten soll...und auch erst ab 01.10. eine Änderung fordern soll...und inzwischen noch Infos sammle.
Das Wohnungsamt hat mir inzwischen mitgeteilt, daß meine Tochter bei einem für uns positiven Urteil das Wohngeld nachgezahlt bekäme...
Widerspruch gegen den Einstellungsbescheid sei jetzt nicht möglich/nötig.
Das ist auch noch etwas, das ich hier einstellen werd...
Gruß aus Ludwigsburg