Hallo Ihr Lieben, ich bin seit Anfang Februar krank geschrieben, leide an Colitis Ulcerosa und Depressionen. Ich bin bisher immer zu jedem Meldetermin erschienen, auch 1x als ich Krank war. (Weil mir erzählt wurde, dass ich trotz AU dort hin müsste, da ich sonst Sanktioniert werde und habe mich deshalb dort krank hingeschleppt)
Der letzten Aufforderung, zum Meldetermin zu erscheinen, habe ich widersprochen und auf meine AU verwiesen. Woraufhin meine SB sehr Zickig reagierte und endlos mit mir eine Diskussion führen wollte.
Sie schrieb:"Ich habe angenommen, dass Sie trotz AU einen Termin mit Vermittlungsgesprächen bis zu 30 min - 1h führen können."
Hier wird mir, durch das einmalige erscheinen bei Krankheit, wohl ein Strick draus gedreht.
Nun habe ich den nächsten Termin schriftlich erhalten und soll, wenn meine AU verlängert wird (was definitiv passieren wird), eine zusätzliche ärztliche Bescheinigung ausfüllen lassen und diese meiner neuen AU beifügen.
In meiner EGV ist nichts diesbezüglich geregelt, dass ich so eine Bescheinigung zusätzlich ausfüllen lassen muss. Dort wird lediglich festgehalten, dass eine AU als wichtiger Grund, bei nicht erscheinen, anzuerkennen ist.
Wie genau soll ich mich nun verhalten? Dem Schreiben widersprechen und weiterhin nur die AU vorlegen oder muss ich die Bescheinigung von meinem Arzt ausfüllen lassen, um weiteren Stress zu entgehen? (Über eine Kostenübernahme diesbezüglich wurde nichts kommuniziert)
Ich muss nächste Woche Montag wieder zum Arzt.
Ich hoffe, dass man mir in diesem Fall helfen kann.
Liebe Grüße
Der letzten Aufforderung, zum Meldetermin zu erscheinen, habe ich widersprochen und auf meine AU verwiesen. Woraufhin meine SB sehr Zickig reagierte und endlos mit mir eine Diskussion führen wollte.
Sie schrieb:"Ich habe angenommen, dass Sie trotz AU einen Termin mit Vermittlungsgesprächen bis zu 30 min - 1h führen können."
Hier wird mir, durch das einmalige erscheinen bei Krankheit, wohl ein Strick draus gedreht.
Nun habe ich den nächsten Termin schriftlich erhalten und soll, wenn meine AU verlängert wird (was definitiv passieren wird), eine zusätzliche ärztliche Bescheinigung ausfüllen lassen und diese meiner neuen AU beifügen.
In meiner EGV ist nichts diesbezüglich geregelt, dass ich so eine Bescheinigung zusätzlich ausfüllen lassen muss. Dort wird lediglich festgehalten, dass eine AU als wichtiger Grund, bei nicht erscheinen, anzuerkennen ist.
Wie genau soll ich mich nun verhalten? Dem Schreiben widersprechen und weiterhin nur die AU vorlegen oder muss ich die Bescheinigung von meinem Arzt ausfüllen lassen, um weiteren Stress zu entgehen? (Über eine Kostenübernahme diesbezüglich wurde nichts kommuniziert)
Ich muss nächste Woche Montag wieder zum Arzt.
Ich hoffe, dass man mir in diesem Fall helfen kann.
Liebe Grüße