Termin um einen Vermittlungsvorschlag zu besprechen trotz Ausbildungsvertrag

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Sunshineacid

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Hi, ich habe morgen einen Termin und mir ist schon etwas mulmig dabei. Ich beginne eine Ausbildung ab 1.7, also einen Monat früher da mein zukünftiger Chef dies erlaubt hat. Nun hatte ich 2 Monate keinen Termin mehr und habe mich am 1.4 per Online Portal schon mal zum 1.8 abgemeldet. Es stand noch zu Debatte ob ich am 1.5 beginnen kann in dem Betrieb als Helfer zu arbeiten, was nicht geklappt hat leider. Dummerweise habe ich mich nicht auf die Vermittlungsvorschläge vom Berater beworben. Doch nun habe ich ja den Vertrag und das schreiben wo steht das ich ab 1.7 mit der Ausbildung anfange. Soll ich die Vorschläge zumindest noch ausfüllen und sagen ich hätte mich beworben? Oder sollte ich darauf gehen das ich jetzt ja einen Vertrag ab 1.7 habe? Können die mir nun das Geld kürzen oder mich für den Rest der Zeit noch in so einen Kurs schicken?


MfG
 
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Sunshineacid, beziehst Du zur Zeit Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV )?

Hat mindestens einer der Vermittlungsvorschläge eine so genannte Rechtsfolgenbelehrung, in denen mit einer Sperre oder Sanktion gedroht wird, falls Du Dich nicht bewirbst?
 

Sunshineacid

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Ich beziehe ALG 1 seit Januar 2016. Ja bei 3 von 6 Vorschlägen. Ich überlege schon ob ich zum Arzt gehen soll aber ich denke das wird es auch nicht besser machen..
 
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Auf die Vermittlungsvorschläge, die keine Rechtsfolgenbelehrung enthalten, musst Du Dich nicht bewerben. Laut § 159 SGB III dürfen Sperrzeiten nur dann verhängt werden, wenn man sich als ALG-I-Bezieher auf zumutbare Vermittlungsvorschläge nicht beworben hat, die eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten. Ergo: Enthält ein Vermittlungsvorschlag keine Rechtsfolgenbelehrung, muss man sich nicht bewerben.

Ich überlege schon ob ich zum Arzt gehen soll aber ich denke das wird es auch nicht besser machen..

Der Arzt müsste Dich mindestens bis zum Tag, an dem Du die 3 Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgenbelehrung erhalten hast, rückwirkend krankschreiben. Ob er das machen würde? Kommt auch drauf an, wie lange das jetzt nun her ist, dass Du die Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgenbelehrung erhalten hast.

Es gibt einen andere Möglichkeit die Notwendigkeit des Bewerbens auf die Vermittlungsvorschläge, die jeweils eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten, abzuwehren: Indem man sie auf deren Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit hin überprüft.

Die Zumutbarkeit von Arbeit/Vermittlungsvorschlägen beim Bezug von ALG I ist im § 140 SGB III festgelegt. Bitte schaue Dir den Link zum § 140 SGB III an, lies ihn Dir genau durch, vor allem die Absätze (3) und (4). Gesundheitliche Einschränkungen können Vermittlungsvorschläge auch unzumutbar machen, das firmiert dann unter den so genannten personenbezogenen Gründen in Abs. (1).

Falls Du etwas in diesem § 140 SGB III nicht verstehst, dann einfach hier noch mal nachfragen.
 

Sunshineacid

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Das trifft leider nicht zu, denn die wären zumutbar gewesen meiner Meinung nach.

Vielleicht will er ja auch was anderes von mir?

Falls es doch um diese Vorschläge geht soll ich einfach ehrlich sein und sagen ich habe mich zu sehr in die zukünftige Firma verrannt? Außerdem habe ich jetzt ja einen Vertrag ab 1.7 und diesen durch meine Eigenbemühungen gefunden. Vielleicht ist er deswegen dann ja schon zufrieden?

Falls es zu einer Sperre kommt mit wieviel weniger kann ich rechnen? Bekomme 750 € ALG 1.


MfG


Edit: Vorschläge sind von Ende Februar..
 
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Vielleicht will er ja auch was anderes von mir?

