Hallo Leute!
Ich hab im Januar und Februar 2005 Bewerbungskosten beantragt, wurden im März ablehnend beschieden. Direkt Widerspruch eingereicht, der dann im April zurückgewiesen wurde. Im Mai Klage beim Sozialgericht eingereicht. Im Juni Stellungnahme des Landkreises ans Sozialgericht. Im August Mitteilung des Sozialgerichts, es beabsichtigt ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, ebenfalls im August mein Einverständnis hierzu dem Sozialgericht mitgeteilt.
Jetzt im März 2006 bekomme ich eine Ladung zum Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage.
Fragen hierzu: Kann ich da alleine auflaufen (ist das zu bewältigen?) oder soll/muß ich lieber einen Anwalt mitschleppen? Wenn ja, wer trägt die Kosten, steht mir anwaltliche Hilfe überhaupt zu? Wo finde ich einen Anwalt, der sich hierzu "auskennt"?
Hintergrund hier noch: Ich weiß, daß Bewerbungskostenübernahme eine Kann-Leistung ist und nicht zwingend erfolgen muß. Hier geht es in 1. Linie auch nicht nur um die Bewerbungskosten sondern auch um meinen FM , der extrem wortkarg ist, nicht informiert und nur mit Einbau kleiner oder großer Schikanen seiner Pflicht nachkommt.
Man hat mir mittels Bildungsgutschein ein Bewerbungstraining bewilligt, welches sich aber im Nachhinein als nicht geeignet für mich erwies (war ausschließlich für Akademiker). Zu den Kosten für diese einwöchige Vollzeitmaßnahme bekam ich keine Auskunft. Man wollte in dem Kurs zumindest meine Unterlagen optimieren (Zeitaufwand lt. Auskunft 20 Min., weitere Anwesenheit im Kurs dann nicht erforderlich), ich sollte aber die Anmeldung komplett ausfüllen (und die wollten Kosten einstreichen für Leistungen, die sie nicht erbracht hätten!). Mein Hinweis, wie diese Bildungsstätte zu Geld kommt, hat weder das Arbeitsamt noch den Landkreis interessiert. Das wollte ich nicht unterstützen (Gelder aus dem begrenzten Integrationsetat zu vergeuden) und habe stattdessen eine Optimierung meiner Unterlagen andernorts machen lassen für 85,- € (um die geht es jetzt u.a. in der Klage). Ich denke, ich habe die Kosten somit sicherlich um ein Vielfaches niedriger gehalten!
Freu mich auf Reaktionen von Euch!
Grüße
T400
Ich hab im Januar und Februar 2005 Bewerbungskosten beantragt, wurden im März ablehnend beschieden. Direkt Widerspruch eingereicht, der dann im April zurückgewiesen wurde. Im Mai Klage beim Sozialgericht eingereicht. Im Juni Stellungnahme des Landkreises ans Sozialgericht. Im August Mitteilung des Sozialgerichts, es beabsichtigt ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, ebenfalls im August mein Einverständnis hierzu dem Sozialgericht mitgeteilt.
Jetzt im März 2006 bekomme ich eine Ladung zum Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage.
Fragen hierzu: Kann ich da alleine auflaufen (ist das zu bewältigen?) oder soll/muß ich lieber einen Anwalt mitschleppen? Wenn ja, wer trägt die Kosten, steht mir anwaltliche Hilfe überhaupt zu? Wo finde ich einen Anwalt, der sich hierzu "auskennt"?
Hintergrund hier noch: Ich weiß, daß Bewerbungskostenübernahme eine Kann-Leistung ist und nicht zwingend erfolgen muß. Hier geht es in 1. Linie auch nicht nur um die Bewerbungskosten sondern auch um meinen FM , der extrem wortkarg ist, nicht informiert und nur mit Einbau kleiner oder großer Schikanen seiner Pflicht nachkommt.
Man hat mir mittels Bildungsgutschein ein Bewerbungstraining bewilligt, welches sich aber im Nachhinein als nicht geeignet für mich erwies (war ausschließlich für Akademiker). Zu den Kosten für diese einwöchige Vollzeitmaßnahme bekam ich keine Auskunft. Man wollte in dem Kurs zumindest meine Unterlagen optimieren (Zeitaufwand lt. Auskunft 20 Min., weitere Anwesenheit im Kurs dann nicht erforderlich), ich sollte aber die Anmeldung komplett ausfüllen (und die wollten Kosten einstreichen für Leistungen, die sie nicht erbracht hätten!). Mein Hinweis, wie diese Bildungsstätte zu Geld kommt, hat weder das Arbeitsamt noch den Landkreis interessiert. Das wollte ich nicht unterstützen (Gelder aus dem begrenzten Integrationsetat zu vergeuden) und habe stattdessen eine Optimierung meiner Unterlagen andernorts machen lassen für 85,- € (um die geht es jetzt u.a. in der Klage). Ich denke, ich habe die Kosten somit sicherlich um ein Vielfaches niedriger gehalten!
Freu mich auf Reaktionen von Euch!
Grüße
T400