Termin "Vermittlung Folgegespräch" am Freitag, 18. Mai 2018 um 10 Uhr

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BiancaBerlin

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Guten Abend,

ich habe vor einigen Tagen eine Einladung zu einem Termin bei meinem (mir bereits persönlich bekannten) Vermittler bekommen. In dem Schreiben steht, daß er meine aktuelle berufliche Situation mit mir besprechen möchte. Außer dem Schreiben selbst brauche ich offensichtlich nichts weiter mitzubringen.

Einen zuverlässigen Beistand habe ich. Diesem ist mein SB ebenfalls bereits persönlich bekannt.

Nun wurde zusätzlich noch ein weiterer Termin anberaumt: am Montag, 28. Mai 2018 um 12 Uhr. An diesem Tag zu dieser Uhrzeit arbeite ich jedoch und werde das meinem SB noch mitteilen. Alternativ biete ich ihm an, früher oder später an diesem Tag vorbeizukommen.

Als Grund für die zweite Einladung ist "EGV . STNT" angegeben. "EGV " ist klar, aber was kann "STNT" bedeuten?

Danke für Eure Hilfe und ein schönes Wochenende, Bianca
 
D

Dinobot

Gast
Als Grund für die zweite Einladung ist "EGV . STNT" angegeben. "EGV " ist klar, aber was kann "STNT" bedeuten?

Meine Interpretation: SINI kann Systeminitialsierung bedeuten. Warum am 28.5.2018?

An diesem Datum startet die Umsetzung der europäischen Datenschutzverordnung.

Vielleicht haben die zu diesem Zeitpunkt eine Umstellung vor und brauchen dazu Deine Mitwirkung,um Daten rechtskonfom anpassen oder nutzen zu dürfen und Du bekommst eine EGV , die dann daran angepasst ist oder sein wird.

Unterschreiben würde ich die ohne Prüfung dessen aber dann trotzdem nicht -an Deiner Stelle.

Ist meine Interpretation von SINI -zusammen mit dem Datum erscheint mir das plausibel.
 

BiancaBerlin

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Meine Interpretation: SINI kann Systeminitialsierung bedeuten.
Nein, die Abkürzung lautet STNT, nicht SINI.

Warum am 28.5.2018?
Das ist zehn Tage nach meinem ersten Termin. Vermutlich als Bedenkzeit geplant, ob ich die mir angebotene EGV unterschreiben möchte.

Unterschreiben würde ich die ohne Prüfung dessen aber dann trotzdem nicht -an Deiner Stelle.
Nein, habe ich auch nicht vor. :icon_evil:
 
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ExUser 3872

Gast
Ich vermute das wird mehr ein Ratespiel, kann es aber auch nicht lassen, hier mitzurätseln :biggrin:

Ich tippe auf:


STellenangebote
Nächster(Neuer) Termin
 
E

ExUser 3872

Gast
:bigsmile:

:welcome:


Ist natürlich möglich. Die Frage wäre nur, warum er mir diese dann nicht gleich am 18. Mai vorlegt.

Kenne deine Berufliche Situation nicht.
Vielleicht denkt das JC , dass es an der Zeit wäre, dass du weniger aufstockst und dir dabei natürlich mit mehr Druck durch häufige Einladungen und VV in 2 Wochen Abständen extrem Hilfreich sein kann :icon_sad::icon_mued:

P.s.: Ich hoffe, ich liege falsch.
Bitte vergiss nicht uns dann aufzuklären :bigsmile:
 
D

Dinobot

Gast
:Ist natürlich möglich. Die Frage wäre nur, warum er mir diese dann nicht gleich am 18. Mai vorlegt.

Vielleicht legt er Dir ja da schon beim 1. Termin welche vor und lädt Dich dann schon mal neu ein -für den nächsten gezielten Stellensuchlauf und Ausgabe von VV -gleichzeitig erfragt er das bisherige Ergebnis der vorherigen VV . Durchaus möglich. Das wäre dann so ähnlich, wie ich es früher aus dem Projekt Joboffensive kenne.
 
