Hi Mario ,
alle Antworten nur soweit ich diese mir jetzt gerade per Kleinrecherche zusammenreime:
- Ev. wäre zwecks Mietkosteneinsparung daran zu denken, in der alten Wohnung in A etwas monatsweise (z.B. an einen wohnungssuchenden Studi oder an Touristen) unterzuvermieten
(- Das ist zwar auch einschränkend für die dort lebende Person, aber sicher besser als eine Wohnung zu früh aufzugeben für den Fall, dass die entfernte Beschäftigung des Partners die Probezeit nicht übersteht.)
- die Trennungskostenhilfe scheint eine hochgradige KANN-Bestimmung zu sein und ggf. muss dazu also alles per Gericht entschieden werden.
- Dass die Trennungskostenhilfe nur Verheirateten gewährt wird und eheähnliche Beziehungen das Nachsehen haben,habe ich nirgends herauslesen können. - Und wenn das Paar, wie vermutlich in diesem Fall eh schon lange vor der arbeitsplatzbedingten Trennung nachweislich eine Arge-'anerkannte' ;-) BG gebildet hat , dürfte dazu wohl niemand das Gegenteil behaupten können.
- Bei vorzeitiger Auflösung der Probezeit ist zu vermuten, dass die zweite Wohnung sofort bis zum Kündigungstermin kostendeckend untervermietet werden müsste.
-Ev. weiss die Berliner
Mietergemeinschaft in der Möckernstr. ( bei der ich lange Jahre Mitglied war und die mich meistens sehr kompetent beraten hat und sich auch stark macht gegen Zwangsumzüge) genaueres zu sagen und raten. Das von dir dargestellte Problem taucht ja gewiss häufiger auf.
(Allerdings beraten die inzwischen wohl nur noch Mitglieder - und das kostet ca. 40 Eur Jahresbeitrag...)
- Sodann könnte es Sinn machen, alle
Stiftungen durchzusehen, ob ev. eine dabei ist, die in so einem Fall vorübergehend einspringt.
(Allerdings habe ich von so einem Fall noch nie gehärt.)
(OT Sorry, dass ich deine 'neueren' Beiträge erst jetzt sehe -bin zur Zeit reichlich mit meinem eigenen Krempel zugange. ;-/ .Gib einfach einen direkten Wink, wenn Diskussion zu etwas gewünscht)