Hallo,
ein 20 Jähriger Schüler ( 1,5 Jahre bis zum Abi ) mit eigener 35 m² Wohnung erhält die Wohnkosten und den Hartz 4 Regelsatz vom JC. Außerdem erhält er Kindergeld in Höhe von € 184. Dieser Kindergeldbetrag wird voll vom Regelsatz abgezogen, ist das so richtig ?
Irgendwo habe ich mal etwas von " Erwerbseinkommen bis zu einer Höhe von 100 Euro je Monat bleibt anrechnungsfrei " gelesen. Zählt Kindergeld in diesem Fall nicht zu Erwerbseinkommen?
ein 20 Jähriger Schüler ( 1,5 Jahre bis zum Abi ) mit eigener 35 m² Wohnung erhält die Wohnkosten und den Hartz 4 Regelsatz vom JC. Außerdem erhält er Kindergeld in Höhe von € 184. Dieser Kindergeldbetrag wird voll vom Regelsatz abgezogen, ist das so richtig ?
Irgendwo habe ich mal etwas von " Erwerbseinkommen bis zu einer Höhe von 100 Euro je Monat bleibt anrechnungsfrei " gelesen. Zählt Kindergeld in diesem Fall nicht zu Erwerbseinkommen?