Hallo!
Kurz möchte ich den Werdegang meines Mannes erklären ( ich versuche es,kurz zu halten)
Im Februar 2018 erlitt mein Mann ( Dachdecker) einen Arbeitsunfall. Infolge dessen MRT wobei diverse Verschleisserkrankungen der HWS zum Vorschein kamen sowie zwei Bandscheibenvorfälle inkl. Lähmung des Trizeps und diverser sensomotorischen Defizite.
Eine Operation der HWS inkl. Implantate erfolgte im April 2018. Er bekam Krankengeld und wir aufstockend ALG 2 ( 3 Kinder)
Seit Juli 2018 sind wir komplett im bezug von ALG 2.
Er hat eine EGV zur Stabilisierung der Lebenssituation erhalten sowie einen Termin beim Amtsarzt des Jobcenter.
Dieser nahm meinen Mann für 6 Monate raus . das Gutachten verlangt eine Nachuntersuchung in 6 Monaten.
Gestern kam eine Einladung vom SB zu einem Termin bzgl Potenzialanalyse sowie Abschluss einer neuen EGV.
Wir fragen uns ,ob nicht zuerst die Nachuntersuchung stattfinden sollte?
Es ist vielleicht noch zu erwähnen, das es meinem Mann gar nicht gut bzw viel besser geht. Erschwerend kommt noch ganz aktuell ein Bandscheibenvorfall in der LWS dazu welcher derzeit mit PRT behandelt wird. ( alles zu dokumentieren unsererseits).
Beim ersten Besuch bei dem Amtsarzt deutete dieser bereits an,das mein Mann seinen erlernten Beruf wahrscheinlich gar nicht mehr ausüben kann( fixierende Haltung usw).
Lange Rede, kurze Frage: sollte es vor einem solchen Gespräch nicht erst die Nachuntersuchung geben?
Vielen lieben dank
Kurz möchte ich den Werdegang meines Mannes erklären ( ich versuche es,kurz zu halten)
Im Februar 2018 erlitt mein Mann ( Dachdecker) einen Arbeitsunfall. Infolge dessen MRT wobei diverse Verschleisserkrankungen der HWS zum Vorschein kamen sowie zwei Bandscheibenvorfälle inkl. Lähmung des Trizeps und diverser sensomotorischen Defizite.
Eine Operation der HWS inkl. Implantate erfolgte im April 2018. Er bekam Krankengeld und wir aufstockend ALG 2 ( 3 Kinder)
Seit Juli 2018 sind wir komplett im bezug von ALG 2.
Er hat eine EGV zur Stabilisierung der Lebenssituation erhalten sowie einen Termin beim Amtsarzt des Jobcenter.
Dieser nahm meinen Mann für 6 Monate raus . das Gutachten verlangt eine Nachuntersuchung in 6 Monaten.
Gestern kam eine Einladung vom SB zu einem Termin bzgl Potenzialanalyse sowie Abschluss einer neuen EGV.
Wir fragen uns ,ob nicht zuerst die Nachuntersuchung stattfinden sollte?
Es ist vielleicht noch zu erwähnen, das es meinem Mann gar nicht gut bzw viel besser geht. Erschwerend kommt noch ganz aktuell ein Bandscheibenvorfall in der LWS dazu welcher derzeit mit PRT behandelt wird. ( alles zu dokumentieren unsererseits).
Beim ersten Besuch bei dem Amtsarzt deutete dieser bereits an,das mein Mann seinen erlernten Beruf wahrscheinlich gar nicht mehr ausüben kann( fixierende Haltung usw).
Lange Rede, kurze Frage: sollte es vor einem solchen Gespräch nicht erst die Nachuntersuchung geben?
Vielen lieben dank