Guten Tag,
Person A hat mehrmals im Internet unter falschen Namen bestellt ( Sie weiß natürlich das es falsch war). GV hatte sich bereits Ende letzten Jahres wegen der Abnahme zur Vermögensauskunft gemeldet.
Person A hat daraufhin in einem Brief geschildert, dass es diese Person auf die die Vermögensauskunft läuft nicht gibt. Der GV hat dann per Brief geantwortet und gemeint das er alles dann an den Gläubiger weiter gibt und die Sache damit erledigt wäre für ihn und alles weitere dann vom Gläubiger kommt ( Anzeige wegen Betrug usw).
Person A war eine lange Zeit im Krankenhaus und hat somit nicht mitbekommen das erneut ein Brief vom GV kam zur Abgabe zur Vermögensauskunft wieder unter dem fiktiven Namen vom letzten Mal. Der Termin zu Argabe war bereits.
Person A dachte das es sich mit dem letzten Brief erledigt hatte, bis sie gemerkt hat das es sich um einen anderen Gläubiger handelt.
Sprechzeiten vom GV sind schon vorbei, was soll Person A nun tun? Nochmals einen Brief an den GV verfassen? Oder wird der GV nun mit einem Haftbefehl für die fiktive Person + Polizei bei Person A vorbeischauen ? Oder wird ein weiterer Termin kommen auf den Person A dann reagieren kann?
Mit freundlichen Grüßen
Person A hat mehrmals im Internet unter falschen Namen bestellt ( Sie weiß natürlich das es falsch war). GV hatte sich bereits Ende letzten Jahres wegen der Abnahme zur Vermögensauskunft gemeldet.
Person A hat daraufhin in einem Brief geschildert, dass es diese Person auf die die Vermögensauskunft läuft nicht gibt. Der GV hat dann per Brief geantwortet und gemeint das er alles dann an den Gläubiger weiter gibt und die Sache damit erledigt wäre für ihn und alles weitere dann vom Gläubiger kommt ( Anzeige wegen Betrug usw).
Person A war eine lange Zeit im Krankenhaus und hat somit nicht mitbekommen das erneut ein Brief vom GV kam zur Abgabe zur Vermögensauskunft wieder unter dem fiktiven Namen vom letzten Mal. Der Termin zu Argabe war bereits.
Person A dachte das es sich mit dem letzten Brief erledigt hatte, bis sie gemerkt hat das es sich um einen anderen Gläubiger handelt.
Sprechzeiten vom GV sind schon vorbei, was soll Person A nun tun? Nochmals einen Brief an den GV verfassen? Oder wird der GV nun mit einem Haftbefehl für die fiktive Person + Polizei bei Person A vorbeischauen ? Oder wird ein weiterer Termin kommen auf den Person A dann reagieren kann?
Mit freundlichen Grüßen