Hallo !
Wieder ein Problem mit den Jobcenter.
Im September 2011 habe ich mit den Jobcenter eine Tilgungsrate von 10 Euro vereinbart (Grund war zuviel gezahlter Lohn).
Mit den Bescheid vom Februar 2012 wurde die Tilgungsrate einfach auf 38,20 Euro festgesetzt.
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Begründung der Erhöhung war folgender:
Aufgrund der eingereichten Unterlagen / mitgeteilten Umstände, hier Erhöhung der internen Tilgung bzgl. der Forderung vom 26.9.11 wird der o.g. Bescheid für die Zeit ab dem 1.2.13 in diesem Punkt geändert, d.h. die mtl. interne Tilgung von 10 Euro wird ab 1.2.13 auf 38,20 aufgrund der geänderten Rechtslage nach § 43 SGB II erhöht und die Leistungen werden neu festgesetzt.
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Ich möchte euch noch darauf hinweisen, das ich noch ein weiteres Darlehen habe, wegen einer anderen Sache.
Meine 2 Fragen
1 Darf das Jobcenter eine genhmigte Tilgungsrate von 10 Euro einfach auf 38,20 erhöhen ?
2. Darf das Jobcenter jetzt 2 Darlehen auf einmal verlangen (also parallel laufen) , ich zahle jetzt von meinem Regelsatz 76,60 Euro für Darlehen.
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit !
Wieder ein Problem mit den Jobcenter.
Im September 2011 habe ich mit den Jobcenter eine Tilgungsrate von 10 Euro vereinbart (Grund war zuviel gezahlter Lohn).
Mit den Bescheid vom Februar 2012 wurde die Tilgungsrate einfach auf 38,20 Euro festgesetzt.
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Begründung der Erhöhung war folgender:
Aufgrund der eingereichten Unterlagen / mitgeteilten Umstände, hier Erhöhung der internen Tilgung bzgl. der Forderung vom 26.9.11 wird der o.g. Bescheid für die Zeit ab dem 1.2.13 in diesem Punkt geändert, d.h. die mtl. interne Tilgung von 10 Euro wird ab 1.2.13 auf 38,20 aufgrund der geänderten Rechtslage nach § 43 SGB II erhöht und die Leistungen werden neu festgesetzt.
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Ich möchte euch noch darauf hinweisen, das ich noch ein weiteres Darlehen habe, wegen einer anderen Sache.
Meine 2 Fragen
1 Darf das Jobcenter eine genhmigte Tilgungsrate von 10 Euro einfach auf 38,20 erhöhen ?
2. Darf das Jobcenter jetzt 2 Darlehen auf einmal verlangen (also parallel laufen) , ich zahle jetzt von meinem Regelsatz 76,60 Euro für Darlehen.
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit !