Hallo
meine Bekannte hat einen ALG II Bescheid bekommen auf den sie Widerspruch einlegt. Sie soll nur 250.- Euro bekommen.
Hat ein Einkommen von 560.- euro davon 360 Krankenkasse.
es muss doch ein SB abgezogen werden oder?
sie hätte dann vom verdienst 200.- euro übrig was wird da abgezogen? und eben 250.- euro vom amt.
so die EGV hat sie beim 1 Termin ncht unterschrieben da ja noch kein Bescheid da war.
jetzt kam der Bescheid mit den 250.- euro und auch die 2.einladung für die EGV .
die soll am di statt finden. da ist sie aber beim arzt.
kann sie den termin verschieben ohne gleich ärger zu bekommen?
sie ist in ärztl. behandlung beim rheumatologen es wird eine diagnose und ein therapieplan erstellt.
was ist wenn der arzt sie jetzt erst mal bis april krank schreibt?
gibst dann einen verw.akt?
danke
meine Bekannte hat einen ALG II Bescheid bekommen auf den sie Widerspruch einlegt. Sie soll nur 250.- Euro bekommen.
Hat ein Einkommen von 560.- euro davon 360 Krankenkasse.
es muss doch ein SB abgezogen werden oder?
sie hätte dann vom verdienst 200.- euro übrig was wird da abgezogen? und eben 250.- euro vom amt.
so die EGV hat sie beim 1 Termin ncht unterschrieben da ja noch kein Bescheid da war.
jetzt kam der Bescheid mit den 250.- euro und auch die 2.einladung für die EGV .
die soll am di statt finden. da ist sie aber beim arzt.
kann sie den termin verschieben ohne gleich ärger zu bekommen?
sie ist in ärztl. behandlung beim rheumatologen es wird eine diagnose und ein therapieplan erstellt.
was ist wenn der arzt sie jetzt erst mal bis april krank schreibt?
gibst dann einen verw.akt?
danke