D

Dinobot

Gast
Als Grund für die zweite Einladung ist "EGV . STNT" angegeben. "EGV " ist klar, aber was kann "STNT" bedeuten?

WAS "TNT" allein auch bedeuten kann , das kann man hier im extra Thread Abkürzungswörterbuch in #148 beim Buchstaben T nachlesen. Siehe :

https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/abkuerzungswoerterbuch-4121/index6.html


TNT = Teilnahmetage [ Infopaket zur fachlichen Nutzung der elektronischen Maßnahmeabwicklung (eM@w) ]

Mögliche Schlussfolgerung daraus :

Der SB bietet Dir am ersten Termin eine EGV mit Maßnahme an, die Du dann unterschrieben zum zweiten Termin mitbringen sollst. Weil der da -wahrscheinlich dann erst -mit der schon darin enthaltenen Zustimmung Deinerseits zur elektronischen Datennutzung diese dann in Gang bringen will und Dich dann fest für eine Maßnahme in das System einbucht. Evtuell für eine Maßnahme , die gleichermaßen für alle Arten von Aufstockern oder Elos mit Mindereinkommen geeignet erscheint. da fällt mir gleich dazu die Maßnahme "Coachingcenter " (Beispiel) ein, die dem SB im Sinn schweben könnte.

Diese Maßnahme wäre dann eigentlich in Vollzeit für 3 Monate -oder in Teilzeit dann 6 Monate, was dann gleich für den SB die Möglichkeit zum Ausbuchen aus der Statistik böte. Und dies gleich hier -wahrscheinlich -gleich ab Juni 2018 angedacht.

Das wäre dann sozusagen ein WORST CASE SZENARIO für Dich , könnte ich mir vorstellen. Diese Maßnahme hat nur eine Integrationsvorgabe von 20 Prozent !!! . Sicher wäre da nichts für Dich , was Sicherheit oder eine Verbersserung anghet, tippe ich mal .

Das Ziel der Maßnahme variiert -je nach Ausgangsposition der Teilnehmer -geht aber über die Annahme einer 30 Stunden Stelle nicht hinaus. Soviel dazu. Wenn angedacht, dann könnte das Kürzel so gemeint sein:

STNT -Systemeinbuchung Teilnehmer Tage Träger (inkl elektronischer Maßnahmeabwicklung)

Will ich nicht hoffen. Aber oftmals haben die SBs zum Monatsende verstärkt Statistik-Ausbuchungen im Sinn.
 

BiancaBerlin

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Kenne deine Berufliche Situation nicht.
Vielleicht denkt das JC , dass es an der Zeit wäre, dass du weniger aufstockst und dir dabei natürlich mit mehr Druck durch häufige Einladungen und VV in 2 Wochen Abständen extrem Hilfreich sein kann
Gut, aber durch meine selbstständige Tätigkeit werde ich voraussichtlich nicht alle Termine wunschgemäß warnehmen können. :icon_evil: Schon den zweiten muß ich vorverlegen.

Ich hoffe, ich liege falsch.
Ja, ich auch. :wink:

Bitte vergiss nicht uns dann aufzuklären :bigsmile:
Nein, mache ich ganz bestimmt. Und den EGV -Vorschlag, den ich höchstwahrscheinlich am kommenden Freitag vorgelegt bekommen werde, stelle ich natürlich auch ein. :icon_smile:
 

BiancaBerlin

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Vielleicht legt er Dir ja da schon beim 1. Termin welche vor und lädt Dich dann schon mal neu ein -für den nächsten gezielten Stellensuchlauf und Ausgabe von VV -gleichzeitig erfragt er das bisherige Ergebnis der vorherigen VV . Durchaus möglich. Das wäre dann so ähnlich, wie ich es früher aus dem Projekt Joboffensive kenne.
Das ist natürlich möglich. Würde zwar nicht so zu seiner Art passen, wie ich ihn bisher kennengelernt habe, aber Menschen können sich ändern.
 
D

Dinobot

Gast
Zähle ich als selbstständige Aufstockerin überhaupt in der Statistik?

