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ExitUser
Gast
Ich sage nein: und ich seh grad im Forum der SB , daß da die gleiche Meinung vertreten wird:
https://foren.duisburg.de/sa_disk/viewtopic.php?t=2794
Ich zitiere:
Den § 7 Abs. 3 SGB II verstehe ich dahingehend, dass eine BG zwischen Kind und Eltern nur dann vorliegt, wenn das Kind seinen LU nicht selbst bestreiten kann, nicht aber im umgekehrten Falle, wenn die Eltern auf Hilfe angewiesen sind und das Kind ein ausreichendes Einkommen hat.
Praktisch wie bei mdj. Kindern, die ihr übersteigendes Einkommen auch nicht für ihre Eltern einsetzen müssen.
https://foren.duisburg.de/sa_disk/viewtopic.php?t=2794
Ich zitiere:
Den § 7 Abs. 3 SGB II verstehe ich dahingehend, dass eine BG zwischen Kind und Eltern nur dann vorliegt, wenn das Kind seinen LU nicht selbst bestreiten kann, nicht aber im umgekehrten Falle, wenn die Eltern auf Hilfe angewiesen sind und das Kind ein ausreichendes Einkommen hat.
Praktisch wie bei mdj. Kindern, die ihr übersteigendes Einkommen auch nicht für ihre Eltern einsetzen müssen.