Liebes Forum,
ich habe bei meinem JC einen Antrag auf einen Zuschuss für einen einmaligen Bedarf, der speziell über Winter besteht, gestellt. Nachdem der Antrag 3 Monate nicht bearbeitet worden ist, ist mir jetzt ein ablehnender Bescheid angekündigt worden.
Kann ich jetzt noch einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen, wenn sich das Widerspruchsverfahren noch ewig hinziehen würde und sich danach der Bedarf erübrigt hat?
ich habe bei meinem JC einen Antrag auf einen Zuschuss für einen einmaligen Bedarf, der speziell über Winter besteht, gestellt. Nachdem der Antrag 3 Monate nicht bearbeitet worden ist, ist mir jetzt ein ablehnender Bescheid angekündigt worden.
Kann ich jetzt noch einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen, wenn sich das Widerspruchsverfahren noch ewig hinziehen würde und sich danach der Bedarf erübrigt hat?