Du zählst sehr wohl.,Ich denke aber - Du bist da kein Aufstocker -im eigentlichen Sinne. Zitat:

"Der Begriff „Aufstocker“ bezeichnet in der Grundsicherungsstatistik dagegen Personen, die ergänzend
zum Arbeitslosengeld nach dem SGB III noch Regelleistungen nach dem SGB II beziehen"


Du zählst da wohl eher als Selbstständige mit Anspruch auf ergänzendes ALG II . Zitat:

Die Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende
spricht deshalb neutral von erwerbstätigen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbe
itsuchende bzw. kürzer von erwerbstätigen ELB ..In der Grundsicherungsstatistik werden erwerbstätige
ELB definiert als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB )
, die Regelleistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten und gleichzeitig Einkommen
aus abhängiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit beziehen.

Quelle: Siehe PDF , Seite 10 , Titel mit Fehlerteufel der BA : AUSTOCKER. :icon_lol:

https://statistik.arbeitsagentur.de...nen/Statistik-erklaert/Statistik-erklaert.pdf

Insofern - wenn es nicht statistisch lohnenwert sein würde, dann würde die BA nicht Maßnahmen für Selbstständige auf den Markt bringen oder Maßnahmen, welche Selbstständige zur Arbeitsaufnahme "umerziehen" oder mit Druck bewegen soll -meistens nach 12 Monaten oder spätestens 2 Jahren.

Deshalb - Es zählt nur, dass Du immer noch ALG II erhältst und wie man daraus möglicherweise eine Eingliederung bastelt bzw. künstlich erzeugt -mit der Option , dass die dann auch danach nahtlos anschließen soll, was bei den Vorgaben an die Träger meist nicht gelingt.
 
E

ExUser 2606

Gast
Au alle Fälle würde ich den SB bitten, demnächst doch bitte verständliche Meldezwecke anzugeben. Ich meine, dieses aussagelose Besprechung der beruflichen Situation ist ja schon schlimm genug, aber wenn da nur noch kryptische Abkürzungen stehen, finde ich das eine Zumutung, die vielleicht auch nicht wirklich rechtmäßig ist.
 

BiancaBerlin

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Au alle Fälle würde ich den SB bitten, demnächst doch bitte verständliche Meldezwecke anzugeben. Ich meine, dieses aussagelose Besprechung der beruflichen Situation ist ja schon schlimm genug, aber wenn da nur noch kryptische Abkürzungen stehen, finde ich das eine Zumutung, die vielleicht auch nicht wirklich rechtmäßig ist.
In der schriftlichen Einladung, die ich gestern per Post erhielt, steht wiederum "Ich möchte Ihre aktuelle berufliche Situation mit Ihnen besprechen."

Da ich den zweiten Terminvorschlag wegen Arbeit bei einem Auftraggeber von mir nicht annehmen kann, habe ich meinem SB per Mail gestern abend alternative Uhrzeiten für den gleichen Tag unterbreitet. Heute morgen hat er mir geantwortet und schreibt, daß er mir eine neue Einladung per Post schickt. Nun muß ich noch meinen Beistand fragen, ob er am Montag, 28. Mai 2018 um 15 Uhr ebenfalls mitkommen kann. Ich sehe ihn ja erst einmal morgen um 10 Uhr.
 

BiancaBerlin

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Heute morgen hat er mir geantwortet und schreibt, daß er mir eine neue Einladung per Post schickt. Nun muß ich noch meinen Beistand fragen, ob er am Montag, 28. Mai 2018 um 15 Uhr ebenfalls mitkommen kann. Ich sehe ihn ja erst einmal morgen um 10 Uhr.
Inzwischen hat sich alles aufgeklärt. Mein SB hatte mir versehentlich zwei Einladungen geschickt. Der Termin am 28. Mai ist also gegenstandslos.

Der gestrige Termin war recht harmlos: Datenabgleich, bestehende EGV durchgegangen, Stellenvorschläge unterbreitet und gefragt, wie es so läuft. Anschließend noch ein wenig Smalltalk, an dem sich auch mein Beistand beteiligt hatte. Nun muß ich innerhalb der kommenden vierzehn Tage noch die Liste mit den Eigenbemühungen einreichen.
 
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