Tilgungsraten eines betrieblichen Darlehens, werden vom JC nicht als Betriebsausgabe anerkannt.

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Aufstocker88

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Hallo an alle! Folgender Sachverhalt, ich wollte nun in die Zuständigkeit von einem neuen Jobcenter ziehen, gleich am Anfang gab es Probleme, weil ich persönlich erscheinen sollte zum Antrag abgeben. Am Schluss habe ich einen Anwalt eingeschaltet der dazu geraten hat, sich vom Arzt untersuchen zu lassen, der Arzt hat auch ein Attest ausgestellt, das es im Moment körperlich nicht geht, das ich erscheine. Danach hat der Berater abfallend gesagt, ich müsste jetzt nur noch mit der Chefin reden, er dürfte nicht mehr.

Sie bestand dann auf einer Perso-Kopie damit mein Antrag bearbeitet wird, der Anwalt fragte auf welcher Rechtslage, konnte sie nicht beantworten, zog es also zurück. Nun ist der Anwalt fertig und es bleiben folgende Probleme. Sie sagte heute, der Antrag wird nicht bearbeitet wenn...

ich keine Meldebestätigung für die Stadt vorlege.

Außerdem würden die Rückzahlungen aus Darlehns (Verträge habe ich alle!) nicht als Ausgabe abgerechnet, "IHR" Jobcenter würde Darlehns nicht anerkennen, sie müsste also schauen, ob ich überhaupt was bekomme. :censored:

Hat jemand Tipps oder Infos? Nach meiner Meinung müssen Rückzahlungen von Darlehns anerkannt werden oder? Es gibt auch Darlehns-Verträge! Ist allerdings ein Darlehn über die Familie. Geld wird aber durch Kontobelege auch noch einmal nachgewiesen. Danke!
 
AW: Jobcenter dreht durch. Unterlagen wegen Darlehn

Der Sinn eines zweckgebundenen Darlehensvertrags ist der, dass das Darlehen nicht als Einkommen angerechnet wird.
Rückzahlungen auf bereits geleistete Darlehen sind für das JC tatsächlich egal. Schulden interessieren nicht und erhöhen deinen Bedarf auch nicht.

Ansonsten habe ich gerade keine Ahnung, was du mit diesem Satz meinst:
Außerdem würden die Rückzahlungen aus Darlehns (Verträge habe ich alle!) nicht als Ausgabe abgerechnet, "IHR" Jobcenter würde Darlehns nicht anerkennen, sie müsste also schauen, ob ich überhaupt was bekomme

Die Prüfung, ob Leistungen erbracht werden, erfolgt immer auf Basis dessen, was an Einkommen und Vermögen vorhanden ist.
 
AW: Jobcenter dreht durch. Unterlagen wegen Darlehn

Sie bestand dann auf einer Perso-Kopie damit mein Antrag bearbeitet wird / ich keine Meldebestätigung für die Stadt vorlege.
Ich gehe davon aus, dass du durch einen Umzug in einen anderen JC – Zuständigkeitsbereich gewechselt bist. Insofern sehe ich es auch als korrekt und legitim an, wenn das JC an Hand deiner Adresse in dem Personalausweis prüfen möchte, ob du auch wirklich an den neuen Ort umgezogen bist, bzw. dass du dich auch umgemeldet (Meldebescheinigung) hast. Das Kopieren des Ausweises für die Akte ist aber nicht erlaubt. Hier reicht es den Perso nur zur Ansicht vorzulegen.
Nach meiner Meinung müssen Rückzahlungen von Darlehns anerkannt werden oder?
Wenn du hier der Meinung bist, deine monatlichen Raten aus den Darlehnsverträgen von deinem Einkommen abziehen zu können, um hierdurch ggf. einen höheren Leistungsbetrag erzielen zu können, liegst du mit deiner Annahme hier leider falsch. Deine vorherig eingegangen Verbindlichkeiten sind „dein privates Vergnügen“ und müssen nicht von der Allgemeinheit bedient werden.
 
AW: Jobcenter dreht durch. Unterlagen wegen Darlehn

Das ist so nicht richtig. Bürgerberatung sagt

"eine Anmeldung kann frühestens ab tatsächlichem Bezug der Wohnung erfolgen."

Ich kann doch nicht am 01. eine Wohnung beziehen und dem Vermieter sagen, ach weißt du, die vom Jobcenter wollen heute ihren Zetteln, bekommst dein Geld dann irgendwann mal.

Was heißt höhere Leistungen auf Kosten der Allgemeinheit? Durch Behinderung habe ich praktisch Jahre nur ALG2 bezogen, weil man keinen Job hatte, da ist es doch nicht zu viel verlangt, das ich für eine Selbstständigkeit auch Kredite aufnehmen muss, dazu steht im Internet!

"Tilgungsbeträge betrieblicher Darlehen sind in voller Höhe als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, so urteilte das SG Lübeck mit Beschluss v. 31.08.2011, ,- S 47 AS 748/11 ER - Denn dies entspricht auch den Dienstanweisungen des Jobcenters im Zusammenhang mit betrieblichen Darlehen (11.30a). Dem steht auch nicht entgegen, dass ALG 2 als subsidiäre Sozialleistung nicht der Vermögensbildung dient."

