Hallo zusammen,
bei mir steht demnächst ein Termin beim Amtsärztlichen Dienst an.
Ich habe eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben, dass der ä.D. sich von meinen behandelnden Ärzten (einzeln aufgeführt) Auskünfte bzw. Unterlagen einholen darf.
Ich habe aber bisher keine Schweigepflichtsentbindung dem ä.D. gegenüber erteilt, dass er nach der Begutachtung das Gutachten (oder sonstiges) an das Jobcenter weiterleiten darf.
Das hat den Grund, dass es sich bei meinem JC um eine Optionskommune handelt und die 2 separate Schweigepflichtsentbindungen haben die die LE unterschreiben sollen wenn sie zum ä.D. geschickt werden.
Die 1. Schweigepflichtsentbindung ist die welche ich schon unterschrieb.
Und die 2. Schweigepflichtsentbindung lautet wie folgt:
****
Hiermit entbinde ich den vom Jobcenter beauftragten Gutachter von der ihn mir gegenüber obliegenden Schweigepflichtsentbindung, soweit die Weitergabe von Daten an
Mitarbeiter des Jobcenters
zur gutachterlichen Tätigkeit bei oben genannten Auftrag notwendig ist.
*******
Weil ich diese 2. Schweigepflichtsentbindung schon sehr merkwürdig formuliert finde und ich nicht weiss was der ä.D. dann alles an *wen* vom JC schickt habe ich die nicht unterschrieben bisher.
Wenn ich diesen 2. Teil der Schweigepflichtsentbindung nicht unterschreibe bekommt das JC dann trotzdem das Gutachten vom ä.D.?
Ich möchte nicht, dass das JC von mir irgendwelche Diagnosen oder Befunde bekommt. Sondern nur die Einschätzung vom ä.D. ob und wie weit ich erwerbsfähig bin (was bei Euch der Teil B ist).
Könnte ich diese Schweigepflichtsentbindung auch selber abändern? Wenn ja, auf was muss ich bei der Formulierung achten?
Grüsse Sealpoint
bei mir steht demnächst ein Termin beim Amtsärztlichen Dienst an.
Ich habe eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben, dass der ä.D. sich von meinen behandelnden Ärzten (einzeln aufgeführt) Auskünfte bzw. Unterlagen einholen darf.
Ich habe aber bisher keine Schweigepflichtsentbindung dem ä.D. gegenüber erteilt, dass er nach der Begutachtung das Gutachten (oder sonstiges) an das Jobcenter weiterleiten darf.
Das hat den Grund, dass es sich bei meinem JC um eine Optionskommune handelt und die 2 separate Schweigepflichtsentbindungen haben die die LE unterschreiben sollen wenn sie zum ä.D. geschickt werden.
Die 1. Schweigepflichtsentbindung ist die welche ich schon unterschrieb.
Und die 2. Schweigepflichtsentbindung lautet wie folgt:
****
Hiermit entbinde ich den vom Jobcenter beauftragten Gutachter von der ihn mir gegenüber obliegenden Schweigepflichtsentbindung, soweit die Weitergabe von Daten an
Mitarbeiter des Jobcenters
zur gutachterlichen Tätigkeit bei oben genannten Auftrag notwendig ist.
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Weil ich diese 2. Schweigepflichtsentbindung schon sehr merkwürdig formuliert finde und ich nicht weiss was der ä.D. dann alles an *wen* vom JC schickt habe ich die nicht unterschrieben bisher.
Wenn ich diesen 2. Teil der Schweigepflichtsentbindung nicht unterschreibe bekommt das JC dann trotzdem das Gutachten vom ä.D.?
Ich möchte nicht, dass das JC von mir irgendwelche Diagnosen oder Befunde bekommt. Sondern nur die Einschätzung vom ä.D. ob und wie weit ich erwerbsfähig bin (was bei Euch der Teil B ist).
Könnte ich diese Schweigepflichtsentbindung auch selber abändern? Wenn ja, auf was muss ich bei der Formulierung achten?
Grüsse Sealpoint