M
Mitglied 61702
Gast
Wie ich bereits erwähnte, wünschte ich - trotz AU - einen Termin bei meiner neuen SB zwecks Abklärung des weiteren Vorgehens, da ich - trotz AU - ständig VVs erhalte, die komplett daneben sind (Vollzeit statt unter 6 Stunden, über 5 Stunden Anfahrtsweg, lange Laufwege, Zeitarbeit mit wechselnden Arbeitsstellen, unpassende Arbeitsbedingungen usw.).
Ich erhielt einen Termin auf diese Woche morgens um 8.20 Uhr. Zu der Uhrzeit ist hier alles glattgefroren, und zwar nicht nur die Straße wo ich wohne, sondern vor allem auch dort wo das JC ist. Ich bin derzeit stark im Gehen und im Gleichgewicht eingeschränkt, habe auch Schwindelattacken, und kann nur Schlappen anziehen (keine richtigen Schuhe). Dazu kommt, daß auch die schmalen Allwetterreifen meines Uraltautos nicht wirklich gut mit dem Glatteis können. Stürze ich, dann wars das komplett oder zumindest für die nächsten 5-6 Monate.
Ich bin nicht willens, mal eben so zum JC zu kommen, wenn ich mich dieser Gefahr dabei aussetze. Und da ich AU bin, ist nicht mal sicher, ob das überhaupt abgedeckt ist, versicherungstechnisch. Das Anschreiben ist natürlich mit einer Rechtsfolgenbelehrung versehen ( haben die überhaupt keine Möglichkeit das Dingens ohne rauszuschicken?). Hinzu kommt, daß die eigentliche Öffnungszeit erst nachmittags ist, ich also morgens ums halbe Haus eiern muß, um per Klingel eingelassen zu werden.
Also rief ich heute früh an, die Callcenter-SB heute früh war zwar freundlich, konnte aber nicht zur SB durchstellen, weil diese im Gespräch war. Ich solle um eins nochmal anrufen. Gesagt, getan, nur war die Lady heute mittag gleich auf Krawall gebürstet. Es käme nur ein komplett neuer Termin in Frage, zudem könne sie mir nicht zusagen, daß mein Grund fürs Nichtkommen ausreichend sei (wohlgemerkt: ICH hatte um einen Termin gebeten!). Die Rechtsfolgenbelehrung würde immer hinzugefügt, weil die SB ja den Termin fest eingeplant hätte (was ist das denn für eine Begründung?!). Auf meine Frage, ob sie mich zur SB telefonisch vermitteln könne, verneinte sie kategorisch, das sei nicht möglich (die andere Callcenterdame meinte aber eigentlich schon). Als ich wissen wollte, ob diese spezielle SB nachmittags (bei offizieller Öffnungszeit) da wäre, meinte sie, daß könne sie nicht feststellen (morgens konnte die andere aber in deren Terminkalender schauen!). Ich würde eine Sanktion riskieren. Als ich darauf hin meinte, daß eine Sanktion nicht erlassen werden könne, wenn man am gleichen Tag ins Jobcenter käme, meinte sie, dem sei nicht so. Und ich könne nicht einfach ins JC kommen (wir reden hier von OFFIZIELLEN ÖFFNUNGSZEITEN).
Ich bin also schon etwas verdattert. Und nur um auf der sicheren Seite zu sein (sonst fahr ich nämlich Taxi und laß die das bezahlen), hat sich an der Rechtslage irgendwas geändert?
Ich erhielt einen Termin auf diese Woche morgens um 8.20 Uhr. Zu der Uhrzeit ist hier alles glattgefroren, und zwar nicht nur die Straße wo ich wohne, sondern vor allem auch dort wo das JC ist. Ich bin derzeit stark im Gehen und im Gleichgewicht eingeschränkt, habe auch Schwindelattacken, und kann nur Schlappen anziehen (keine richtigen Schuhe). Dazu kommt, daß auch die schmalen Allwetterreifen meines Uraltautos nicht wirklich gut mit dem Glatteis können. Stürze ich, dann wars das komplett oder zumindest für die nächsten 5-6 Monate.
Ich bin nicht willens, mal eben so zum JC zu kommen, wenn ich mich dieser Gefahr dabei aussetze. Und da ich AU bin, ist nicht mal sicher, ob das überhaupt abgedeckt ist, versicherungstechnisch. Das Anschreiben ist natürlich mit einer Rechtsfolgenbelehrung versehen ( haben die überhaupt keine Möglichkeit das Dingens ohne rauszuschicken?). Hinzu kommt, daß die eigentliche Öffnungszeit erst nachmittags ist, ich also morgens ums halbe Haus eiern muß, um per Klingel eingelassen zu werden.
Also rief ich heute früh an, die Callcenter-SB heute früh war zwar freundlich, konnte aber nicht zur SB durchstellen, weil diese im Gespräch war. Ich solle um eins nochmal anrufen. Gesagt, getan, nur war die Lady heute mittag gleich auf Krawall gebürstet. Es käme nur ein komplett neuer Termin in Frage, zudem könne sie mir nicht zusagen, daß mein Grund fürs Nichtkommen ausreichend sei (wohlgemerkt: ICH hatte um einen Termin gebeten!). Die Rechtsfolgenbelehrung würde immer hinzugefügt, weil die SB ja den Termin fest eingeplant hätte (was ist das denn für eine Begründung?!). Auf meine Frage, ob sie mich zur SB telefonisch vermitteln könne, verneinte sie kategorisch, das sei nicht möglich (die andere Callcenterdame meinte aber eigentlich schon). Als ich wissen wollte, ob diese spezielle SB nachmittags (bei offizieller Öffnungszeit) da wäre, meinte sie, daß könne sie nicht feststellen (morgens konnte die andere aber in deren Terminkalender schauen!). Ich würde eine Sanktion riskieren. Als ich darauf hin meinte, daß eine Sanktion nicht erlassen werden könne, wenn man am gleichen Tag ins Jobcenter käme, meinte sie, dem sei nicht so. Und ich könne nicht einfach ins JC kommen (wir reden hier von OFFIZIELLEN ÖFFNUNGSZEITEN).
Ich bin also schon etwas verdattert. Und nur um auf der sicheren Seite zu sein (sonst fahr ich nämlich Taxi und laß die das bezahlen), hat sich an der Rechtslage irgendwas geändert?