Disco Stu
Elo-User*in
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Hallo,
Meine Frau und ich sind seit 14 Jahren verheiratet. Ich bin leider aus diversen Gründen langzeitarbeitslos. Meine Frau möchte sich nun von mir trennen. Sie verdient momentan 2.060 Euro netto, sodass mir/uns zur Zeit kein ALG II (Aufstockung) zusteht. Meine Frau ist jedoch hoch verschuldet, sodass demnächst sicher eine Lohnpfändung bei Ihr ansteht.
Da wir nicht völlig zerstritten sind, wollen wir gemeinsam an den bevorstehenden Tatsachen arbeiten.
Wenn ich mich nach der Trennung wieder arbeitslos beim Jobcenter melde, stehen mir ca. 906 Euro ALG II zu.
Nun wissen wir, dass mir meine Frau aber Trennungsunterhalt zahlen muss. Ich kann darauf nicht verzichten, auch wenn ich wollte, da das Jobcenter verlangt, dass ich den Trennungsunterhalt sogar einklagen muss.
Laut Pfändungstabelle blieben meiner Frau von 2.059 Euro Nettolohn noch 1.814 Euro nach einer Lohnpfändung.
Ohne Lohnfändung wäre der bereinigte Nettolohn 1.821 Euro. Hiervon der 3/7-Trennungsunterhalt wäre ca. 780 Euro.
Wenn wir nichts falsches bedacht haben, müsste mir meine Frau 3/7 von ihrem bereinigten Nettolohn zahlen. 3/7 von 1.821 Euro wären 780 Euro. Ich hoffe das stimmt.
Sodass meiner Frau ohne Lohnpfändungen nur noch 1.040 Euro nach Abzug des Trennungsunterhalts zum Leben übrigbleiben würde. Was selbst ich als heftig ansehe.
Nun meine 3 Fragen:
1.) Wenn meiner Frau (ohne Lohnpfändung) nach Abzug des Trennungsunterhalts nur noch 1.040 Euro verbleiben, hätte sie dann nicht auch wiederum Anspruch auf ALG II? Denn mit 1.040 Euro Rest netto müsste sie ja ihren Unterhalt bestreiten?
2.) Wird der Trennungsunterhalt, den meine Frau an mich zahlen müsste, von dem nach der Lohnpfändung übrig gebliebenen 1.814 Euro errechnet?
3.) Oder wird erst von dem bereinigten Nettolohn (1.821 Euro) der Trennungsunterhalt (780 Euro) abgezogen, sodass nichts mehr von den übrig gebliebenen 1040 Euro gefändet werden kann?
Was hat Vorrang? Eine Lohnpfändung oder zunächst der Abzug des Trennungsunterhalts und dann evtl. noch ein Pfändungsbetrag?
Meine Frau und ich sind seit 14 Jahren verheiratet. Ich bin leider aus diversen Gründen langzeitarbeitslos. Meine Frau möchte sich nun von mir trennen. Sie verdient momentan 2.060 Euro netto, sodass mir/uns zur Zeit kein ALG II (Aufstockung) zusteht. Meine Frau ist jedoch hoch verschuldet, sodass demnächst sicher eine Lohnpfändung bei Ihr ansteht.
Da wir nicht völlig zerstritten sind, wollen wir gemeinsam an den bevorstehenden Tatsachen arbeiten.
Wenn ich mich nach der Trennung wieder arbeitslos beim Jobcenter melde, stehen mir ca. 906 Euro ALG II zu.
Nun wissen wir, dass mir meine Frau aber Trennungsunterhalt zahlen muss. Ich kann darauf nicht verzichten, auch wenn ich wollte, da das Jobcenter verlangt, dass ich den Trennungsunterhalt sogar einklagen muss.
Laut Pfändungstabelle blieben meiner Frau von 2.059 Euro Nettolohn noch 1.814 Euro nach einer Lohnpfändung.
Ohne Lohnfändung wäre der bereinigte Nettolohn 1.821 Euro. Hiervon der 3/7-Trennungsunterhalt wäre ca. 780 Euro.
Wenn wir nichts falsches bedacht haben, müsste mir meine Frau 3/7 von ihrem bereinigten Nettolohn zahlen. 3/7 von 1.821 Euro wären 780 Euro. Ich hoffe das stimmt.
Sodass meiner Frau ohne Lohnpfändungen nur noch 1.040 Euro nach Abzug des Trennungsunterhalts zum Leben übrigbleiben würde. Was selbst ich als heftig ansehe.
Nun meine 3 Fragen:
1.) Wenn meiner Frau (ohne Lohnpfändung) nach Abzug des Trennungsunterhalts nur noch 1.040 Euro verbleiben, hätte sie dann nicht auch wiederum Anspruch auf ALG II? Denn mit 1.040 Euro Rest netto müsste sie ja ihren Unterhalt bestreiten?
2.) Wird der Trennungsunterhalt, den meine Frau an mich zahlen müsste, von dem nach der Lohnpfändung übrig gebliebenen 1.814 Euro errechnet?
3.) Oder wird erst von dem bereinigten Nettolohn (1.821 Euro) der Trennungsunterhalt (780 Euro) abgezogen, sodass nichts mehr von den übrig gebliebenen 1040 Euro gefändet werden kann?
Was hat Vorrang? Eine Lohnpfändung oder zunächst der Abzug des Trennungsunterhalts und dann evtl. noch ein Pfändungsbetrag?