Termin beim Arbeitsvermittler gehabt, kann der mich zu einem Arbeitsmediziner seiner Wahl schicken?

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gizmo

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Man da brauchste Nerven um still zu halten :peace::peace::peace:
In der Anlage findet ihr die Vorgehensweise meines JC um das maximale an Daten aus einem SGBII Empfänger herauszuholen.

Unterschrieben wurde garnichts:first:

Denke es gibt einige die da was zu schreiben können was alles Falsch ist und was nicht verlangt werden darf.
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Krank oder AU bin ich nicht.
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Bin gespannt was da von euch kommt:flame::flame::flame:
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Man ist das ein Ding gewesen, wie jetzt vorgehen?
 

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  • Gesundheitlicher Fragebogen vom Arbeitsvermittler.pdf
    2,4 MB · Aufrufe: 410
Moin, Moin gizmo,

ich frage mich, womit Du einProblem hast? Niemand käme auf die Idee dich untersuchen zu lassen, wenn dies nicht nötig wäre. Welchen Sinn würde das machen?

Da Du nicht krank und AU bist, was sollte die Untersuchung anderes ergeben als das Ergebnis: ARBEITSFÄHIG - verstehe daher nicht den Sinn deines Beitrags.

Liebe Grüße
Lighthouse
 
für mich ist das die normale vorgehensweise eines jobcenter, ein gutachten über die leistungsfähigkeiten des ELOs festellen zu lassen.

zumindest dann, wenn du längere zeit AU bist oder im gespräch mit dem SB davon spricht, nicht mehr alle arbeiten ausführen zu können aus gesundheitlichen gründen.

da reicht schon, wenn man zb. sagt das man rücken hat und keine möbel im sozialkaufhaus (1€-job) schleppen kann.

dann schaltet das jobcenter den ÄD dienst ein und lässt ärztl. prüfen, welches leistungsbild ELO hat.

schweigepflichtsentbindungen sind freiwillig, bei abgabe sollten sie zeitl. begrenzt (ich hab immer 3 monate) werden. und auch nur für die ärzte, wo man nicht selber an unterlagen kommt, aber in behandlung war. zumindest dann, wenn sie etwas in die richtung aussagen könnten, in die man will...

ansonsten alle möglichen berichte behandelnder ärzte in kopie sammeln (die einem nützen) und selbst an den ÄD schicken. dazu den SB nach der adresse fragen.
ich pers. habe die sachen (auch einen evtl. gesundheitsfragebogen) nie dem SB in die hand gedrückt, auch nicht im verschlossenen umschlag wie gewünscht.
der wurde nämlich mal bei der AfA einfach aufgerissen und drin rumgeschnüffelt, aber den SB gehen die unterlagen nichts an.

also, wenn DU pers. unterlagen für den ÄD zusammenstellst, dann schau bitte, ob sie dich in die richtung unterstützen können, in die du willst.

ich kann jedenfalls in deinem anhang nichts ungewöhnliches finden, sorry...
 
fdann schaltet das jobcenter den ÄD dienst ein und lässt ärztl. prüfen, welches leistungsbild ELO hat.

Erstmal Hallo,
vielleicht kann man das so nicht erlesen, weil Daten geschwärzt worden.
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Sachverhalt es Gespräches:

Hier hat ein/e Arbeitsvermittler/in die Feststellung auf die Verwendung im ersten Arbeitsmarkt verlangt, das geht nur über einen A - Reha Antrag.
Denn habe ich dann auch vorgeschlagen.

Zu der Schweigepflichtsentbindung, die lag schon nach 2 Min auf dem Tisch, Begründung man brauchte diese.

Der genannte Arzt ist ein Arbeitsmediziner der von dem JC öfters genannt wird, dieser hat nichts mit dem ärztlichen Dienst zu tun, ist ein externer Arzt.

Der Mob wollte hier den ÄD umgehen und über die Schweigepflichtsentbindung und dem Arbeitsmediziner an mehr Informationen zu kommen als ihn zusteht.
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Zur Schweigepflichtsentbindung:

Diese hier so zu Unterschreiben würde heissen das nicht nur der ÄD die volle Information zur Gesundheitslage über mich bekommen würde, sondern auch jeglicher Sachbearbeiter der sich mit meiner Vermittlung beschäftigt.

