Trotz pKonto Pfändung von Jobcenter

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Andreas48

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Hallo. Meine Freundin die besitzt ein pKonto und bezieht alg vom Jobcenter. Als sie heute eine Überweisung tätigen wollte ging das nicht. Sie rief bei ihrer online bank an und dort sagte man ihr das sie eine Pfändung auf ihren Konto vom Jobcenter hat. Als sie auf das p Konto hinwies sagte ihr der Callcenter Mitarbeiter der Bank daß es eine Sonderegelung gibt und das Geld jetzt eingefroren ist bis alles geprüft ist.

Was soll das für eine Regelung sein? Was kann sie nun tun, sie braucht das geld zum leben für sich und ihre Tochter. Danke im vorraus. Gruß
 

axellino

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Als sie heute eine Überweisung tätigen wollte ging das nicht. Sie rief bei ihrer online bank an und dort sagte man ihr das sie eine Pfändung auf ihren Konto vom Jobcenter hat. Als sie auf das p Konto hinwies sagte ihr der Callcenter Mitarbeiter der Bank daß es eine Sonderegelung gibt und das Geld jetzt eingefroren ist bis alles geprüft ist.

Was soll das für eine Regelung sein?

Ehrlich gesagt, ich persönlich hab keinen blassen Schimmer, was hier der Callcenter Mitarbeiter der Bank konkret meint und geblubbert hat, betreffend Pfändung vom JC und Sonderregelung :idea:

Das JC oder ebend ein öffentlich rechtlicher Gläubiger geniesst keinerlei Sonderrechte bei einer Kontopfändung und betreffend P-Konto und Pfändungsschutz, gilt ausschliesslich die Rechtsgrundlage des § 850k ZPO und an dieser kommt auch kein öffentlich rechtlicher Gläubiger vorbei.

Die absolut nix sagende und dürftige Antwort des Callcenter Spezis, Kontoguthaben eingefroren bis alles geprüft ist, heisst aber im ganzen noch lange nicht, wie es deine gewählte Themenüberschrift vermuten lässt, das trotz P-Konto , Kontoguthaben vom JC gepfändet werden konnte, denn wenn überhaupt könnte evtl. vorhandenes pfändbares Guthaben erst mit Ablauf einer Frist zum ende des Folgemonats gepfändet werden und somit an den Pfändungsgläubiger ausgekehrt werden. (§ 850 k Abs.1 ZPO i.V.m. § 835 Abs. 4 ZPO)

Die Freundin sollte heute nochmals versuchen über ihr Kontoguthaben zu verfügen, vielleicht war mit eintreffen der Pfändungs- und Einziehungsverfügung bei der Bank, das Guthaben nur kurzzeitig blockiert, weil die Pfändungsabteilung der Bank, das ganze Procedere bearbeiten und prüfen muss, was sich aber im laufe des heutigen Tages eigentlich erledigt haben sollte.
 
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Andreas48

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Hallo und danke für die Antwort. Heute morgen hat sie nochmal Rücksprache mit ihrem für sie zuständigen Jobcenter genommen und nachgefragt ob das sein kann. Die sachbearbeiterrin sagte daß das normalerweise nicht geht. Auch das Jobcenter kann nicht trotzdem pfänden. Jetzt möchte meine Freundin nochmals mit der Bank sprechen. Siehst auch diesbezüglich noch nichts schriftliches erhalten. Weder von der bank noch vom Gläubiger dem jc . Gruß
 
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