NewDawnFades
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Hallo,
kann ein Arzt des "Ärztlichen Dienstes" der ARGE aufgrund der von ihm festgestellten gesundheitlichen Einschränkungen und der daraus resultierenden Einschränkung der Erwerbsfähigkeit eine bestimmte Therapiemaßnahme anordnen bzw. muss dieser Folge geleistet werden, wenn der Arzt diese in seinem Gutachten "vorschlägt"?
kann ein Arzt des "Ärztlichen Dienstes" der ARGE aufgrund der von ihm festgestellten gesundheitlichen Einschränkungen und der daraus resultierenden Einschränkung der Erwerbsfähigkeit eine bestimmte Therapiemaßnahme anordnen bzw. muss dieser Folge geleistet werden, wenn der Arzt diese in seinem Gutachten "vorschlägt"?