KARLderWEHRER
Priv. Nutzer*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 22 Juli 2012
- Beiträge
- 563
- Bewertungen
- 184
Hallo zusammen,
diejenigen, die meine Threads regelmäßig lesen, wissen ja, dass ich ganz aktuell 2 Klagen laufen habe. Eine wegen einer Darlehensaufrechnung. Mal schauen, was hier passieren wird. Die andere Klage bezieht sich auf einen EGV-VA mit einer fehlerhaften RFB. Die zuletzt genannte Klage werde ich grundsätzlich gewinnen. Davon bin ich überzeugt. Bei der Darlehensaufrechnung schaun ma mal.
Jetzt hat das zuständige SG zu einem Erörterungstermin geladen.
Meine Frage:
Könnte ich jetzt in mein JC rennen und mit denen ein bisschen über die beklagten Sachverhalte eine Art Verhandlung führen? So nach dem Motto "Wenn ihr..., dann nehme ich die Klage(-n) zurück"?
Bekanntlich fliegen die JC vor dem SG regelmäßig auf den Mund.
Was meint ihr?
Wenn das JC hier fließig mitliest, müsste es nun wissen, wer ich tatsächlich bin. In diesem Sinne schönen Gruß!
diejenigen, die meine Threads regelmäßig lesen, wissen ja, dass ich ganz aktuell 2 Klagen laufen habe. Eine wegen einer Darlehensaufrechnung. Mal schauen, was hier passieren wird. Die andere Klage bezieht sich auf einen EGV-VA mit einer fehlerhaften RFB. Die zuletzt genannte Klage werde ich grundsätzlich gewinnen. Davon bin ich überzeugt. Bei der Darlehensaufrechnung schaun ma mal.
Jetzt hat das zuständige SG zu einem Erörterungstermin geladen.
Meine Frage:
Könnte ich jetzt in mein JC rennen und mit denen ein bisschen über die beklagten Sachverhalte eine Art Verhandlung führen? So nach dem Motto "Wenn ihr..., dann nehme ich die Klage(-n) zurück"?
Bekanntlich fliegen die JC vor dem SG regelmäßig auf den Mund.
Was meint ihr?
Wenn das JC hier fließig mitliest, müsste es nun wissen, wer ich tatsächlich bin. In diesem Sinne schönen Gruß!