Schweigepflichtsentbindung als Freifahrtsschein, seht ihr das auch so?
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Sicher, aus der Sicht des JC kann man das ja mal so probieren, steht ja nicht aller Tage ein Gizmo vor der Tür.

Daher noch mal die Frage "darf ein Arbeitsvermittler einen SGBII Empfänger zu einem von JC gewählten Arbeitsmediziner schicken", ist es nicht so das dieser einen an einen Fallmanger(JC ) weiter leiten muss, der dann die Fäden in der Hand hält, dieser ist aber dann bei der AFA Reha Abteilung eingegliedert.
 
"Schweigepflichtsentbindung als Freifahrtsschein, seht ihr das auch so?"
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"darf ein Arbeitsvermittler einen SGBII Empfänger zu einem von JC gewählten Arbeitsmediziner schicken",

Hm, keiner etwas beizutragen?

https://www.elo-forum.org/attachmen...ndheitlicher-fragebogen-arbeitsvermittler.pdf

Habe mich mal um

"Definition der Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitslosen"

gekümmert.

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1300/AU-RL_2016-10-20_iK-2016-12-24.pdf

In der pdf steht das wohl als frei erfundener Text?
 
Guten Abend gizmo,

beitragen denke ich können viele etwas. Ich halte mich daraus, denn Du hast das ja prächtig gelöst.

Sicher, aus der Sicht des JC kann man das ja mal so probieren, steht ja nicht aller Tage ein Gizmo vor der Tür

Du machst das schon.

Gruß
Lighthouse
 
Na ja, was bitte möchtest du denn genau.

Vor allem aber, was ist überhaupt die Vorgeschichte wegen welcher es jetzt zu diesem äD kam.

Ohne konkreten Angaben kann man leider nur wenig sagen/schreiben.

Fest steht z.B. anhand deines Anhanges, daß man die Schweigepflichtendbindung ja lediglich für den Arbeitsmedizinier vorgesehen hat (siehe Kreuz).

Ganz nebenbei ist in dem Vordruck dann jedoch zu entnehmen, daß man denn feist zu eigenen gunsten abgeändert hat, denn da müßte eigentlich deutlich drin stehen - die Abgabe der/die Schweigepflichtentbindungen ist freiwillig und kann jederzeit vom Betroffenen widerrufen werden -. Du siehst den ersten Teil hat man gleich mal weg gelassen, denn so kann man ja mehr Druck aufbauen.

Ansonsten entspricht das Formular jedoch dem Teil-B bei der AfA .

Wenn das ein JC wäre, was der AfA /BA angeschlossen ist, dann hätte man dich sicherlich zum äD -Gutachter der AfA geschickt.

Mir ist hier leider die rechtliche Situation nicht bekannt, ob eine Optionskommune jeden Arzt (wie z.B. med. Sozialdienst/MdK /etc.) einschalten kann. Aber dazu dürfte hier im Forum sicherlich einiges zu erfahren sein.

Wenn bei dir bereits was mit Reha gelaufen ist, dann könnte dies ein Indiz für eine solche ärtzliche Begutachtung sein. Aushorchen bzw. Daten sammeln muß da keineswegs immer hinter stecken, daß ganze könnte man auch so sehen, dass du an einen SB geraten bist, der es sehr genau und ernst mit deiner Vermittlung nimmt und eben wissen will wozu du noch einsetzbar bist.


Grüße saurbier
 
Gebe euch mal ein wenig Info, vom Stand der Dinge.

Habe vor grauer Zeit mal eine Reha Umschulung gemacht. Seit dieser Zeit habe ich Zeitlich immer Arbeitsverhältnisse unter einem halben Jahr gehabt. Diese Umschulung ist noch über die AA gelaufen, hier war der letzte Kontakt 2013 mit der Reha Abteilung JC AA.

Leistung habe ich über das JC Optionskommune = (JC Op) SGBII bezogen.

