Mario Nette
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Tach Forum,
ungeachtet der vollendeten Tatsachen seit 01.01.2009 - vielleicht kann problembezogen darüber jemand Auskunft geben - folgende Fallgestaltung und Problematik / Frage zur Vermeidung von Problemen:
BG in Stadt A, zwei Personen, nur eine davon im Leistungsbezug, die andere Person über § 7 SGB II ausgeschlossen. Die im Leistungsbezug stehende Person bekommt eine Stelle in einer weit entfernten Stadt B - Fahrzeit mit der Bahn mehr als vier Stunden (einfache Strecke). Es wird Trennungskostenbeihilfe beantragt und im besten Fall auch bewilligt. In Stadt B hat die Person eine Unterkunft angemietet.
Vielleicht kündigt der Arbeitgeber die Person nach vielleicht zwei oder drei Monaten, jedoch innerhalb der Probezeit und innerhalb des Bezugs der Trennungskostenbeihilfe - sofern gewährt.
Zweifelsohne bestehen ja weiterhin zwei Haushalte, weil ein Mietvertrag nicht zwangsweise sofort aufgelöst werden kann. Die Trennungkostenbeihilfe oder eine andere finanzielle Stützte ist aber notwendig, weil die in Stadt A verbliebene Person die Wohnung nicht allein halten kann, ein Umzug in eine kleinere Unterkunft jedoch finanziell nicht zu stemmen ist (auch wegen Kaution o. ä.) Wird Trennungskostenbeihilfe jetzt beim Rückfall ins ALG II weiter geleistet? Wenn diese generell nicht geleistet wurde: Welche Möglichkeiten gibt es, damit in Stadt A die Person nicht Mietprobleme bekommt?
Gibt es die Trennungskostenbeihilfe für BG-Mitglieder ungeachtet der Ehefrage?
Wie könnte man die Probezeit weniger risikoreich über die Bühne bringen?
Mario Nette
ungeachtet der vollendeten Tatsachen seit 01.01.2009 - vielleicht kann problembezogen darüber jemand Auskunft geben - folgende Fallgestaltung und Problematik / Frage zur Vermeidung von Problemen:
BG in Stadt A, zwei Personen, nur eine davon im Leistungsbezug, die andere Person über § 7 SGB II ausgeschlossen. Die im Leistungsbezug stehende Person bekommt eine Stelle in einer weit entfernten Stadt B - Fahrzeit mit der Bahn mehr als vier Stunden (einfache Strecke). Es wird Trennungskostenbeihilfe beantragt und im besten Fall auch bewilligt. In Stadt B hat die Person eine Unterkunft angemietet.
Vielleicht kündigt der Arbeitgeber die Person nach vielleicht zwei oder drei Monaten, jedoch innerhalb der Probezeit und innerhalb des Bezugs der Trennungskostenbeihilfe - sofern gewährt.
Zweifelsohne bestehen ja weiterhin zwei Haushalte, weil ein Mietvertrag nicht zwangsweise sofort aufgelöst werden kann. Die Trennungkostenbeihilfe oder eine andere finanzielle Stützte ist aber notwendig, weil die in Stadt A verbliebene Person die Wohnung nicht allein halten kann, ein Umzug in eine kleinere Unterkunft jedoch finanziell nicht zu stemmen ist (auch wegen Kaution o. ä.) Wird Trennungskostenbeihilfe jetzt beim Rückfall ins ALG II weiter geleistet? Wenn diese generell nicht geleistet wurde: Welche Möglichkeiten gibt es, damit in Stadt A die Person nicht Mietprobleme bekommt?
Gibt es die Trennungskostenbeihilfe für BG-Mitglieder ungeachtet der Ehefrage?
Wie könnte man die Probezeit weniger risikoreich über die Bühne bringen?
Mario Nette