Die Frage ist nur, jetzt soll ich untersucht werden wegen SGB12, aber wie soll das alles nun weiter gehen? Bis heute ist nicht ein Cent da, weder Bescheid noch sonst was.
 
AW: Jobcenter dreht durch. Unterlagen wegen Darlehn

Das ist so nicht richtig. Bürgerberatung sagt

"eine Anmeldung kann frühestens ab tatsächlichem Bezug der Wohnung erfolgen."
Welche Anmeldung?

..., da ist es doch nicht zu viel verlangt, das ich für eine Selbstständigkeit auch Kredite aufnehmen muss, dazu steht im Internet!
Von Selbstständigkeit ist in deinem Eingangposting nirgends die Rede und das ändert hinsichtlich der Antworten so einiges.

Also tu jetzt nicht so, als ob das hier unser Fehler wäre! Mit unvollständigen Infos gibts eben auch nur unvollständige Antworten.
 
AW: Jobcenter dreht durch. Unterlagen wegen Darlehn

Von Selbstständigkeit ist in deinem Eingangposting nirgends die Rede und das ändert hinsichtlich der Antworten so einiges.

Also tu jetzt nicht so, als ob das hier unser Fehler wäre! Mit unvollständigen Infos gibts eben auch nur unvollständige Antworten.

Genau das, denn ich war auch am rätseln um was hier eigentlich genau geht. :idea:

Die verwirrende und nix sagende Themenüberschrift samt Eingangsbeitrag des TE , konnte nach der nun verspäteten Aufklärung des genauen Sachverhalts durch den TE , aussagekräftiger gestaltet werden und das Thema konnte daraufhin dann auch in dazugehörigen passenden Bereich verschoben werden.

Rätselraten somit Ende :wink:
 
Sorry, es war nicht böse gemeint :icon_cry: Aber das ganze ist alles so schwer. Dann erkläre ich es noch einmal und hoffe mir hilft noch jemand :sorry:

Ich habe seit ich 16-17 bin Psychologische Probleme + Gesundheitsprobleme. Jobcenter hat dann gesagt, das würde alles keinen Sinn machen und ich sollte nur einmal pro Monat kommen und drei Bewerbungen zeigen! Das geht seit fast 12 Jahren so! Leider werde ich überall abgelehnt, auch bei kleinen Jobs, wegen der Gesundheit (ist deutlich sichtbar!). Selbst Hilfsarbeit gibt es keine.

2017 habe ich mich Selbstständig gemacht und Darlehns aufgenommen, danach wurde die Gesundheit noch einmal schlechter, also nur von zu Hause aus (PC Arbeit!). Es macht mir Freude und bringt mir auch Sozial-Kontakte (via Internet). Aber... das Jobcenter will mich in SGB12, mein Arzt in EM Rente, dazu brauche ich aber Facharzt-Gutachten, er drängt darauf das ich in die nächst größere Stadt ziehe, auf dem Land gibt es nichts.

2 Jahre gesucht - Wohnung gefunden - neues Jobcenter sagt - okay! Aufgaben die ich erfüllen muss um Geld zu bekommen.
- Persönliches vorstellen im Jobcenter
- Bescheinigung das ich im Ort wohne

Mein Arzt hat geschrieben, ich kann nicht zum Jobcenter kommen, das haben sie jetzt akzeptiert, weil es ein Attest ist. Die Bescheinigung der Stadt (Ummeldung!) erhalte ich erst am ersten Tag, wo ich dort wohne! Das heißt, wenn ich am 01.06. ziehe und mich ummelde, es sofort zum Jobcenter bringen lasse, erhalte ich am 01.06. nicht meine Miete, sondern deutlich später. Des weiteren wollen sie die Darlehns-Raten nicht anerkennen. Davon habe ich Ware gekauft und damals notwendig einen Computer.

Gestern kam ein Brief, man wolle mir im Moment gar nichts an ALG2 geben, da ich wahrscheinlich "Erwerbsunfähig" bin, Fragebogen und Schweigepflichtsentbindung für den Ärztlichen-Dienst, gleich an den Ärztlichen-Dienst zurück geschickt, die Dame sagte heute am Telefon, also ohne kommen, geht gar nichts. Ich legte per Fax meinen Attest vor, da meinte sie, das wäre Verweigerung der Mitwirkung, sie sagt es dem Jobcenter, die stellen dann die Leistung ein.

Mein Gedanke war jetzt, Einstweilige Anordnung beim SG einlegen, Arzt-Atteste dazu legen und mitteilen das ich dem SG eine Schweigepflichtsentbindung unterschreibe. Was meint ihr in dieser Situation? Das Amt kann doch bestimmt, wenn der Amtsarzt heraus findet, ich soll SGB12 bekommen, das Geld verrechnen, sie tun im Moment so, als ob es strafbar wäre, mir das Geld auszubezahlen, weil ich eventuell SGB12 bekommen soll.
 
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