Termin und krank

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Steven

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Ein fröhliches "Hallo" erstmal.
Habe durch zufall dieses Forum gefunden und habe auch gleich mal eine frage an die netten Leute.
Und zwar habe ich am Do. Termin bei meienr SB bin aber krank und kann daher auch nicht hin, aber ich kann auch nicht zum Arzt da ich nicht Krankenversichert bin (kürzung des ALG2 und Wegfall der Versicherung). Was kann ich da jetzt machen, meine SB will ja mit sicherheit dann so einen Krankenzettel haben oder ? Bin echt ratlos wie das funktionieren soll :confused:
 
Ist ein bisschen knapp. Ich würde ihnen schreiben das Du ernsthaft erkrankt bist und mangels Krankenversicherung die gesetzwidrigerweise von der Jobcenter nicht übernommen wird, außerstande bist zum Arzt zu gehen und den Termin nicht wahrnehmen kannst. Das solltest Du per Einschreiben Rückschein machen, oder einen Freund/Bekannten mit einem zusätzlichen Zeugen den Brief heute noch - aber spätestens morgen - in den Argebriefkasten werfen lassen. Bekannter und Zeuge sollten bezeugen können das sich genau dieser Brief auch in dem Umschlag befand als er eingeworfen wurde.



Ein fröhliches "Hallo" erstmal.
Habe durch zufall dieses Forum gefunden und habe auch gleich mal eine frage an die netten Leute.
Und zwar habe ich am Do. Termin bei meienr SB bin aber krank und kann daher auch nicht hin, aber ich kann auch nicht zum Arzt da ich nicht Krankenversichert bin (kürzung des ALG2 und Wegfall der Versicherung). Was kann ich da jetzt machen, meine SB will ja mit sicherheit dann so einen Krankenzettel haben oder ? Bin echt ratlos wie das funktionieren soll :confused:
 
Vielen dank für die netten Antworten. Das werde ich dafür sorgen das es morgen gleich bei der Jobcenter vorgelegt wird.

@ Mario Nette
hatte eine 3-Monats Sanktion bekommen, das ist jetzt der letzte Monat.
 
wenn du zu 100% sanktioniert wurdest, dann gehst du zur Jobcenter/JC und beantragst lebensmittelgutscheine, werden diese ausgehändigt/bewilligt, so ist das ein beweis dafür das die Jobcenter/JC eine leistung erbringt, infolge dessen sind sie im umkehrschluss verpflichtet dich zu versichern ;)
tun sie das nicht obwohl du die gutscheine bekommen hast, klagst du die leistung auf krankenversicherungsschutz bei deinem SG ein.

gruß physicus
 
Dieser Umweg wird nicht benötigt. Das BVerfG hat bereits beschlossen das niemand ohne Krankenversicherung sein *darf. Das Grundgesetz spricht auch eine klare Sprache.


*Das geht aus mehrere unanfechtbaren Beschlüssen hervor.

wenn du zu 100% sanktioniert wurdest, dann gehst du zur Jobcenter/JC und beantragst lebensmittelgutscheine, werden diese ausgehändigt/bewilligt, so ist das ein beweis dafür das die Jobcenter/JC eine leistung erbringt, infolge dessen sind sie im umkehrschluss verpflichtet dich zu versichern ;)
tun sie das nicht obwohl du die gutscheine bekommen hast, klagst du die leistung auf krankenversicherungsschutz bei deinem SG ein.

gruß physicus
 
Es gibt die Pflicht eine KV zu haben, aber wenn man sie nicht bezahlt wird die KV keine Leistung erbringen, und diese Beiträge muss jetzt jemand nachzahlen, und das sollte die Jobcenter sein
 
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