Hallo Christakoo,
gehe mal auf deinen ersten Beitrag noch mal ein, denn da ist mir Einiges nicht ganz klar.
Zudem gehört deine Thematik auch besser in einen anderen Bereich, wo es mehr solcher Problemlagen gibt von anderen Usern.
kurz zu mir, ich bin 34 männlich, habe Ende März einen Aufehbungsvertrag abgeschlossen und zum 01.03.2017 meinen Job nach vielen Jahren aufgegeben aus gesundheitlichen Gründen.
Ich denke mal das war schon der erste Fehler, man sollte nciht den Job selber aufgeben, weil man meint das gesundheitlich nicht mehr machen zu können.
Auch einen Aufhebungs-Vertrag kann man übrigens nur für die Zukunft schließen und
NICHT rückwirkend oder hast du dich da nur verschrieben und meinst den 01.04. ???
Ob das wirklich so ist und du eine Umschulung deswegen bekommen wirst werden Andere entscheiden, dass dazu bereits alles entschieden sein soll, kann ich mir nur schlecht vorstellen.
Die letzten 4 Monate war ich krankgeschrieben, und seit meiner Arbeitslosigkeit war ich auch schon 5 von 8 Wochen krankgeschrieben, wenn die Arbeitserprobung vorbei ist werde ich schnellstmöglich eine 3-wöchige Reha von der Rentenversicherung antreten.
Warum warst du nicht weiter
AU geschrieben, die
AfA soll dich in Arbeit vermitteln, wenn man
AU -krank ist geht das nicht und nach 6 Wochen "Leistungsfortzahlung" gibt man dich an die
KK zur Krankengeldzahlung ab.
§ 146 SGB III Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit Du hättest auch besser nach Ende des Arbeitsvertrages schon
AU bleiben sollen, die
KK muss dann nach dem letzten Einkommen trotzdem weiter Krankengeld zahlen, da wäre
ALGI noch gar nicht nötig gewesen.
Bevor ich das gemacht habe, habe ich beim Arbeitsamt eine Reha Umschulung beantragt, nachdem ein ärztliches Gutachten erstellt wurde und diverse Atteste vorlagen wurde die Umschulung zum teilhaben am Arbeitsleben auch genehmigt.
Das hast du vermutlich bei der
DRV beantragt, es ist jedenfalls (vom Alter her) anzunehmen, dass die Rentenkasse bereits dafür zuständig ist bei dir, in der Regel wird aber zunächst eine medzinische Reha durchgeführt, um die zukünftigen beruflichen Möglichkeiten (aus gesundheitlicher Sicht) erst mal heraus finden zu können.
Ist ja auch schon vorgesehen wenn ich das richtig verstehe.
Wer (
AfA -
ÄD oder
DRV -Gutachter ???) hat dieses Gutachten denn beauftragt und erstellt, liegt es dir selber auch vor ???
Jetzt bin ich seit knapp 2 Monaten arbeitslos, und befinde mich gerade in einer Arbeitserprobung im BFZ zwecks der Umschulung. Je nachdem ob ich einen Vorbereitungskurs brauche oder nicht beginne ich dann im September diesen Jahres oder im Januar 2018 mit der Umschulung.
Und die meiste Zeit davon warst du (eigentlich)
AU -krank wenn ich das jetzt richtig verstanden habe ... ohne die Unterbrechungen wärst du bereits über die
KK im Krankengeld-Bezug und dort braucht man keine
EGV ...
Die
AfA soll und will dich in Arbeit vermitteln, das ist kein "Parkplatz" bis du mal in berufliche Reha gehen wirst, das geht über die
KK alles deutlich einfacher zu regeln und die werden dann auch akzeptieren
MÜSSEN, wenn dein Arzt dich bis zum Beginn einer Reha / Umschulung weiter
AU schreiben wird.
Krankengeld gibt es dann in der gleichen Höhe (monatlich) wie dein
ALGI aktuell ist, aber es wird von der
KK bezahlt und du behältst deinen (Rest) Anspruch auf
ALGI für später.
