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ExitUser
Gast
Hallo,
Ich wurde zweimal vom JC eingeladen musste jedoch beide Male arbeiten.
Wir haben auf Arbeit einen Dienstplan und wenn ich da eingetragen bin, muss ich auch arbeiten. Mein Arbeitgeber teilte dem JC schon vor einem halben Jahr schriftlich mit, dass eine rechtzeitige Terminankündigung hilfreich ist, da diese dann im Dienstplan berücksichtigt werden kann. Ich bekam nun also diese zwei Termine und konnte eben nicht imJC erscheinen. Nun erhielt ich vom JC zwei Minderungsbescheide um jeweils 10% für 3 Monate mit der Begründung, dass: Meine Gründe jedoch bei der Abwägung meiner persönlichen Einzelinteressen mit denen der Allgemeinheit nicht als wichtig anerkannt werden können (§32 Absatz 1 Satz 2 SGB II) Gege die Bescheide lege ich auf jeden Fall Widerspruch ein, aber mit welcher Begründung? Ach so, icharbeite in einem Minijob.
Ich wurde zweimal vom JC eingeladen musste jedoch beide Male arbeiten.
Wir haben auf Arbeit einen Dienstplan und wenn ich da eingetragen bin, muss ich auch arbeiten. Mein Arbeitgeber teilte dem JC schon vor einem halben Jahr schriftlich mit, dass eine rechtzeitige Terminankündigung hilfreich ist, da diese dann im Dienstplan berücksichtigt werden kann. Ich bekam nun also diese zwei Termine und konnte eben nicht imJC erscheinen. Nun erhielt ich vom JC zwei Minderungsbescheide um jeweils 10% für 3 Monate mit der Begründung, dass: Meine Gründe jedoch bei der Abwägung meiner persönlichen Einzelinteressen mit denen der Allgemeinheit nicht als wichtig anerkannt werden können (§32 Absatz 1 Satz 2 SGB II) Gege die Bescheide lege ich auf jeden Fall Widerspruch ein, aber mit welcher Begründung? Ach so, icharbeite in einem Minijob.