Hallo Sunshineacid,
ich würde die Geschichte ziehen, so lange wie möglich und DEINE Informationen nur scheibchenweise dem
SB bekannt geben.
Jetzt wäre interessant zu wissen, ob; einen
VV besprechen, ein zulässiger Meldegrund ist.
Ich habe den Verdacht, dass dein
SB daraus eine mündliche Anhörung machen will, oder im nicht ganz so schlimmen Fall; deinen Erfolg auf seine (SBs) Fahne schreiben will.

So, die VVs waren von Ende Februar ... also will er - möglicherweise - jetzt, 9 bis 10 Wochen später, eine Anhörung machen.
Dieser Zeitraum
könnte schon zu lang sein. Anhörungen haben zeitnah zu erfolgen!
Da sollten aber noch andere ihren Senf dazugeben! Auf jeden Fall wirst du im Termin
keine Aussagen machen, sondern auf schriftliches bestehen. Am besten, du ignorierst einen vorgelegten Anhörungsbogen, den soll dir dein
SB schön mit der Post zuschicken, dauert auch wieder - mindestens(!!!) - drei Tage. Für die Beantwortung brauchst du auch eine ausreichende Zeit ... da kommt das Monatsende immer näher

!
Welche Informationen hat dein
SB bzgl. den VVs mit
RFB ?
Weiß er, dass du die bekommen hast?
Er muss nämlich den Zugang bei dir nachweisen.
Weiß er, dass du dich nicht beworben hast?
Solltest du zu ihm sagen; ich habe mich (fristgerecht brauchst du mit einer der üblichen
ALG1 -Pseudo-
EGVen nicht mal machen, außer im
VV stand auch die 3-Tages-Frist) beworben, hat er dir das zu glauben, außer er hat anderslautende Beweise! Nur, welche Beweise will er woher haben? ~> Nur von dir, dann darfst du dich nicht verplappern!
Solltest du es schaffen, den Sperrzeitbescheid bis zum Juni zu verzögern ... dürfte erst ab Juli die Sperrzeit eintreten ... aber da bist du nicht mehr im Leistungsbezug.
Oder gilt die Regelung; Strafe erfolgt im Monat nach dem Bescheid, nur im ALG2-Bereich? Deshalb würde ich den vorgezogenen Ausbildungsbeginn erst Anfang Juni bekannt geben ... nicht dass dein
SB noch unter Zeitdruck wegen dem Sperrzeitbescheid kommt.
Zum Schluss;
Nur weil du glaubst, die VVs wären zumutbar gewesen ... heißt das noch lange nicht, dass sie es auch waren.
Es gibt ein paar Kniffe, um die Zumutbarkeitsgrenze, zu deinen Gunsten, auszulegen.
Pendelzeit:
Die zählt von deiner Wohn-/Haustüre bis zum bezahlten Arbeitsbeginn und für den Rückweg dasselbe.
Meistens ist die Pendelzeit mit dem ÖPNV länger als mit einem Auto.
Komm ja nicht auf die Idee, jeden Tag 5 Min. zu spät in die Firma kommen zu wollen, weil du dann eine Verbindung nehmen könntest, mit der du 30 Min. später aus dem Haus müsstest.
Bei ZAFen berechne die Pendelzeit für das
ZAF -Büro
und den Kundenbetrieb.
Dann nimmst du den für dich besseren Wert, d. h. die längere Pendelzeit.
Weil du dich in der Materie nicht so gut auskennst ... sollte es kein Problem geben, wenn du
aus Versehen auch mal die Zeit für den Kundenbetrieb genommen hast.
Lohn/Gehalt:
Bei deinem niedrigen
ALG1 wird es schwierig mit der finanziellen Zumutbarkeit zu kommen.
Vor allem weil du noch im Zeitraum für die 80%-Regelung warst.
AnonNemo