Ich habe nun einen Termin vom Arbeitsamt bekommen für nächste Woche, dieser soll dazu dienen, diese Eingliederungsvereinbarung abzuschliessen. Ich verstehe das aber nicht genau, ich werde doch zu 100 % eine Reha Umschulung machen also was will der Herr nun von mir ?
Du hast keinen Anspruch darauf von der
AfA verschont zu werden, weil irgendwann mal eine Reha beginnen wird, wenn du nicht arbeiten kannst und
AU -krank bist ist die
KK zuständig und das hätte man dir mal offen bei der
AfA mitteilen sollen, auch zu solchen Informationen sind die verpflichtet.
Die wissen doch sonst so genau Bescheid wenn ein anderer Leistungsträger zuständig wäre, damit sie nicht selber zahlen müssen.
Ich habe gelesen man sollte aufpassen was man unterschreibt ?!
Man sollte im Leben generell
IMMER aufpassen was man unterschreibt, das gilt nicht nur bei der
AfA ... die
EGV ist ein Vertrag und ich nehme an, du unterschreibst im sonstigen Leben auch keine Verträge ohne gründliche Prüfung und Überlegung.
Die wollen eben auch wissen woran sie sind aber dafür braucht man keine
EGV , lass dich weiter
AU schreiben und dann bist du ohnehin bald erst mal weg von der
AfA ...
Das mit den
EGV ist eben deren "Steckenpferd", egal ob das sinnvoll ist oder nicht, noch machst du keine Umschulung und die
AfA soll dich in Arbeit bringen und dafür will man was mit dir "vereinbaren", du bist ja nicht Erwerbsgemindert (dann bekommst du gar kein
ALGI ).
Ich muss dazu sagen ich habe eine Behinderung von 30% und bin einem Schwerbehinderten gleichgestellt, und könnte selbst wenn ich keine Umschulung anstreben würde, nicht jeden Job machen.
Nun mal langsam, du bist mit
GdB 30 nicht so schwer "behindert" und den gesundheitlichen Rahmen deiner Arbeitsvermittlung hätte dann der
ÄD der
AfA festzustellen, denn ein
GdB ist an sich erst mal nur ein "allgemeiner" Hinweis darauf, dass es Einschränkungen zu beachten gibt, aber nicht welche genau.
Die Gleichstellung dient hauptsächlich nur dem erhöhten Kündigungsschutz wenn du im Arbeitsverhältnis bist, die macht dich
NICHT zum "echt" Schwerbehinderten (mit Ausweis und
GdB 50 vom Versorgungsamt), bei dem (vermutlich) umfangreichere gesundheitliche Einschränkungen vorliegen dürften, als mit einem
GdB 30 ...
Auf deinen besonderen Kündigungsschutz hast du ja bereits "freiwillig" durch Aufhebungsvertrag verzichtet, für einen neuen
AG wird die Gleichstellung eher ein "Einstellungs-Hindernis" darstellen, weil er dich später (nach der Probezeit) nicht mehr so leicht kündigen kann.
Aber das kann dir ja aktuell mit der Aussicht auf die Umschulung noch egal sein ...
Wie hat denn die
AfA ansonsten auf deinen Aufhebungsvertrag reagiert, in der Regel wird da zunächst über eine Sperre wegen freiwilliger Arbeits-Aufgabe nachgedacht (besonders wenn das mit Gleichstellung eigentlich verhindert werden sollte, dass du arbeitslos wirst) ... so ganz zeitlich nachvollziehbar sind mir deine Vogänge noch nicht.
Eine
EGV steckst du beim Termin "zur Prüfung zu Hause" in die Tasche ind fertig, im
ALGI haben die ohnehin nur wenig Sinn ... die haben eigentlich gar keinen aber so deutlich muss man den
SB das ja nicht sagen.
Wenn du die med. Reha antrittst wird dein
ALGI ohnehin aufgehoben, weil die
DRV dann "Übergangsgeld" zahlen muss ... direkt danach solltest du dich besser wieder
AU schreiben lassen, dann will die
AfA erst mal nichts mehr von dir.
MfG Doppeloma