Hallo zusammen,
ich könnte ein paar fachmännische Tips gebrauchen. Ich habe einen verspäteten Antrag auf Fortzahlung des ALG II gestellt und eine "Einladung" gekriegt: "zur Klärung einiger Fragen in Bezug auf ihre Leistungsangelegenheit sowie ihrer weiteren beruflichen Perspektiven".
Was ich wissen wollte, muss ich mündlich Auskunft geben zu besagten "Fragen" bezüglich des Fortzahlungsantrages oder kann ich mich darauf zurückziehen, dass ich das gerne schriftlich klären würde? Und...
Ich befürchte sie wird mich löchern wegen meiner "Bemühungen" der letzten Zeit, ich habe noch keine EGV bisher, also denke ich, dass das meine Privatangelegenheit ist und würde da keine große Auskunft geben wollen, je weniger Info desto besser. Oder kann man mir daraus einen Strick drehen a la "hat seine Mitwirkungspflicht verletzt" oder so.
Gruß
Soldmann
ich könnte ein paar fachmännische Tips gebrauchen. Ich habe einen verspäteten Antrag auf Fortzahlung des ALG II gestellt und eine "Einladung" gekriegt: "zur Klärung einiger Fragen in Bezug auf ihre Leistungsangelegenheit sowie ihrer weiteren beruflichen Perspektiven".
Was ich wissen wollte, muss ich mündlich Auskunft geben zu besagten "Fragen" bezüglich des Fortzahlungsantrages oder kann ich mich darauf zurückziehen, dass ich das gerne schriftlich klären würde? Und...
Ich befürchte sie wird mich löchern wegen meiner "Bemühungen" der letzten Zeit, ich habe noch keine EGV bisher, also denke ich, dass das meine Privatangelegenheit ist und würde da keine große Auskunft geben wollen, je weniger Info desto besser. Oder kann man mir daraus einen Strick drehen a la "hat seine Mitwirkungspflicht verletzt" oder so.
Gruß
Soldmann