gismo41
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Hi an die Experten unter euch. Ein junger Mann 20 j alt , hat die EGV nicht unterschreiben. Sie kam dann per Va , mit Schnüffeldienst direkt an der Haustür des Vaters in die Hand gedrückt.
Der junge Mann hatte in vor 6 monaten eine EGv ,weil er noch nicht so informiert war über seine Rechte die EGv unterschrieben .
Er hat immer die 3 bewerbungen im monat gebracht.
Die EGv ist am 11.06 .2012 ausgelaufen. Die vom 12.06.12 hat der junge Mann U25 nicht unterschrieben (Es steht ja auch dort nur rechtswidrige Sachen drin wie 1 € job ,Massnahme , die Bewerbungsskosten nicht nicht konkret genannt. EGV wurde vom SB nicht unterschrieben .
Widerspruch zur EGV -VA vom 12.06 wurde vom Bekannten dazu schon geschrieben.(Wurde gestern abgeben).
Da der Sb merkte , das der junge Mann jetzt dazu gelehrt hat , und keine EGV unterschreiben wird , hat er ihn nocheinmal am Mittwoch (drohte auch ,das er ihn jede Woche einladen wird.,wo der SB ihn ja schon die EGV per Va per Schnüffeldienst (2 personen beim Vater den Va /gelber Brief abgeben haben). :icon_eek:
Am Mittwoch sagte der junge mit Begleitung den SB NoNo , er möchte eine Ausbildung machen.
Das interessierte den SB nicht , und drückte den jungen Mann ein Schriftstück in die Hand das er zur Massnahme soll (die bereits am 02.05 .12 schon angefangen hat .
Er möchte sich umgehend dort melden , und drohte mit Sanktionen.
Einen Tag später nämlich gestern , klinglte es an sein er Tür um 8:15 morgens , Bote übergab VA .In den Va stand er möchte noch am gleichen Tag um 10:00 zu den genannten Massnahmeträger erscheinen.
Eine anhörung weil er angeblich seiner Bewerbungsbemühnungen vom 13.01.12 bis 12.06.12 nicht nachgekommen wäre , uns soll sich dazu äußern .
Das ist hier die Pure Schickane ,weil der junge Man nicht so spurt , wie der SB will.
Ist jetzt der junge mann verpflichtet beim Massnahmeträger aufzulaufen ? Vater und Sohn hatten beim Massnahmeträger angerufen , und erfahren das die garnicht wußten , das der SB ihn angeblich angemeldet hatte .das er daran teilnehmen sollte.Träger hatte keine Info darüber , das der Teilnehmer dort sich melden sollte.:icon_eek:
An die Experten , könnt ihr bitte helfen ? Was hat denn jetzt Gültigkeit ? Der Erste EGV Va vom 12.06.12 oder den vom 27.06.2012 ?
Der junge Mann möchte eine Ausbildung zumLandschaftgärtner machen. Muß dieser Wunsch nicht berücksichtig werden? , (Recht auf freie Berufswahl) nach dem Grundgesetz .
Der Bekannte hat schon geraten sich einen Rechtsanwalt zu suchen.Beschwerde bei Nürnberg ist auch schon in Überlegung .
Hier schießt der SB anscheind mit allen Mitteln?
Anhang Anhörung sanktionsandrohung kommmt noch.
Der junge Mann hatte in vor 6 monaten eine EGv ,weil er noch nicht so informiert war über seine Rechte die EGv unterschrieben .
Er hat immer die 3 bewerbungen im monat gebracht.
Die EGv ist am 11.06 .2012 ausgelaufen. Die vom 12.06.12 hat der junge Mann U25 nicht unterschrieben (Es steht ja auch dort nur rechtswidrige Sachen drin wie 1 € job ,Massnahme , die Bewerbungsskosten nicht nicht konkret genannt. EGV wurde vom SB nicht unterschrieben .
Widerspruch zur EGV -VA vom 12.06 wurde vom Bekannten dazu schon geschrieben.(Wurde gestern abgeben).
Da der Sb merkte , das der junge Mann jetzt dazu gelehrt hat , und keine EGV unterschreiben wird , hat er ihn nocheinmal am Mittwoch (drohte auch ,das er ihn jede Woche einladen wird.,wo der SB ihn ja schon die EGV per Va per Schnüffeldienst (2 personen beim Vater den Va /gelber Brief abgeben haben). :icon_eek:
Am Mittwoch sagte der junge mit Begleitung den SB NoNo , er möchte eine Ausbildung machen.
Das interessierte den SB nicht , und drückte den jungen Mann ein Schriftstück in die Hand das er zur Massnahme soll (die bereits am 02.05 .12 schon angefangen hat .
Er möchte sich umgehend dort melden , und drohte mit Sanktionen.
Einen Tag später nämlich gestern , klinglte es an sein er Tür um 8:15 morgens , Bote übergab VA .In den Va stand er möchte noch am gleichen Tag um 10:00 zu den genannten Massnahmeträger erscheinen.
Eine anhörung weil er angeblich seiner Bewerbungsbemühnungen vom 13.01.12 bis 12.06.12 nicht nachgekommen wäre , uns soll sich dazu äußern .
Das ist hier die Pure Schickane ,weil der junge Man nicht so spurt , wie der SB will.
Ist jetzt der junge mann verpflichtet beim Massnahmeträger aufzulaufen ? Vater und Sohn hatten beim Massnahmeträger angerufen , und erfahren das die garnicht wußten , das der SB ihn angeblich angemeldet hatte .das er daran teilnehmen sollte.Träger hatte keine Info darüber , das der Teilnehmer dort sich melden sollte.:icon_eek:
An die Experten , könnt ihr bitte helfen ? Was hat denn jetzt Gültigkeit ? Der Erste EGV Va vom 12.06.12 oder den vom 27.06.2012 ?
Der junge Mann möchte eine Ausbildung zumLandschaftgärtner machen. Muß dieser Wunsch nicht berücksichtig werden? , (Recht auf freie Berufswahl) nach dem Grundgesetz .
Der Bekannte hat schon geraten sich einen Rechtsanwalt zu suchen.Beschwerde bei Nürnberg ist auch schon in Überlegung .
Hier schießt der SB anscheind mit allen Mitteln?

Anhang Anhörung sanktionsandrohung kommmt noch.