Du meinst Deinen Arbeitsvermittler, richtig? Mir ist nicht ganz klar: Bist Du von ihm eingeladen worden in die Agentur für Arbeit? Falls ja: hat die Einladung zum Meldetermin eine Rechtsfolgenbelehrung? Ohne Rechtsfolgenbelehrung musst Du da nicht hin. Und: was für ein Meldegrund ist in der Einladung angegeben? Will er über einen Vermittlungsvorschlag sprechen (steht ja so in der Threadüberschrift)?

Wann sind denn eigentlich die Vermittlungsvorschläge mit den Rechtsfolgenbelehrungen bei Dir eingetroffen? Kannst Du nicht noch schnell 3 Bewerbungen schreiben? Man kann aber nicht wochenlang damit warten, wenn man ALG I bezieht.

Falls es doch um diese Vorschläge geht soll ich einfach ehrlich sein und sagen ich habe mich zu sehr in die zukünftige Firma verrannt? Außerdem habe ich jetzt ja einen Vertrag ab 1.7 und diesen durch meine Eigenbemühungen gefunden. Vielleicht ist er deswegen dann ja schon zufrieden?
Das ist die allerletzte Möglichkeit, die Dir übrigbleibt.

Es kann aber auch sein, dass er Dich aus der Vermittlung herausnimmt, weil es bis zum Antritt Deiner Ausbildung weniger als 2 Monate sind. Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass die Agentur einen dann in Ruhe lässt. Ohne Gewähr.

Falls es zu einer Sperre kommt mit wieviel weniger kann ich rechnen? Bekomme 750 € ALG 1.
Im Gesetz steht:

(4) Die Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsablehnung, bei Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme oder bei Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme beträgt

1. im Fall des erstmaligen versicherungswidrigen Verhaltens dieser Art drei Wochen,

2. im Fall des zweiten versicherungswidrigen Verhaltens dieser Art sechs Wochen,

3. in den übrigen Fällen zwölf Wochen.
SGB 3 - Einzelnorm

Du bekommst ja pro Monat 4,3 Wochen ALG I . Eine Sperrzeit zu bekommen bedeutet, dass man x Wochen lang kein ALG I kriegt, und die Gesamtanspruchsdauer auf ALG I verkürzt sich um die Sperrzeit. Bei einer angenommenen Sperrzeit von 3 Wochen bekämst Du nur noch 1,3 Wochen lang ALG I im nächsten Monat. Du hast Dich aber nicht auf 3 Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgenbelehrung beworben, deswegen könnte der Arbeitsvermittler vielleicht auf die Idee kommen Dir 3 Wochen plus 6 Wochen plus 12 Wochen = 21 Wochen Sperrzeit aufzubrummen. Mit einer Sperrzeit von 21 Wochen verliert man seinen Anspruch auf ALG I , siehe § 161 SGB III.

Ich will Dir aber nicht unnötig Angst machen, vielleicht liege ich ja auch falsch. Aber auf die Möglichkeit einer Sperrzeit von 21 Wochen muss ich Dich leider trotzdem hinweisen.

Hat ein anderer User vielleicht andere Infos als ich?
 

Sunshineacid

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Ja mein Arbeitsvermittler... Es steht da einen Vermittlungsvorschlag besprechen..

Es ist auch eine Rechtsfolgenbelehrung dabei.. Die Vorschläge hat er mir beim letzten Gespräch mitgegeben.. :(


Ich will mal hoffen, dass er mich einfach aus der Vermittlung rausnehmen will. Schließlich habe ich ja endlich was mit Eigenbemühungen gefunden und zudem noch 1 Monat früher als regulär.

Falls er mich deswegen sperren will weil ich mich auf seine Vorschläge nicht beworben habe finde ich das schon ziemlich hart, denn ich habe ja was auf der Hand...


MfG



Edit: Oder das Blatt zum nicht nachkommen ausfüllen (selbst eine Tätigkeit gefunden ab 1.7?), Arbeitsvertrag und das Schreiben rein und heute in den Briefkasten? Oder nicht zu empfehlen?
 
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Edit: Oder das Blatt zum nicht nachkommen ausfüllen (selbst eine Tätigkeit gefunden ab 1.7?), Arbeitsvertrag und das Schreiben rein und heute in den Briefkasten? Oder nicht zu empfehlen?

Du meinst den Rückmeldebogen, der bei der Einladung zum Meldetermin beigelegt ist und den Meldetermin nicht wahrnehmen?

