Hallo ! Folgende spezielle Situation.
Ich (22) bin um Alg2 U25 Bereich mit eigener Wohnung aus schwerwigenden Gründen. In dieser Wohnung wohne ich seit längerer Zeit.Da ich aus psychischen Problemen meinen Wohnort verlassen muss, bin ich zum Arzt und nach ein paar Gesprächen hat er mir eine kleine Bescheinigung gegeben, wo drin steht, dass ein Umzug ärztlich befürwortet wird. Das Jobcenter hat mir schriftlich eine Umzugserteilung/zustimmung erteilt, aus schwerwigenden Gründen. Mit dem Zusatz, ich solle mir eine angemessen Wohnung suchen und beim neuen Jobcenter einen Antrag stellen. Meine aktuelle Wohnung habe ich Mitte Oktiber gekündigt und jetzt am 31.1 läuft die Frist aus, und ich muss raus.
Ich habe noch keine Wohnung und werde erstmal wohnungslos im neuen Ort sein, wofern ich da hinkomme. Habe nämliche keine sozialen Kontakte oder Familie und keine Möglichkeit, dass mich jemand fährt.
Ich bekam nach der Umzugszustimmung Mitte Oktober (was auch die Umzugskosten und die neue Mietkaution beinhaltet) eine neue Vermittlerin, die mich weiter in der Maßnahme halten wollte, weil ich ja nicht dauerhaft krankgeschrieben bin. Ich war dann noch 2 Monate dort in der Maßnahme, habe mich sozusagen hingequählt, mit einigen Fehltagen. Teilweise auch Wohnungsbesichtigungen, mit dem Amt abgesprochen.
Nun ist der 7. Januar, 3 Wochen vor meiner Obdachlosigkeit und das Amt meint ich soll bis zum allerletzten Tag in der Maßnahme sein. Ich kann nicht mehr. Wie sieht es aus? Mein Bewillgungszeitraum endet hier am 31.1 und danach bin ich im Nichts. Könnte man mir tatsächlich 3 Wochen vorher noch irgendeine Sanktion andrehen, die dann verhindert, dass ich aus der Obdachlosigkeit nicht mal rauskommen darf ? Das Amt weiß dass ich keine Wohnung habe, keinen neuen Antrag eingereicht habe, tut aber alles dafür, mich weiter in diese sinnlose Maßnahme reinzupressen. Es geht auch nicht darum irgendwie Freizeit zu haben und ''Juhu Spaß!'', nein, einfach darum, dass jemand sich auf deine Obdachlosigkeit vorbereiten muss, noch Dinge zu erledigen hat, die einen zusätzlich noch belasten und krank machen.
Wenn ich jetzt einfach nicht mehr hingehe, was riskiere ich dann? Darf jemand über den Bewilligungsbscheid hinaus sanktioniert werden bzw jemand der in die Obdachloigkeit kommt trotzdem zusätzlich noch die Möglichkeit genommen werden, wieder reinzukommen? Oder sollte ich zum Arzt gehen und bitten, dass er mich irgendwie noch krank schreibt?
Ich (22) bin um Alg2 U25 Bereich mit eigener Wohnung aus schwerwigenden Gründen. In dieser Wohnung wohne ich seit längerer Zeit.Da ich aus psychischen Problemen meinen Wohnort verlassen muss, bin ich zum Arzt und nach ein paar Gesprächen hat er mir eine kleine Bescheinigung gegeben, wo drin steht, dass ein Umzug ärztlich befürwortet wird. Das Jobcenter hat mir schriftlich eine Umzugserteilung/zustimmung erteilt, aus schwerwigenden Gründen. Mit dem Zusatz, ich solle mir eine angemessen Wohnung suchen und beim neuen Jobcenter einen Antrag stellen. Meine aktuelle Wohnung habe ich Mitte Oktiber gekündigt und jetzt am 31.1 läuft die Frist aus, und ich muss raus.
Ich habe noch keine Wohnung und werde erstmal wohnungslos im neuen Ort sein, wofern ich da hinkomme. Habe nämliche keine sozialen Kontakte oder Familie und keine Möglichkeit, dass mich jemand fährt.
Ich bekam nach der Umzugszustimmung Mitte Oktober (was auch die Umzugskosten und die neue Mietkaution beinhaltet) eine neue Vermittlerin, die mich weiter in der Maßnahme halten wollte, weil ich ja nicht dauerhaft krankgeschrieben bin. Ich war dann noch 2 Monate dort in der Maßnahme, habe mich sozusagen hingequählt, mit einigen Fehltagen. Teilweise auch Wohnungsbesichtigungen, mit dem Amt abgesprochen.
Nun ist der 7. Januar, 3 Wochen vor meiner Obdachlosigkeit und das Amt meint ich soll bis zum allerletzten Tag in der Maßnahme sein. Ich kann nicht mehr. Wie sieht es aus? Mein Bewillgungszeitraum endet hier am 31.1 und danach bin ich im Nichts. Könnte man mir tatsächlich 3 Wochen vorher noch irgendeine Sanktion andrehen, die dann verhindert, dass ich aus der Obdachlosigkeit nicht mal rauskommen darf ? Das Amt weiß dass ich keine Wohnung habe, keinen neuen Antrag eingereicht habe, tut aber alles dafür, mich weiter in diese sinnlose Maßnahme reinzupressen. Es geht auch nicht darum irgendwie Freizeit zu haben und ''Juhu Spaß!'', nein, einfach darum, dass jemand sich auf deine Obdachlosigkeit vorbereiten muss, noch Dinge zu erledigen hat, die einen zusätzlich noch belasten und krank machen.
Wenn ich jetzt einfach nicht mehr hingehe, was riskiere ich dann? Darf jemand über den Bewilligungsbscheid hinaus sanktioniert werden bzw jemand der in die Obdachloigkeit kommt trotzdem zusätzlich noch die Möglichkeit genommen werden, wieder reinzukommen? Oder sollte ich zum Arzt gehen und bitten, dass er mich irgendwie noch krank schreibt?