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Gericht stoppt Zwangsarbeit für ArbeitsloseDeutschland gilt in vielen europäischen Ländern in Sachen Hartz IV und Agenda 2010 als sogenanntes Vorzeigeland. Die konservative Regierung in Tschechien tat eben jenes und führte per Gesetzeshandstreich zum Beispiel einen „Arbeitszwangsdienst für Arbeitslose“ ein.
Weil aber das Kabinett um Premier Petr Nečas aufgrund einer satten Parlamentsmehrheit insgesamt 14 tiefgreifende Gesetze durch peitschte und der Opposition bestehend aus Sozialdemokraten und Kommunisten nicht die Möglichkeit einräumte, parlamentarisch Änderungsvorschläge zu unterbreiten, klagten diese vor dem Bundesverfassungsgericht in Brno. Am vergangenen Dienstag fällte das oberste Gericht in Tschechien nun sein Urteil.