2017 Erstanmeldung beim JC Op 1 Quartal, hier auch gleich einen neuen Reha Antrag gestellt. Da eine OP noch aussteht.
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Bis ins 4 Quartal nichts vom JC Op gehört, dann Einladung bekommen und #1 hier eröffnet.

Ergebnis: SB Op Vermittlung hat gewechselt und neuer Reha Antrag 1 Quartal wurde nicht bearbeitet. Hier neuen Reha Antrag gestellt, #1 Fragebogen.
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SB Op hat ca. 4 mal den Hörer in die Hand genommen um zu Fragen was zu tun ist, daher habe ich versucht mit dem JC AA Kontakt aufzunehmen.

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Bin dann bei der Hotline AA gelandet. Die mir dann zusagten das sich der Reha Berater meldet.
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Hm, verdutzt muste ich dann feststellen das sich SB JC AA dann peer Tele meldete. Dieser dann mitteilte, er sei der neue Reha JC AA und er würde sich wieder melden.

Info: Habe 2013 ein Schreiben von dem JC AA erhalten das der Reha Fall "vor grauer Zeit" noch nicht abgeschlossen ist.

SB AA hat dann versucht den Sachverhalt telefonisch zu klären.

Ergebnis:

Rehafall abgeschlossen, nicht abgeschlossen, abgeschlossen, nur Telefonisch.
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Mein Ergebnis daraus mit JC AA:

Schreiben Streichung Tele und Email "weis ich woher die das gehabt haben" damit ich etwas Schriftliches auf der Hand habe und Sachstandsabfrage.

Ergebnis JC AA, Bestätigung Löschung Tele und Email und:

DAS DER REHA FALL JC AA NOCH NICHT ABGESCHLOSSEN IST.

Also auch 2017 ein Schreiben von dem JC AA erhalten das der Reha Fall "vor grauer Zeit" noch nicht abgeschlossen ist.

Zuständigkeit liegt allerdings beim JC Op.
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Letzte Woche neuen Termin SB Op, hier jetzt Großraumbüro, vier Schreibtische, kannte ich nicht.

SB Op hatte sich hier Verstärkung geholt, sprich es war noch ein Mitarbeiter mit auf der Party(Zuhörer).

Ergennis:
SB Op muste zweimal Telen um zu wissen was es machen muss. SB wollte

https://www.elo-forum.org/attachmen...ndheitlicher-fragebogen-arbeitsvermittler.pdf

komplett kopieren.

Nix Da, nur aussagen zur Verwendung ersten Arbeitsmarkt war die Antwort.

Dann, sie bräuchte eine neue Schweigepflichtentbindung, siehe:

https://www.elo-forum.org/attachmen...ndheitlicher-fragebogen-arbeitsvermittler.pdf Seite 5.
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Info:
Ich hatte eine eigene Schweigepflichtentbindung aufgesetzt, Zeitlich begrenzt und zur Verwendung ersten Arbeitsmarkt, Einschränkungen.
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Habe dann die neue Schweigepflichtentbindung unterschrieben.

SB fragte dann ob ich eine Umschulung machen möchte. Ich dann, muss erstmal die OP abwarten, weis ja nicht was da raus kommt.

SB , wollte dann eine EGV aufsetzen:cheer2:, hab ich abgelehnt, da gesundheitliche Dinge drin vor kamen.
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Wieder Zuhause, neue Schweigepflichtentbindung aufgesetzt, peer Einschreiben JC AA & Op und Hausarzt(500m).

Rücknahme aller vorherigen Schweigepflichtentbindung und neue Schweigepflichtentbindung zur Verwendung ersten Arbeitsmarkt, Einschränkungen.
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Info:

3 Schreiben aufgesetzt, JC AA & JC Op

1. Streichung Tele & Email
2. Sachstandsabfrage
3. Datenschutz, Daten Dritter

Ergebnis JC AA:
Antwort 1. & 2. IO

Ergebnis JC Op:
1. & 2. keine Antwort, Sachstandsanfrage keine Antwort.
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Schreiben Datenschutz:

Ich bitte Sie mit meinen persönlichen Daten etc. sorgfältig umzugehen und die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Das weitergeben dieser Daten an Dritte(Personen) ist nicht gestattet. Zu ihrer Information sehe ich mich hier als erste Person und sie sind für mich die zweite Person, jegliche Weitergabe ausserhalb dieses Personenkreises ist eine Weitergabe meiner persönlichen Daten an aussenstehende Dritte.

