Bobelche07
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Hallo,
bräuchte mal eure Hilfe wie man in folgendem fall weiter vorgehen sollte/kann.
Eine bekannte hat mit dem JC ein Problem, und zwar geht es um nachfolgendes Zitiertes Schreiben des JC.
Vorab sei gesagt dass dieses Schreiben nun vom dritten neuen SB in diesem Jahr versendet wurde, aufgrund eines Meldetermins der im Vorfeld abgesagt wurde und eine AU vorlegt.
Da sie sich bis vor einem Jahr noch um die Betreuung ihres Kindes kümmerte,
hatte sie nachdem das Kind das 3te Jahr erreichte im vergangenen Jahr lediglich 2 Termine und den jetzt aktuellen bei den angesprochenen jetzigem neuen dritten SB.
Sie hat bisher alle Meldetermine wahrgenommen bis auf den jetzigen.
Nun konnte sie aufgrund einer Viruserkrankung nicht zum aktuellen Meldetermin erscheinen und hat dem SB Bescheid gesagt.
Am folgenden Tag erreichte sie ein Schreiben des neuen SB in dem ihr unterstellt wird dass sie bisher „IMMER“ ihre Termine abgesagt hätte und AU Bescheinigungen dazu vorgelegt hätte.
Dieses ist nicht nachweislich nicht wahr und ist völlig aus der Luft gegriffen.
Zu diesem Schreiben war noch eine Schweigepflichtentbindung für ihren Arzt, und ein neuer Meldetermin im Umschlag.
Wie soll sie nun hier weiter vorgehen, sofort Dienstaufsichtsbeschwerde oder den SB anmahnen die Falschen Unterstellungen zu unterlassen und auffordern die Vorwürfe schriftlich zu belegen?
Würde hier sogar § 164 Stgb in Betracht ziehen bin mir aber nicht sicher.
Es kann ja nicht sein das ein SB der sie nicht mal kennt sich das Recht nimmt einfach falsche Beschuldigungen tätigt und dies sogar noch schriftlich.
Oder muss man sich nun mittlerweile auch noch einfach was unterstellen lassen was nachweislich gar nicht der Fall ist.
Anbei nun das Zitierte Schreiben :
bräuchte mal eure Hilfe wie man in folgendem fall weiter vorgehen sollte/kann.

Eine bekannte hat mit dem JC ein Problem, und zwar geht es um nachfolgendes Zitiertes Schreiben des JC.
Vorab sei gesagt dass dieses Schreiben nun vom dritten neuen SB in diesem Jahr versendet wurde, aufgrund eines Meldetermins der im Vorfeld abgesagt wurde und eine AU vorlegt.
Da sie sich bis vor einem Jahr noch um die Betreuung ihres Kindes kümmerte,
hatte sie nachdem das Kind das 3te Jahr erreichte im vergangenen Jahr lediglich 2 Termine und den jetzt aktuellen bei den angesprochenen jetzigem neuen dritten SB.
Sie hat bisher alle Meldetermine wahrgenommen bis auf den jetzigen.
Nun konnte sie aufgrund einer Viruserkrankung nicht zum aktuellen Meldetermin erscheinen und hat dem SB Bescheid gesagt.
Am folgenden Tag erreichte sie ein Schreiben des neuen SB in dem ihr unterstellt wird dass sie bisher „IMMER“ ihre Termine abgesagt hätte und AU Bescheinigungen dazu vorgelegt hätte.
Dieses ist nicht nachweislich nicht wahr und ist völlig aus der Luft gegriffen.
Zu diesem Schreiben war noch eine Schweigepflichtentbindung für ihren Arzt, und ein neuer Meldetermin im Umschlag.
Wie soll sie nun hier weiter vorgehen, sofort Dienstaufsichtsbeschwerde oder den SB anmahnen die Falschen Unterstellungen zu unterlassen und auffordern die Vorwürfe schriftlich zu belegen?
Würde hier sogar § 164 Stgb in Betracht ziehen bin mir aber nicht sicher.
Es kann ja nicht sein das ein SB der sie nicht mal kennt sich das Recht nimmt einfach falsche Beschuldigungen tätigt und dies sogar noch schriftlich.
Oder muss man sich nun mittlerweile auch noch einfach was unterstellen lassen was nachweislich gar nicht der Fall ist.

Anbei nun das Zitierte Schreiben :
Meldetermine und Teilnahme an Schulungsveranstaltungen während Arbeitsunfähigkeitszeiten
Sehr geehrte … …..,
in der Vergangenheit hat sich ihre berufliche Eingliederung unter anderem dadurch verzögert, dass Sie zu Meldeterminen nicht erschienen sind bzw. an Informationsveranstaltungen nicht teilgenommen haben. Ihr fernbleiben wurde jeweils aufgrund der von ihnen vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entschuldigt.
Ich darf Sie nun darauf hinweisen, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lediglich eine berufliche Tätigkeit ausschließt. Sie trifft keine objektive Aussage darüber ob aus gesundheitlichen Gründen ein Meldetermin beim Jobcenter, dem Ärztlichen oder Psychologischen Dienst oder Gesundheitsamt nicht wahrgenommen werden kann bzw. ob der Besuch einer Informationsveranstaltung nicht möglich ist. Dies bedeutet, dass sie grundsätzlich auch während Arbeitsunfähigkeitszeiten verpflichtet sich, Meldetermine wahrzunehmen bzw. an Informationsveranstaltungen teilzunehmen.
Ohne ein ergänzendes aussagekräftiges Attest ihres behandelnden Arztes, aus dem sich ergibt das Sie entweder nicht geh- oder reisefähig sind bzw. wegen der Art ihrer Erkrankung nicht an dem vorgesehenen Meldetermin bzw der vorgesehenen Informationsveranstaltung teilnehmen können, kann ich künftig ihr Fernbleiben nicht mehr akzeptieren.
Sollten sie also arbeitsunfähig geschrieben werden und den in der Einladung genannten Meldetermin bei ihrem Jobcenter nicht wahrnehmen bzw. an Informationsveranstaltungen nicht teilnehmen, wird ihr Nichterscheinen als unentschuldigtes Fehlen gewertet. Die angekündigten Rechtsfolgen müssen dann eintreten.
Mit freundlichen Grüßen