Nee, würde ich besser nicht machen, ansonsten kriegst Du eine weitere Sperrzeit (1 Woche). Ich würde besser den Meldetermin wahrnehmen und dort den Arbeitsvertrag vorzeigen. Nimm Dir idealerweise einen Beistand zum Gespräch mit. Falls Du niemanden kennst, Du kannst hier im Forum ein Gesuch nach einem Beistand aufsetzen, und zwar hier:

https://www.elo-forum.org/suche-biete-begleitung-arge-jobcenter/
 

Sunshineacid

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Genau ich meine den Rückmeldebogen.

Wen kann ich da mitnehmen und was kann dies bewirken?


MfG


Edit: So gesehen beginne ich ja in 1,5 Monaten mit der Ausbildung. Im schlimmsten Falle kann er mir ja nur das Geld bis dahin kürzen oder? Worst case Szenario..
 
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Gast1

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Genau ich meine den Rückmeldebogen.

Wen kann ich da mitnehmen und was kann dies bewirken?

Du kannst da jede Person mitnehmen. Allerdings sollte sie mindestens 18 Jahre alt sein und idealerweise nicht mit Dir verwandt sein. Und je mehr sie sich mit dem Sozialgesetzbuch auskennt, desto besser. Ein Beistand hat den Vorteil, dass er/sie den Inhalt des Gesprächs in der Behörde bezeugen kann. Was ein Beistand im Gespräch sagt, gilt als das von der eingeladenen Person Gesagte. Alles Weitere ist im § 13 SGB X genannt.

Edit: So gesehen beginne ich ja in 1,5 Monaten mit der Ausbildung. Im schlimmsten Falle kann er mir ja nur das Geld bis dahin kürzen oder? Worst case Szenario..

Ich bin der Meinung, dass eine Sperre erst mit Beginn des nächsten Monats verhängt werden darf.
 

Sunshineacid

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Ich schau mal ob sich jemand findet.

Wenn es um eine Sperre geht dann würde ja aber in dem Terminschreiben stehen das dies eine Anhörung ist oder?

Im schlimmsten Fall heißt es ja dann er könnte mir den kompletten Juni kürzen?


Und darf er mich sperren trotz Vertrag durch Eigenbemühung?


Und kann er mich jetzt noch verpflichten für 1,5 Monate mich bei einer Zeitarbeitsfirma zu bewerben?



MfG


Edit: Eventuell noch den restlichen Urlaub einreichen?
 
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Wenn es um eine Sperre geht dann würde ja aber in dem Terminschreiben stehen das dies eine Anhörung ist oder?

Da könntest Du Recht haben, musst Du aber nicht. Ich kann Dir das nicht mit einem eindeutigen "Ja" oder "Nein" beantworten.

Im schlimmsten Fall heißt es ja dann er könnte mir den kompletten Juni kürzen?

Ja.

Und darf er mich sperren trotz Vertrag durch Eigenbemühung?

Ja.

Und kann er mich jetzt noch verpflichten für 1,5 Monate mich bei einer Zeitarbeitsfirma zu bewerben?

Das könnte er. Aber ich meine zu wissen, dass man Leute, die in spätestens 2 Monaten was in Aussicht haben (Studium, Ausbildung, Arbeit) wohl in dieser Hinsicht in Ruhe lässt.



MfG[/QUOTE]
 
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Gast1

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Sunshineacid, hast Du die Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgenbelehrung auf ihre Zumutbarkeit hin überprüft? Damit meine ich die Entlohnung im Vergleich zu der Höhe Deines Arbeitslosengeldes und in Verbindung mit den Pendelzeiten zu den vorgeschlagenen Arbeitsstellen.
 

Sunshineacid

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Alles klar ich werde dann morgen Bescheid geben wie es gelaufen ist..

Urlaub bringt mir jetzt wohl auch nichts mehr oder?


MfG



Nein das habe ich noch nicht.
 
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Urlaub müsstest Du beantragen bei der Agentur für Arbeit. Die werden Dir aber sagen "Nee, den kriegen Sie nicht, Sie müssen ja zum Meldetermin".

Morgen ist der Termin schon? Dann wünsche ich viel Erfolg und Glück dabei.

Zur Zumutbarkeit der Vermittlungsvorschläge, schaue Dir bitte die Absätze (3) und (4) im verlinkten § 140 SGB III an.

