Trainingsmaßnahme * Weiterbildung * Grundsätzliches

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gefallmanaged

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Hallo liebes Forum,

ich habe gestern eine Zuweisung zu einer 2-monatigen Maßnahme/Schulung zur Aktivierung der beruflichen Eingliederung (Theorie) erhalten, die schon am kommenden Montag beginnen soll.

Zu den Fahrtkosten wurde mir erklärt, dass diese am ersten Tag der Maßnahme beim Träger beantragt werden müssen und die Prüfung/Bearbeitung/Bewilligung durch die Jobcenter ca. 1 Woche in Anspruch nimmt.

Meine Fragen dazu:

  1. Muss eine Zuweisung einen Rechtsbehelf enthalten?
  2. Muss die Beantragung und Bewilligung der Fahrtkosten bereits vor Beginn der Maßnahme geklärt sein?
  3. Kann ich die Maßnahme ablehnen oder verspätet beginnen, wenn die Übernahme der Fahrtkosten unklar ist oder der evtl. erforderliche Rechtsbehelf fehlt?

Diese Maßnahme zielt ausschließlich auf einen Bereich, der zwar Bestandteil des Berufsbildes ist, jedoch nie praktiziert wurde.
Bedenken diesbezüglich wurden per Handbewegung aus dem Weg geräumt; wenn absehbar wäre, dass das Maßnahmeziel nicht erreichbar sei, könne man die Maßnahme im Einvernehmen mit dem Träger abbrechen.


Ich bin mir nicht sicher, ob ich aufgrund dieser Fragen schon einen Beratungshilfe-Schein bekomme, deshalb hoffe ich sehr auf Eure Hilfe .
 
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