Buerosklave
Elo-User*in
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Hallo,
Frage 1: mein befristeter Arbeitsvertrag wird nicht verlängert,d.h. ab Anfang Mai falle ich wieder in die "Obhut" der Agentur für Arbeit und bekomme ALG1. Ich habe mich rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet, allerdings noch nicht arbeitslos. Dies will ich in Kürze nachholen. Dazu muss ich mal doof fragen: brauche ich für die Arbeitslosmeldung eigentlich einen Termin oder kann ich einfach zum Amt gehen ? Da die zuständige AfA geografisch gesehen genau entgegengesetzt zu meinem Noch-Arbeitsplatz liegt (also ein Riesen-Umweg ist), möchte ich unnütze Wege natürlich vermeiden,daher die Frage.
Frage 2: Zu meinem jetzigen Job bin ich gekommen, nachdem mir eine Psychiaterin nach 4 Monaten Krankschreibung ohne Besserung dringend zu einem Jobwechsel geraten hat, da der alte Job in einem Callcenter zu Depressionen und einem Posttraumatischen Belastungssyndrom geführt hat. Auf einen entsprechenden Therapieplatz warte ich heute noch (die haben Wartezeiten jenseits von Gut und Böse).
Die Vermittlungsvorschläge, die ich seit meiner Arbeitssuchendmeldung im Februar bekommen habe, enthielten -man ahnt es fast- wieder Jobs in einem Callcenter. Nicht das, in dem ich früher gearbeitet habe, aber andere derartige Einrichtungen, die einen genauso miesen Ruf haben. Ihr könnt euch vorstellen, dass mein Verlangen, wieder in diese Branche reinzurutschen, herzlich gering ist. Gibt es eine möglichst einfache Möglichkeit, nicht mehr in diese Branche vermittelt zu werden ?
Frage 3: Mein Noch-Arbeitgeber verlangt, dass ich meinen anteilmäßig zustehenden Jahresurlaub und Überstunden wegnehme. D.h. mein letzter Arbeitstag ist der 11.April. Ich hab mich schon soweit schlau gemacht,dass mir das Amt den Urlaub nicht verbieten und mich zur Jobsuche verdonnern kann, solange mein Arbeitsvertrag noch läuft. Meine Frage ist eher rechtlicher Natur: Da ich in der Zeit verreisen möchte, war ursprünglich geplant, dass ich am 1.Mai zurück bin (ist ja ein Feiertag). Leider gabs einige organisatorische Änderungen, so dass ich wahrscheinlich erst am 5.Mai zurück sein kann. Bei der Jobsuche ist das kein Problem, da kann man ja ein entsprechendes Einstiegsdatum mit dem potentiellen Arbeitgeber vereinbaren. Über das eServices-Portal der AfA habe ich diese Zeit auch bereits als Ortsabwesenheit registrieren lassen. Wie schauts eigentlich mit der rechtlichen Sache bei einer Ortsabwesenheit im nicht-europäischen Ausland aus ? Gibts eigentlich irgendwelche Regelungen, die den Aufenthaltsort während der Ortsabwesenheit einschränken ? Muss man beim Amt den Aufenthaltsort angeben ?
Frage 1: mein befristeter Arbeitsvertrag wird nicht verlängert,d.h. ab Anfang Mai falle ich wieder in die "Obhut" der Agentur für Arbeit und bekomme ALG1. Ich habe mich rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet, allerdings noch nicht arbeitslos. Dies will ich in Kürze nachholen. Dazu muss ich mal doof fragen: brauche ich für die Arbeitslosmeldung eigentlich einen Termin oder kann ich einfach zum Amt gehen ? Da die zuständige AfA geografisch gesehen genau entgegengesetzt zu meinem Noch-Arbeitsplatz liegt (also ein Riesen-Umweg ist), möchte ich unnütze Wege natürlich vermeiden,daher die Frage.
Frage 2: Zu meinem jetzigen Job bin ich gekommen, nachdem mir eine Psychiaterin nach 4 Monaten Krankschreibung ohne Besserung dringend zu einem Jobwechsel geraten hat, da der alte Job in einem Callcenter zu Depressionen und einem Posttraumatischen Belastungssyndrom geführt hat. Auf einen entsprechenden Therapieplatz warte ich heute noch (die haben Wartezeiten jenseits von Gut und Böse).
Die Vermittlungsvorschläge, die ich seit meiner Arbeitssuchendmeldung im Februar bekommen habe, enthielten -man ahnt es fast- wieder Jobs in einem Callcenter. Nicht das, in dem ich früher gearbeitet habe, aber andere derartige Einrichtungen, die einen genauso miesen Ruf haben. Ihr könnt euch vorstellen, dass mein Verlangen, wieder in diese Branche reinzurutschen, herzlich gering ist. Gibt es eine möglichst einfache Möglichkeit, nicht mehr in diese Branche vermittelt zu werden ?
Frage 3: Mein Noch-Arbeitgeber verlangt, dass ich meinen anteilmäßig zustehenden Jahresurlaub und Überstunden wegnehme. D.h. mein letzter Arbeitstag ist der 11.April. Ich hab mich schon soweit schlau gemacht,dass mir das Amt den Urlaub nicht verbieten und mich zur Jobsuche verdonnern kann, solange mein Arbeitsvertrag noch läuft. Meine Frage ist eher rechtlicher Natur: Da ich in der Zeit verreisen möchte, war ursprünglich geplant, dass ich am 1.Mai zurück bin (ist ja ein Feiertag). Leider gabs einige organisatorische Änderungen, so dass ich wahrscheinlich erst am 5.Mai zurück sein kann. Bei der Jobsuche ist das kein Problem, da kann man ja ein entsprechendes Einstiegsdatum mit dem potentiellen Arbeitgeber vereinbaren. Über das eServices-Portal der AfA habe ich diese Zeit auch bereits als Ortsabwesenheit registrieren lassen. Wie schauts eigentlich mit der rechtlichen Sache bei einer Ortsabwesenheit im nicht-europäischen Ausland aus ? Gibts eigentlich irgendwelche Regelungen, die den Aufenthaltsort während der Ortsabwesenheit einschränken ? Muss man beim Amt den Aufenthaltsort angeben ?