Zum Begriff "Pendelzeiten": Damit ist die Zeit für die Hin- und Rückfahrt gemeint, inkl. Umsteigezeiten, von Deiner Wohnungstür bis zur Tür beim vorgeschlagenen Arbeitgeber und zurück.
 

Sunshineacid

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Also ich vermute alle 3 Vorschläge sind unzumutbar, da es welche sind mit Schichtarbeit. Einen Führerschein habe ich leider nicht. Somit könnte ich ja die Arbeitsstelle wenn ich Schichtarbeite garnicht erreichen da keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr fahren oder? Ich wohne in einem Dorf.


MfG
 
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Gast1

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Also ich vermute alle 3 Vorschläge sind unzumutbar, da es welche sind mit Schichtarbeit. Einen Führerschein habe ich leider nicht. Somit könnte ich ja die Arbeitsstelle wenn ich Schichtarbeite garnicht erreichen da keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr fahren oder? Ich wohne in einem Dorf.


MfG

Das ist schon mal ein guter Ansatzpunkt, mit dem Du die Unzumutbarkeit der Vorschläge feststellen und somit eine Sperrzeit verhindern könntest. Fragt sich nur, ob die Vorschläge sich alle auf 3 Schichten (also auch Nachtschichten) beziehen, oder nur auf 2 Schichten (Arbeit nur tagsüber).

Du müsstest den Arbeitsvermittler im Gespräch belegen können, dass Du bei den vorgeschlagenene Arbeitgebern es nicht mehr schaffen würdest abends oder nachts innerhalb von 24 h nach Haus zu kommen, innerhalb der maximal zulässigen Pendelzeiten, wie im § 140 SGB III beschrieben.

Belegen kann man das, indem man die erste und letzte Verbindung von Deinem Dorf/in Dein Dorf über die Webseite Deines ÖPNV-Anbieters ausdruckt und dem Arbeitsvermittler diese Verbindungen vorlegt. Oder aber er schaut die Verbindungen selber nach in seinem PC.
 

Sunshineacid

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Selbst ab 22 Uhr würde ich es nicht nach Hause schaffen... Wenn er mir es nicht glaubt kann er selbst am PC nachschauen.

Ich fülle die Zettel einfach mal aus mit den Begründungen und nehme sie mal vorsichtshalber mit falls er deswegen mich einbestellt hat.

Was mache ich mit denen ohne Rechtsfolgebelehrung?


MfG
 
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Selbst ab 22 Uhr würde ich es nicht nach Hause schaffen... Wenn er mir es nicht glaubt kann er selbst am PC nachschauen.

Genau.

Ich fülle die Zettel einfach mal aus mit den Begründungen und nehme sie mal vorsichtshalber mit falls er deswegen mich einbestellt hat.
Verweise auch noch am Besten in den Begründungen auf den § 140 Abs. 4 SGB III, das ist der Absatz mit den Pendelzeiten.

Was mache ich mit denen ohne Rechtsfolgebelehrung?

Die kannst Du ignorieren, wegen denen darf er Dich nicht sperren.

Bin gleich offline hier, habe gleich was zu tun außerhalb des Forums.

Wünsche Dir morgen viel Glück beim Termin.
 

Sunshineacid

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Alles klar wenn er mir so kommt dann verweise ich ihn auf diesen Absatz. Die anderen ignoriere ich einfach.

Falls ich noch fragen habe bist du Abends erreichbar?


Vielen Dank ich mache morgen Rückmeldung wie es gelaufen ist.



MfG


Edit: Er kann mich aber sperren, da ich diese Meldezettel nicht zurück geschickt habe oder?
 
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Gast1

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Alles klar wenn er mir so kommt dann verweise ich ihn auf diesen Absatz. Die anderen ignoriere ich einfach.

Ja, das ist gut.

Falls ich noch fragen habe bist du Abends erreichbar?

Ja, bis so 20 Uhr. Es gibt aber auch noch andere User hier, die könnten ja auch antworten.

Vielen Dank ich mache morgen Rückmeldung wie es gelaufen ist.

Das ist gut.

Edit: Er kann mich aber sperren, da ich diese Meldezettel nicht zurück geschickt habe oder?

Diese Rückmeldebogen müssen nicht zwingend erforderlich an die Agentur zurückgeschickt werden. Nein, deswegen kann er Dich nicht sperren. Er kann Dich nur aufgrund von objektiv nachweisbaren Gründen sperren.
 

