Dankeschön..
ich würde in den Anhörungsbogen folgendes reinschreiben..
Ich stecke derzeit in einer schweren Depression weswegen es mir nicht möglich war den Termin wahrzunehmen
geht das so?
oder sollte ich das anders schreiben?
Ich persönlich bin kein Freund davon, dem JC irgendwelche Diagnosen oder sonstige weiterführende Informationen bekannt zu geben. Das geht die nämlich - mit Verlaub - gar nichts an.
Du hast aber im Eingangsposting geschrieben, dass du von deinem Psychiater bis zum 06.11.2017 krank geschrieben wurdest. Hast du hierzu irgendetwas schriftliches, z. B. eine sog. AU-Bescheinigung?
Wenn ja, dann würde ich in vorgenanntem Zusammenhang jetzt die Flucht nach vorne antreten
An das JC xxx
05.10.2017
BG-Nr.: xxx
Meldetermin am 05.10.2017 um XX:XX Uhr bei Frau XXX
Anzeige Arbeitsunfähigkeit gemäß § 56 Abs. 1 SGB II
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer akuten Erkrankung bin ich vorerst bis zum 06.11.2017 krank geschrieben. Aus diesem Grund konnte ich den im Betreff näher bezeichneten Meldetermin leider nicht wahrnehmen.
In vorgenanntem Zusammenhang und unter Bezugnahme auf § 56 Abs. 1 SGB II übersende ich Ihnen mit meinem heutigen Schreiben die erforderliche ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit zur gepflegten Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen auf schriftlichem Wege zur Verfügung.
Hochachtungsvoll
schokokind44
- Ende des Schreibens -
Vorgenanntes Musterschreiben schnellstmöglich nachweislich schriftlich beim JC einreichen (per Einschreiben, Einschreiben mit Rückschein, persönliche Abgabe beim JC gegen Empfangsbestätigung, etc.).
Mehr würde ich an dieser Stelle weder schreiben noch tun.
Wenn es sich bei deiner Erkrankung bzw. bei deinem Leiden um eine langwierige, möglicherweise sogar dauerhafte Sache handelt, würde ich mir überlegen, eine Begutachtung durch den ÄD zu fordern (Prüfung nach § 44 a SGB II).
In diesem Fall würde ich dem JC nachweislich ein Schreiben zukommen lassen, in dem ich einen formlosen Antrag auf Begutachtung durch den ÄD stellen und um Übersendung eines Termins bei diesem bitten würde. Dieser Antrag ist vom JC zu bescheiden. Ferner würde ich darauf hinweisen, dass die Wahrnehmung des Termins beim ÄD mit einer gesonderten Meldeaufforderung gemäß § 59 SGB II i. V. m. § 309 SGB III mit genauen Angaben von Datum, Uhrzeit sowie Meldeort zu erfolgen hat.
Die Fahrtkosten zum ÄD sind vom JC zu übernehmen.
Weitere Ausführungen hierzu findest du unter
https://www.elo-forum.org/2220473-post46.html und
https://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung-egv-va/160873-eingliederungsvereinbarung-per-post-erhalten-bitte-um-uberpruefung-tipps.html!