Hallo Kerstin_K,
Ein Gutachtertermin ist aber kein Arzttermin. Ich kenne ds im Übrigen so, dass man für dringende Arttermine, die sich nicht ausserhalb der Arbeitszit legen lassen freigestellt wird, alles andere hat mn ausserhalb der Arbeitszeit zu erledigen.
Nun ja das ein Gutachtertermin nicht unbedingt mit einem regulären Arzttermin gleich zu setzen ist, ist mir sehr wohl klar, allerdings sollte jedoch jedem klar sein was davon abhängt.
Allerdings gibts du mir nichts desto trotz doch recht, daß man dafür freigestellt werden müßte, wenn es eben nicht anders geht.
Und damit gleichzeitig seine Bedürftigkeit zu erhöhen?
Na ja, da sollte man eigentlich nicht geteilter Meinung sein. Wer sagt denn das damit die Bedürftigkeit überhaupt erhöht würde, daß ist doch lediglich eine Vermutung. Und wer so dringend gebraucht wird das man ihm nicht mal für 2 Std. frei geben kann, denn wird man wohl kaum kündigen können.
Spanky112 bezieht immerhin Leistungen vom JC und du vertrittst hier jetzt wirklich die Auffassung er braucht dann nicht seine gesundheitliche Leistungsfähigkeit abklären zu lassen, weil er was. Hier steht bisher lediglich die Aussage im Raum das der Arbeitgeber ihm nicht frei gibt.
Sorry, aber das finde ich schon sehr bemerkenswert.
Mal ganz abgesehen davon, der äD könnte ja auch ggf. ein Gutachten nach Aktenlage machen, dazu braucht es nur diverser Arztberichte.
Soll das JC ihm halt glauben, dasser bestimmte Arbeiten mit seiner Hand nicht machen kann oder dafür sorgen, dass die Begutachtung ausserhlb der Arbeits zeit stattfinden kann. Denkbar wäre auch, dass Spanky dem äD Unterlagen zu seinem Handicap zur Verfügung stellt und der äD nach Aktenlage entscheidet.
Wieso bitte soll ein JC SB etwas blind glauben. Sorry, ihr müßt euch mal klar werden was ihr wollt. Mal soll der SB einem zu äD schicken weil er ja gerade kein Arzt ist weshalb man ihm auch keine Arztunterlagen überreichen darf und mal soll der SB (wie hier) einem blind vertrauen.
Und ja, letzteres wäre durchaus möglich, nur muß da auch wieder
Spanky112 mitspielen.
Spanky hat eine Halbtagsstelle. Das man davon meistens nicht leben kann, sollte jedem klar sein. Wir wissen ja auch nicht, wie gross die BG ist, ob hier noch Kinder zu versorgen sind, KdU usw... Ein Arbeitgeber hat seine Mitarbeiter für die Arbeit angemessen zu entlohnen. Ob diese Entlohnung dem Mitarbeiter dann reicht, um unabhängig von Sozialleistungen leben zu können, steht auf einem anderen Blatt.
Warum sollte ich da groß wiedersprechen. Es gibt aber auch viele die bewußt eine Halbtagsstelle inne haben, eben weil denen das Geld z.B. in der Partnerschaft durchaus reicht. Also so und so.
Nur eins vergißt du dabei dann aber doch, es ist alleine die Entscheidung von
Spanky112, nicht vom JC SB und auch nicht von uns.
Wenn
Spanky112 meint, das sein Lebensmodell mit Halbtagsarbeit und nachmittags dann als selbstständiger ausreicht schön und gut. Nur machen wir uns doch mal ehrlich, es reicht ja nicht für die BG, ansonsten müßte er ja wohl nicht noch bei JC Leistung beantragen.
Und es ist nun mal so, daß wer vom JC Leistung erhält eben auch zu einer Gegenleistung verpflichtet ist, die eben ganz unterschiedlich ausfallen kann.
Nochmal, es geht nicht um einen Arzttermin, Spanky ist nicht erkrankt und behandlungsbedürftig.
Das ist doch gar nicht strittig.
Die Frage ist hier doch ganz einfach, will
Spanky112 den vermuteten Ärger mit seinem Arbeitgeber oder lieber mit dem JC SB.
Wir wollen doch bitte nicht verkennen, was die Aufgabe der JC ist, nämlich bedürftige dazu zu verhelfen ihren Lebensunterhalt selbstständig zu erwirtschaften, nicht aber die unterschiedlichsten Lebensmodelle von ELO´s zu verwirklichen.
Genau so ist es. Ich bin nicht AU. Um das hier evtl. genauer mal zu definieren. Ich arbeite derzeit in der Landwirtschaft und fahre meistens Maschinen.
Das Jobcenter möchte aber gerne das ich Kühe melken gehe und zwar nicht nur mal zwischendurch sonder immer 6 Std. min. am Tag und das kann ich nicht machen mit meiner Hand.
Nun nichts für ungut, aber da hab ich wohl in meiner Jugend beim falschen Milchbetrieb gejobbt, denn da war morgens und abends Melken angesagt.
Und das man in der Landwirtschaft nur halbtags arbeitet, nun ja das dürfte eher das eigene Lebensmodell sein.
Das die JC SB hier natürlich eine Vollzeitbeschäftigung ins Auge fassen will, nun das dürfte wohl jedem klar sein, immerhin soll man ja einen Leistungsempfänger von der Hilfe unabhängig machen.
Ich würde mich bei der Absage dann auf §32 SGB II berufen
Der Versuch von
Spanky112 sich auf § 32 SGB II zu berufen dürfte da wenn auch nur von kurzer Dauer ziehen und damit wohl mal eher nicht Zielführend sein.
Wir wollen ja mal nicht vergessen das § 62 SGB I ihn verpflichtet auf Aufforderung an einer ärztlichen Untersuchung teilzunehmen. Wird dieser Aufforderung nicht folge geleistet darf das JC sehr wohl die Leistung bis zur Mitwirkung einstellen § 66 SGB I.
§ 66 Folgen fehlender Mitwirkung
(1) 1Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. 2Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.
Letzten Endes bleibt es weiterhin
Spanky112 überlassen, was er ggf. riskieren will, denn ein Wunschkonzert sind die JC eben nicht.
Hier könnte man sich allerdings auch fragen, warum die gesundheitliche Einschränkung hinsichtlich der Hand nicht bereits seit langem mal abgeklärt wurde, falls es denn so sein sollte das
Spanky112 schon seit längerem ALG-II erhält.
Grüße saurbier