Die Weitergabe meiner Daten an Dritte(Personen) werde ich erste nach Kenntnisnahme der
Dritten(Personen) entscheiden.
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Ich hoffe es ist alles nachzuvollziehen?

Habe diese Situation noch nicht gehabt, wie jetzt weiter?

Nochmaliges Anschreiben des JC Op:

1. & 2. keine Antwort, Sachstandsanfrage keine Antwort.

Irgend etwas Falsch gemacht, übersehen?

Der SB JC Op hat die Bezeichnung:

- Beratung & Vermittlung -

meinte auch, eine EGV kann man immer abschliessen, auch mit Inhalten zur Gesundheit?

Von Reha keine Ahnung, immer im Hause telefoniert und gefragt was er machen soll, SGBIX auch keine Ahnung?

Dazu ich bin über 55zig.
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Zusatz Info:

Mein Hausarzt ist gleichzeitig auch der Arbeitmediziner vom JC Op, das habe ich beim Termin 1. Quartal gleich mit angegeben und meinen Hausarzt um eine Überweisung zur Zweitmeinung gebeten.

Weis einer wer diese Kosten trägt.
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Weis nicht, eine andere Überschrift wäre wohl angebracht?
 
Hallo gizmo,

da hast du ja ein Chaos am Hals.

Eine Schweigepflichtsentbindung würde ich nur dem ÄD ausstellen, damit er deine Ärzte befragen kann. Der darf die gewonnen Erkenntnisse nur im Rahmen eines Gutachtens im Rahmen der datenschutzrechlichen Bestimmungen weitergeben.

Das heißt keine Diagnosen oder für die Vermittlung nicht relevanten Inhalte. Eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber dem SB ist bei diesem Verfahren nicht notwendig. Ich erinnere mich, dass das bei meiner beruflichen Reha auch anders lief und dann waren Diagnosen auch für den Rehaberater und die Bildungsträger einsehbar. Das muss nicht sein, da so überwiegend nicht fachlich kompetentes Personal Einblick in medizinische Daten bekommt.

Der Mitwirkungspflicht kommst du hinreichend nach, wenn du dich einer Untersuchung stellst oder dem Gutachter Befunde zur Verfügung stellst.

Bei Zweifeln kann man die Bundesdatenschutzbeauftragte ins Boot holen.

Gruß Ulenspegel

p.s. Du musst dich doch nicht überweisen lassen. Der Gutachter wird vom JC beautragt und lädt dich ein oder fordert Unterlagen an. Zahlen muss das der Auftraggeber also das JC .
 
Eine Schweigepflichtsentbindung würde ich nur dem ÄD ausstellen.......

So ist die Schweigepflichtsentbindung dann auch von mir gestalltet worden.

Der Mitwirkungspflicht kommst du hinreichend nach.......

Sehe ich auch so, denke da wird nichts kommen, trotz zwei SB `s.

Bei Zweifeln kann man die Bundesdatenschutzbeauftragte ins Boot holen.

Hier hat sich das JC Op überhaupt nicht gerührt siehe:

Ergebnis JC Op:
1. & 2. keine Antwort, Sachstandsanfrage keine Antwort.


Du musst dich doch nicht überweisen ......

Falsch verstanden, es ist so gelaufen:

Der Gutachter wird vom JC beautragt und .......

Genau so lief es.

Nach der Untersuchung zwei Überweisungen vom Gutachter bekommen(gleichzeitig auch Hausarzt) Zweitmeinung und Überweisung Orthopäde.

Weis einer wer diese Kosten trägt?

Bin mir da noch nicht ganz im klaren was die nächsten Schritte sein sollten.:popcorn:
 
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