X
X.B.Liebig
Gast
Hallo,
ich bin aktuell wegen Grippe und Mittelohrentzündung AU, Bescheinigung habe ich auch ans Jobcenter geschickt. Just an dem Tag als ich beim Arzt war und die AU Bescheinigung ans Jobcenter geschickt habe, hatte ich abends eine Einladung im Briefkasten. Natürlich rückseitig mit der üblichen, völlig absurden Forderung: Sollten sie zu dem Termin des Beratungsgespräches arbeitsunfähig und reiseunfähig (z.B. durch ansteckende Krankheiten) erkrankt sein, so sind sie verpflichtet, sich am ersten Werktag der Arbeitsunfähigkeit unaufgefordert telefonisch oder persönlich im Jobcenter zu melden.
Was nehmen die da wenn die solche Absurditäten aushecken? Wenn ich arbeitsunfähig erkrankt und reiseunfähig bin, soll ich mich persönlich im Jobcenter melden? Das heisst in meinem Fall mit akuter Mittelohrentzündung 1,7 km bei Wind und -5 Grad zum Bus laufen, 45 Minuten Bus fahren, wieder knapp 1km zum Jobcenter laufen oder irgendwelche Stadtbusse nehmen und zurück das gleiche. Ich glaube das ist der Gesundheit wenig förderlich.
Zumal es aktuell darum geht, das von der RV EM Rente bzw. Teilhabe abgelehnt wurde und das Jobcenter mir wohl nun irgendwelche Anlern- bzw. Hilfstätigkeiten nahelegen möchte wie im Ablehnungsschreiben der RV gegen welches ich jetzt klagen werde, schon angedeutet.
Allerdings kann ich laut ärztlichem Gutachten weder dauerhaft stehend, noch sitzend, noch körperlich schwer arbeiten. Ebenso ist mir das zurücklegen einer Wegstrecke zu Fuss von über 3km unmöglich was allerdings in dem Gefälligkeitsgutachten des von der RV bezahlten Gutachters nicht direkt erwähnt wird.
Muss ich dem Amt jetzt tatsächlich noch begründen wieso ich den Termin nicht wahrnehmen kann? Zum Arzt komme ich kurzfristig nicht mehr und ob der überhaupt eine solche fragwürdige Reiseunfähigkeitsbescheinigung ausstellen würde ist ja auch zweifelhaft.
Telefonisch absagen ist auch schlecht da ich wegen der Mittelohrentzündung momentan kaum etwas höre.
ich bin aktuell wegen Grippe und Mittelohrentzündung AU, Bescheinigung habe ich auch ans Jobcenter geschickt. Just an dem Tag als ich beim Arzt war und die AU Bescheinigung ans Jobcenter geschickt habe, hatte ich abends eine Einladung im Briefkasten. Natürlich rückseitig mit der üblichen, völlig absurden Forderung: Sollten sie zu dem Termin des Beratungsgespräches arbeitsunfähig und reiseunfähig (z.B. durch ansteckende Krankheiten) erkrankt sein, so sind sie verpflichtet, sich am ersten Werktag der Arbeitsunfähigkeit unaufgefordert telefonisch oder persönlich im Jobcenter zu melden.
Was nehmen die da wenn die solche Absurditäten aushecken? Wenn ich arbeitsunfähig erkrankt und reiseunfähig bin, soll ich mich persönlich im Jobcenter melden? Das heisst in meinem Fall mit akuter Mittelohrentzündung 1,7 km bei Wind und -5 Grad zum Bus laufen, 45 Minuten Bus fahren, wieder knapp 1km zum Jobcenter laufen oder irgendwelche Stadtbusse nehmen und zurück das gleiche. Ich glaube das ist der Gesundheit wenig förderlich.
Zumal es aktuell darum geht, das von der RV EM Rente bzw. Teilhabe abgelehnt wurde und das Jobcenter mir wohl nun irgendwelche Anlern- bzw. Hilfstätigkeiten nahelegen möchte wie im Ablehnungsschreiben der RV gegen welches ich jetzt klagen werde, schon angedeutet.
Allerdings kann ich laut ärztlichem Gutachten weder dauerhaft stehend, noch sitzend, noch körperlich schwer arbeiten. Ebenso ist mir das zurücklegen einer Wegstrecke zu Fuss von über 3km unmöglich was allerdings in dem Gefälligkeitsgutachten des von der RV bezahlten Gutachters nicht direkt erwähnt wird.
Muss ich dem Amt jetzt tatsächlich noch begründen wieso ich den Termin nicht wahrnehmen kann? Zum Arzt komme ich kurzfristig nicht mehr und ob der überhaupt eine solche fragwürdige Reiseunfähigkeitsbescheinigung ausstellen würde ist ja auch zweifelhaft.
Telefonisch absagen ist auch schlecht da ich wegen der Mittelohrentzündung momentan kaum etwas höre.