AnonNemo

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Hallo Sunshineacid,

ich würde die Geschichte ziehen, so lange wie möglich und DEINE Informationen nur scheibchenweise dem SB bekannt geben.

Jetzt wäre interessant zu wissen, ob; einen VV besprechen, ein zulässiger Meldegrund ist.
Ich habe den Verdacht, dass dein SB daraus eine mündliche Anhörung machen will, oder im nicht ganz so schlimmen Fall; deinen Erfolg auf seine (SBs) Fahne schreiben will.

:icon_kinn: So, die VVs waren von Ende Februar ... also will er - möglicherweise - jetzt, 9 bis 10 Wochen später, eine Anhörung machen.
Dieser Zeitraum könnte schon zu lang sein. Anhörungen haben zeitnah zu erfolgen!
Da sollten aber noch andere ihren Senf dazugeben!
Auf jeden Fall wirst du im Termin keine Aussagen machen, sondern auf schriftliches bestehen. Am besten, du ignorierst einen vorgelegten Anhörungsbogen, den soll dir dein SB schön mit der Post zuschicken, dauert auch wieder - mindestens(!!!) - drei Tage. Für die Beantwortung brauchst du auch eine ausreichende Zeit ... da kommt das Monatsende immer näher :wink:!

Welche Informationen hat dein SB bzgl. den VVs mit RFB ?
Weiß er, dass du die bekommen hast?
Er muss nämlich den Zugang bei dir nachweisen.
Weiß er, dass du dich nicht beworben hast?
Solltest du zu ihm sagen; ich habe mich (fristgerecht brauchst du mit einer der üblichen ALG1 -Pseudo-EGVen nicht mal machen, außer im VV stand auch die 3-Tages-Frist) beworben, hat er dir das zu glauben, außer er hat anderslautende Beweise! Nur, welche Beweise will er woher haben? ~> Nur von dir, dann darfst du dich nicht verplappern!

Solltest du es schaffen, den Sperrzeitbescheid bis zum Juni zu verzögern ... dürfte erst ab Juli die Sperrzeit eintreten ... aber da bist du nicht mehr im Leistungsbezug.
Oder gilt die Regelung; Strafe erfolgt im Monat nach dem Bescheid, nur im ALG2-Bereich?
Deshalb würde ich den vorgezogenen Ausbildungsbeginn erst Anfang Juni bekannt geben ... nicht dass dein SB noch unter Zeitdruck wegen dem Sperrzeitbescheid kommt.


Zum Schluss;
Nur weil du glaubst, die VVs wären zumutbar gewesen ... heißt das noch lange nicht, dass sie es auch waren.
Es gibt ein paar Kniffe, um die Zumutbarkeitsgrenze, zu deinen Gunsten, auszulegen.

Pendelzeit:
Die zählt von deiner Wohn-/Haustüre bis zum bezahlten Arbeitsbeginn und für den Rückweg dasselbe.

Meistens ist die Pendelzeit mit dem ÖPNV länger als mit einem Auto.
Komm ja nicht auf die Idee, jeden Tag 5 Min. zu spät in die Firma kommen zu wollen, weil du dann eine Verbindung nehmen könntest, mit der du 30 Min. später aus dem Haus müsstest.

Bei ZAFen berechne die Pendelzeit für das ZAF -Büro und den Kundenbetrieb.
Dann nimmst du den für dich besseren Wert, d. h. die längere Pendelzeit.
Weil du dich in der Materie nicht so gut auskennst ... sollte es kein Problem geben, wenn du aus Versehen auch mal die Zeit für den Kundenbetrieb genommen hast.

Lohn/Gehalt:
Bei deinem niedrigen ALG1 wird es schwierig mit der finanziellen Zumutbarkeit zu kommen.
Vor allem weil du noch im Zeitraum für die 80%-Regelung warst.

AnonNemo
 

Sunshineacid

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Ich werde einfach abwarten was er genau von mir will. Könnte auch sein das er was hat wo er mich noch unbedingt hin schicken will..

Falls er eine Anhörung machen will werde ich dazu nichts sagen und werde es mir per Post schicken lassen und ihn darauf hinweisen, das dies dann schon früher geschehen sein müsste. Gegebenenfalls werde ich dann mich bis Juni krank melden.

Er hat die Vorschläge selbst ausgedruckt. Vielleicht hat er Kontakt mit den Firmen aufgenommen?


MfG
 
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