Als sie heute eine Überweisung tätigen wollte ging das nicht. Sie rief bei ihrer online bank an und dort sagte man ihr das sie eine Pfändung auf ihren Konto vom Jobcenter hat. Als sie auf das p Konto hinwies sagte ihr der Callcenter Mitarbeiter der Bank daß es eine Sonderegelung gibt und das Geld jetzt eingefroren ist bis alles geprüft ist.
Was soll das für eine Regelung sein?
Ehrlich gesagt, ich persönlich hab keinen blassen Schimmer, was hier der Callcenter Mitarbeiter der Bank konkret meint und geblubbert hat, betreffend Pfändung vom
JC und Sonderregelung
Das
JC oder ebend ein öffentlich rechtlicher Gläubiger geniesst keinerlei Sonderrechte bei einer Kontopfändung und betreffend
P-Konto und Pfändungsschutz, gilt ausschliesslich die Rechtsgrundlage des § 850k ZPO und an dieser kommt auch kein öffentlich rechtlicher Gläubiger vorbei.
Die absolut nix sagende und dürftige Antwort des Callcenter Spezis, Kontoguthaben eingefroren bis alles geprüft ist, heisst aber im ganzen noch lange nicht, wie es deine gewählte Themenüberschrift vermuten lässt, das trotz
P-Konto , Kontoguthaben vom
JC gepfändet werden konnte, denn wenn überhaupt könnte evtl. vorhandenes pfändbares Guthaben erst mit Ablauf einer Frist zum ende des Folgemonats gepfändet werden und somit an den Pfändungsgläubiger ausgekehrt werden. (§ 850 k Abs.1 ZPO i.V.m. § 835 Abs. 4 ZPO)
Die Freundin sollte heute nochmals versuchen über ihr Kontoguthaben zu verfügen, vielleicht war mit eintreffen der Pfändungs- und Einziehungsverfügung bei der Bank, das Guthaben nur kurzzeitig blockiert, weil die Pfändungsabteilung der Bank, das ganze Procedere bearbeiten und prüfen muss, was sich aber im laufe des heutigen Tages eigentlich erledigt haben sollte.