Termin beim GV " verpasst "

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OtterHalf

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Guten Tag,

Person A hat mehrmals im Internet unter falschen Namen bestellt ( Sie weiß natürlich das es falsch war). GV hatte sich bereits Ende letzten Jahres wegen der Abnahme zur Vermögensauskunft gemeldet.
Person A hat daraufhin in einem Brief geschildert, dass es diese Person auf die die Vermögensauskunft läuft nicht gibt. Der GV hat dann per Brief geantwortet und gemeint das er alles dann an den Gläubiger weiter gibt und die Sache damit erledigt wäre für ihn und alles weitere dann vom Gläubiger kommt ( Anzeige wegen Betrug usw).

Person A war eine lange Zeit im Krankenhaus und hat somit nicht mitbekommen das erneut ein Brief vom GV kam zur Abgabe zur Vermögensauskunft wieder unter dem fiktiven Namen vom letzten Mal. Der Termin zu Argabe war bereits.
Person A dachte das es sich mit dem letzten Brief erledigt hatte, bis sie gemerkt hat das es sich um einen anderen Gläubiger handelt.

Sprechzeiten vom GV sind schon vorbei, was soll Person A nun tun? Nochmals einen Brief an den GV verfassen? Oder wird der GV nun mit einem Haftbefehl für die fiktive Person + Polizei bei Person A vorbeischauen ? Oder wird ein weiterer Termin kommen auf den Person A dann reagieren kann?

Mit freundlichen Grüßen
 

axellino

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So richtig nachvollziehbar ist das ganze für mich persönlich nicht, aber muss ja auch nicht. :idea:

Voraussetzung das von Person A die Vermögensauskunft abgenommen werden kann, ist ja nunmal, das gegen dieser ein rechtskräftiger Schuldtitel vorliegt und dieser muss auch auf den korrekten Namen von Person A ausgestellt worden sein und ihm auch ordnungsgemäss zugestellt worden sein.

Also gibt es hier ein oder sogar mehere rechtskräftige Titel gegen eine fiktive und nicht existierende Person und die/der Gläubiger hat nun aufgrund dessen, den GV ein Vollstreckungsauftrag zur Abgabe der Vermögensauskunft erteilt.

Der GV hat den ersten Vollstreckungsauftrag aufgrund deines Hinweises an den Gläubiger zurück gegeben und nun stellt er wieder eine Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft eines anderen Vollstreckungsgläubigers zu, in der eine fiktive und nicht existierende Person benannt wird :icon_hmm:

Wie auch immer, Person A kann sich auf kurz oder lang schon mal warm anziehen, denn die Gläubiger werden das sicher nicht auf sich sitzen lassen und den ganzen nachgehen.
Der GV wird das nicht machen, er hat einen Vollstreckungsauftrag zur Abgabe der Vermögensauskunft vom Vollstreckungsgläubiger erhalten, die auf Person X lautet und existiert diese Person eigentlich nicht, dann kann er diesen Auftrag nicht ausführen und wird daraufhin den Gläubiger darüber informieren und das wars erstmal für ihn.
 
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